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Ort der Antragstellung für AE (Gelesen: 557 mal)
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Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ort der Antragstellung für AE
27.02.2006 um 16:45:04
 
Hallo,

es geht um einen Ex-Staatenlosen mit unbefristetem AE. Vor zehn Jahren erhält er die türkische Staatsbürgerschaft wieder und ist seit dem defacto ohne Aufenthaltstitel, da er seine neue Staatsangehörigkeit nicht meldet. Jetzt möchte er seinen Aufenthaltsstatus legalisieren. Er ist seit über 15 Jahren mit einer deutschen Frau verheiratet und hat deutsche Kinder. Frage:

1. Muss er, um einen Aufenthaltstitel nach § 28 AufenthG zu erlangen, einen Antrag im Ausland (Türkei) stellen oder geht das auch in Deutschland? Welche Voraussetzungen, §§ etc. sind einschlägig?

2. Ein Aufenthaltstitel nach ARB 1/80 besteht nur bei ordnungsgemäßer Beschäftigung. Er arbeitet bereits seit 15 Jahren pflichtversichert (die ersten 5 Jahre als Staatenloser) und seit 10 Jahren als türkischer Staatsbürger (offiziell weiterhin als staatenloser) und daher seit 10 Jahren ohne ein Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel. Schließt das ein Anspruch aus 1/80 aus?

3. Welche strafrechtlichen bzw. OWiG-Konsequenzen drohen wegen illegalen Aufenthaltes und der Arbeit ohne Arbeitserlaubnis wenn er, aufgrund des ursprünglich unbefristeten Aufenthaltstitels als Staatenloser, bis heute keine unwahren bzw. unvollständige Angaben gemacht hat, da keine Behörde danach gefragt hat?

Ich bedanke mich vorab für die Antworten und verbleibe

mit freundlichem Gruß
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