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Nachweis über Wohnraum FZF (Gelesen: 1.813 mal)
linda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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28.02.2006 um 11:23:11
 
hallo und helau (passt heute besser) zusammen,

habe heute ein formular von der ABH für nachweis über wohnraum bekommen.

kurze frage: ich dachte, dass dieser nachweis nur erforderlich ist, wenn ich nicht
die deutsche staatsangehörigkeit besitze. ist das eine falsche information, die ich da habe?

danke und fröhliche faschingsgrüsse
eure linda

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Ghalbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 28.02.2006 um 11:47:44
 
Helau Linda,

ist das ist ein Faschingsscherz von der ABH?

Nein Spaß beiseite:

Du hast also einen Familiennachzugs-Antrag gestellt? Du bist also verheiratet und der Ehemann soll nach D kommen?

Viele Grüße
Ghalbi
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ronny
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Antwort #2 - 28.02.2006 um 11:51:51
 
Na ja ich antworte mal mit Alaaf, obwohl das bei uns im Norden ned so gbräuchlich ist aber seis drum Laut lachend

Wenn ich als ABH gefragt würde warum ich einen Wohnraum - Nachweis sehen will, würde ich sagen:

Nach § 5 Abs. 1 Ziffer 2 AufenthG darf kein Ausweisungsgrund gegeben sein, deswegen verlange ich den Nachweis über Wohnraum, um das Vorliegen eines solchen zu prüfen (§ 55 Abs. 2 Ziffer 5 AufenthG nennt längerfristige Obdachlosigkeit) Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Antwort #3 - 28.02.2006 um 12:07:36
 
Hi,
na, das lässt sich auch durch eine Erklärung darüber lösen,
dass die Ehe in der hiesigen Wohnung gemeinsam geführt
werden soll und wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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linda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.02.2006 um 12:31:34
 

also, ich hab das jetzt so verstanden, dass es im ermessen der hiesigen ABH
liegt, ob ein solcher wohnraumnachweis verlangt wird oder nicht?

ein bisschen (aber nur ein bisschen) ärgerlich, weil die zeit vergeht und vergeht
und ich soooo gerne meinen mann mal wieder sehen würde  Zwinkernd
aber lange kanns ja nun nicht mehr dauern  Durchgedreht

zicke zacke zicke zacke hoi hoi hoi - würde man bei uns im schwabenland zum faschingscherz der ABH sagen  Durchgedreht

danke euch fleissigen, die anstatt sich zu besaufen, für mich da sind!

ps: wie sicher/unsicher ist es, dass ich zu einem interview eingeladen werde?



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ronny
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Antwort #5 - 28.02.2006 um 12:50:09
 
Zitat:
dass die Ehe in der hiesigen Wohnung gemeinsam geführt
werden soll und wird.


Klar, aber ein (nachzuweisender) Wohnraum muß dann doch vorhanden sein, habe ausdrücklich nichts von ausreichend oder so gesagt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 28.02.2006 um 13:16:38
 
Hallo

@linda:

wieviel Zeit ist vergangen von der Antragstellung bis die ABH irgendwelche Nachweise von dir gefordert hat, bzw überhaupt in Kontakt mit dir getreten ist???
Ich frage das weil uns bald das Gleiche bevorsteht, und zwar stellt mein Mann morgen den Antrag, da würde mich einfach mal interesieren wie lange so was dauern kann...

MfG
Helene
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linda
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Antwort #7 - 28.02.2006 um 19:05:51
 
hallo helene,

es sind 4-5 wochen vergangen, von antragstellung in der ausländischen botschaft bis heute. das ist die erste mitteilung seitens der ABH, nachweis über wohnraum.

alles weitere.. bin ich selber planlos und warte nur ab, was kommt..

alles gute helene!
deine linda
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