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Speere für EU- und Schengerstaaten (Gelesen: 1.906 mal)
Karolina
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26.02.2006 um 22:05:26
 
Hallo,

mein Mann hat eine Befristung v. 5 Jahre für die BRD und Schenkerstaaten.
Die Befristung ist ausgesprochen worden wo mein Mann noch die serbische
Staatsbürgerschaft hatte, in der Zwischenzeit hat er die Kroatische auch, weil
sein Vater Kroate ist.
Kroaten dürfen für 3 Monate in die EU einreisen ohne Visum.

a) Darf mein Mann in die Schweiz einreisen, weil er als Kroate kein Visum braucht?

b) Hätte mein Mann keine Befristung könnte er auch in die EU einreisen,
gibt es eine Möglichkeit, das man die Speere für die EU aufheben kann, solange
er noch für die BRD befristet ist?

Vielen Dank
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Daddy
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Antwort #1 - 27.02.2006 um 10:33:31
 
Hi!

Seh ich das richtig, dein Mann wurde ausgewiesen / abgeschoben und hat deshalb eine Wiedereinreisesperre für Deutschland, somit auch für die Schengener Staaten, befristet auf 5 Jahre ...?

Zitat:
Kroaten dürfen für 3 Monate in die EU einreisen ohne Visum.

1. Bitte die EU- Staaten nicht mit den Schengenstaaten gleichsetzen ...
2. Grds. ja, aber nicht bei einer Wiedereinreisesperre ... eine Einreise in die Schengener Staaten wird wegen einer Wiedereinreisesperre verwehrt ... (Art. 5 Abs. 2 SDÜ i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Buchstabe d SDÜ)

Zitat:
Darf mein Mann in die Schweiz einreisen, weil er als Kroate kein Visum braucht?

Die Schweiz gehört -noch- nicht zu den Schengenstaaten oder der EU ... die Einreise richtet sich nach deren nationalem Recht - also bitte bei einer schweizer  Auslandsvertretung nachfragen ...

Zitat:
Hätte mein Mann keine Befristung könnte er auch in die EU einreisen,
gibt es eine Möglichkeit, das man die Speere für die EU aufheben kann, solange
er noch für die BRD befristet ist?

Eher weniger ... eine schengenweite Einreiseverweigerung ist Folge einer nationalen Wiedereinreisesperre ... sozusagen als "Ersatz" für die zwischen den Schengenstaaten weggefallenen Grenzkontrollen ...

Daddy
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Karolina
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Antwort #2 - 01.03.2006 um 17:18:38
 
Hallo Daddy,

ja Du siehst das richtig, mein Mann hat eine Befristung auf 5 Jahre,
ist von BRD abgeschoben worden und hat auch eine Sperre für
die Schengener Staaten.

Mein Mann hat eine Befristung v 5 Jahren. Er ist als Serbe abge-
schoben worden, hat aber in der Zwischenzeit die kroatische Staats-
bürgerschaft (Vater ist Kroate).

Ich wollte fragen ob es eine Möglichkeit gibt, solange er noch nicht
in die BRD einreisen kann, vielleicht die Sperre für die Schenger-
staaten aufzuheben.

Das wir uns wenigsten nicht nur in seinen Land treffen können,
umziehen oder mich ummelden möchte mich aber nicht.

3 Jahre sind v der Sperre schon vorbei.

Vielleicht könnte man die Sperre für Schengener Staaten schon
aufheben, weil er ja jetzt Kroate ist und damit in die Schengener
Staaten für 3 Monate einreisen dürfte? Und Kroaten vielleicht bald
zur EU gehört.

Vielen Dank

Karolina

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Daddy
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Antwort #3 - 01.03.2006 um 18:32:40
 
Karolina schrieb am 01.03.2006 um 17:18:38:
... Ich wollte fragen ob es eine Möglichkeit gibt, solange er noch nicht in die BRD einreisen kann, vielleicht die Sperre für die Schengerstaaten aufzuheben.

Das wir uns wenigsten nicht nur in seinen Land treffen können,
umziehen oder mich ummelden möchte mich aber nicht. ...

Also wie gesagt ... die Chancen hierfür schätze ich als eher gering ein, da es eine Ersatzmaßnahme für den Wegfall der Grenzkontrollen ist und eine räumliche Beschränkung grundsätzlich nicht vorgesehen ist ... vll kann einer der ABH- Kollegen was dazu sagen  Smiley

Und was passiert wenn Kroatien zur EU gehört steht auf einem anderen Blatt ... Zwinkernd

Daddy
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