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Wieder zu Hause - und dann? (Gelesen: 6.199 mal)
tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.02.2006 um 11:04:39
 
Die Ehefrau reist am 1. April zurück nach Deutschland.
Nun meine Frage(n):
In welcher Frist muß sie sich bei der ABH melden?
Was wird dann dort auf der ABH gemacht?
Und in welcher Reihenfolge müssen wir denn die folgenden Behörden
- Standesamt wegen Familiennamenfestlegung
- Einwohnermeldeamt
- ABH
- Botschaft wegen neuem Pass 
abarbeiten ?

Vielen Dank und liebe Grüße

Tuyet
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Abu
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Antwort #1 - 01.03.2006 um 12:57:46
 
Zitat:
In welcher Frist muß sie sich bei der ABH melden?
Sofern im Visum nichts anderes vermerkt ist, spätestens vor Ablauf des Visums. Aber was spricht dagegen, es bald nach der Einreise zu tun?

Zitat:
Was wird dann dort auf der ABH gemacht?
Die ABh erteilt eine Aufenthaltserlaubnis.

Zitat:
Und in welcher Reihenfolge müssen wir denn die folgenden Behörden
- Standesamt wegen Familiennamenfestlegung
- Einwohnermeldeamt
- ABH
- Botschaft wegen neuem Pass  
abarbeiten ?
Ich emfehle, erst das Thema AE und im Nachang das Thema Namensänderung anzugehen. Das führt zu folgender Reihenfolge:
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
- Antrag auf AE bei ABH
- Namensänderung beim Standesamt
- Antrag auf neuen Pass bei der Botschaft
(Unbedingt vorab klären, wie da der Prozess ist; insbesondere ob das alles in D gehandelt werden kann)
- Umtragung AE in den neuen Pass bei der ABH
(evtl. müßt Ihr auch noch mal zum Einwohnermeldeamt um dort den Namen zu ändern; weiß ich aber nicht genau...)

Abu
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.03.2006 um 13:51:10
 
Wäre es da nicht sinnvoller, erst zum Standesamt zu gehen, Namensänderung ins Familienbuch eintragen zu lassen und danach zum Einwohnermeldeamt und zum Schluß zur ABH zu gehen? Da würde man sich doch jede Menge Arbeit und Wege ersparen.

Gegen gleich zur ABH zu gehen spricht theoretisch nix, nur wollen die beiden noch 2 Tage bei Verwandten bleiben, die in der Nähe von Frankfurt(Flughafen) wohnen. Deshalb die Frage nach der Frist.

Danke Tuyet
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Abu
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Antwort #3 - 01.03.2006 um 14:17:36
 
Zitat:
Wäre es da nicht sinnvoller, erst zum Standesamt zu gehen, Namensänderung ins Familienbuch eintragen zu lassen und danach zum Einwohnermeldeamt und zum Schluß zur ABH zu gehen? Da würde man sich doch jede Menge Arbeit und Wege ersparen.

Wenn es bei der Neuausstellung des Passes keine Probleme gibt, hast Du recht. Falls es aber Probleme gibt, verzögert sich auch die Ausstellung der AE. Und ohne AE darf man nicht arbeiten, gibt es evtl. Probleme mit der KV. etc.

Wir hatten hier im Forum schon solche Fälle, nur mal als ein Beispiel:
inge schrieb am 16.03.2005 um 18:15:47:
Fakt: Nachdem meine Frau meine Frau war ... Zwinkernd  stimmte der Name in ihrem Pass ebenfalls nicht mehr. Also gab's von der (immer freundlichen!) ABH nur einen Drei-Monats-Zettel und den Hinweis "Neuer ukrainischer Pass kann bis zu 12 Monaten dauern, also müssen sie wohl ein paar mal verlängern".
Nach fast genau 3 Monaten, 1 Fahrt nach Kiev und zurück und 2 Fahrten nach Berlin und zurück (eine Extra-Fahrt, weil die UA Botschaft einfach nur §%$%&§$% ist) und ca. 800 EUR ärmer hatte meine Frau dann ihren neuen Pass und drin die AE.
Kann nicht sagen, dass das ganze Verfahren einen Freudentaumel bei mir ausgelöst hat, aber ... ach Jott, et jibt schlimmeres Zwinkernd

Gemacht werden muss es sowieso, also die Zähne zusammenbeißen, in die Hände spucken (vorher den RP in die Tasche stecken!) und ab dafür.


Ich würde mir erst die AE "sichern"...

Abu

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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.03.2006 um 14:20:57
 
Hatte gehört, man bräuchte garkeinen neuen Pass, sondern die Namensänderung würde im alten vermerkt.
Falsch?
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Abu
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Antwort #5 - 01.03.2006 um 14:25:16
 
Zitat:
Hatte gehört, man bräuchte garkeinen neuen Pass, sondern die Namensänderung würde im alten vermerkt.
Falsch?

Das hängt vom jeweiligen Land und dessen Vorschriften ab; keine Ahnung wie das in diesem Fall ist.

Übrigens hattest Du in Deinem Eingangsposting vom "neuen Pass" geschrieben...

Abu
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 01.03.2006 um 14:44:04
 
Tschuldigung  Zwinkernd

Bin davon ausgegangen, das man einen neuen Pass braucht, ist ja in D so üblich, das man nach der Heirat neuen Pass (Ausweis) beantragt, zumindest als Frau.
Habe aber im nachhinein gehört, das das wohl nicht notwendig ist.Es handelt sich in diesem Fall um Vietnam, bei denen es ja nicht üblich ist, den Familiennamen nach der Eheschliessung zu ändern.

Tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 01.03.2006 um 16:53:42
 
H(a)i,

Zitat:
Tschuldigung  Zwinkernd
bei denen es ja nicht üblich ist, den Familiennamen nach der Eheschliessung zu ändern.


ob es üblich ist seinen Namen nach der Eheschließung zu ändern oder nicht, ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, was das jeweilige Gesetz zur Namensführung dazu sagt.
Da Vietnam kein Gesetz zur Namensführung hat, kann von Seiten Deutschlands nicht verlangt werden, das der Name im Pass geändert wird. In diesem Fall bekommt die AE ein Beiblatt mit dem Text "...führt nach deutschen Recht den Ehenamen ...".

mfg
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #8 - 01.03.2006 um 23:40:58
 
garfield2008 schrieb am 01.03.2006 um 16:53:42:
Da Vietnam kein Gesetz zur Namensführung hat, kann von Seiten Deutschlands nicht verlangt werden, das der Name im Pass geändert wird. In diesem Fall bekommt die AE ein Beiblatt mit dem Text "...führt nach deutschen Recht den Ehenamen ...".

Dann würde ich vorschlagen, ganz auf die Namenserklärung zu verzichten...

Abu
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 02.03.2006 um 09:12:46
 
@ Garfield

Danke, hattest du mir ja schon im Chat gesagt. War nur verunsichert, weil Abu was anderes sagte.

@Abu

Sie leben aber doch nun mal in Deutschland und möchten als verheiratetes Ehepaar auch einen gemeinsamen Nachnamen tragen. Kann man doch verstehen oder? Deshalb auch die Fragen, wir möchten ja nichts falsch machen.
Und es bloß sein lassen, weils vielleicht schwieriger ist..........dann hätten sie ja gleich die Heirat sein lassen können......weil das war auch kompliziert  Zwinkernd
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Abu
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Antwort #10 - 02.03.2006 um 13:52:06
 
Zitat:
War nur verunsichert, weil Abu was anderes sagte.
Sorry, aber das ist nicht korrekt:
Abu schrieb am 01.03.2006 um 14:25:16:
Das hängt vom jeweiligen Land und dessen Vorschriften ab; keine Ahnung wie das in diesem Fall ist.

Übrigens hattest Du in Deinem Eingangsposting vom "neuen Pass" geschrieben...

Zitat:
Sie leben aber doch nun mal in Deutschland und möchten als verheiratetes Ehepaar auch einen gemeinsamen Nachnamen tragen. Kann man doch verstehen oder?
Wenn Ihr das so wollt, ist das ja auch voll o.k.. Genauso o.k. ist es, verschiedene Namen beizubehalten, wie es Tausende andere Paare tun.

Zitat:
Und es bloß sein lassen, weils vielleicht schwieriger ist..........
Es geht nicht darum, was schwieriger ist, sondern es geht darum, ob es Sinn macht, einen Namen zu ändern, wenn dies zu einer abweichenden Namensgebung im Heimatrecht und im deutschen Recht führt.  

Zitat:
dann hätten sie ja gleich die Heirat sein lassen können......weil das war auch kompliziert  Zwinkernd
Unsinn... Eine Heirat hat viel weitreichendere Folgen als eine etwaige Namensänderung.

Im übrigen klinke ich mich jetzt aus dieser Diskussion aus...

Abu
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 02.03.2006 um 14:35:53
 
Sorry Abu, hatte mich auf dieses bezogen: "Wenn es bei der Neuausstellung des Passes keine Probleme gibt.........."

Trotzdem danke für deine Antworten.

Möchte nur noch eins anmerken, nämlich das ich die 2 voll und ganz verstehen kann. Denn schließlich wollen sie ja den Rest ihres Lebens gemeinsam hier in Deutschland verbringen. Und da ist es nur zu verständlich, das sie, wie es in Deutschland nun mal üblich ist, einen gemeinsamen Familiennamen haben möchten. Schließlich ist es ja auch ein Zeichen von Zusammengehörigkeit, wenn man einen gemeinsamen Familiennamen trägt. Ich möchte ehrlich gesagt auch nicht anders heissen als mein Mann und meine Kinder.
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Fredchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 02.03.2006 um 19:46:04
 
Hallo Forum,

wir haben bei der Heirat keine Erklärung zum Ehenamen abgegeben. Dies kann doch auch noch wesentlich später geschehen. Ich (DE) möchte übrigens den Namen meiner Frau (Ausländerin) annehmen. Auch so etwas gibt es.
Wir haben es bei der Hochzeit nicht gemacht, da die Adoptionsfreigabe für meinen Stiefsohn auf meinen Namen lautet und wir kein Risiko eingehen wollten bei diesem sensiblen Dokument. Ist aber wohl kein Grund wie wir jetzt wissen. Zwinkernd

Bis bald


Euer Fredchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 03.03.2006 um 10:21:49
 
Namenserklärung wurde in diesem Fall bei der Eheschliessung auch nicht gemacht, da in Vietnam nicht möglich. Soll eben jetzt nachgeholt werden, wenn die Ehefrau im April nach Deutschland kommt.
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Antwort #14 - 03.03.2006 um 10:25:27
 
Habe mal noch "eine Frage"  Zwinkernd.
Wie lange dauert es bis die Ehefrau eine Arbeitserlaubnis bekommt?
Macht das auch die ABH? Hat es Sinn, wenn sie sich dann auf dem Arbeitamt meldet (zwecks Vermittlung, Anspruch auf ALG hat sie ja nicht)?
Und hat sie Anspruch auf Kindergeld?

Danke Tuyet
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