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Heirat im Libanon anerkannt? (Gelesen: 7.172 mal)
Tita1983
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26.02.2006 um 17:24:01
 
Hallo alle zusammen,

Würde mich echt freuen wenn mir jemand helfen kann. Frage: mein Freund( palästinensischer Flüchtling aus dem Libanon, Staatsangehörigkeit: ungeklärt und mit Aufenthaltsgenehmigung) und ich Deutsche wollen heiraten. Wenn wir nun in den Libanon mit Visum ( für ihn) reisen würden und dort heiraten, müsste die Ehe hier anerkannt werden? Ich frage, weil er hat keinen libanesischen Reisepass, da er Palästinenser ist und da seine Staatsangehörigkeit ungeklärt ist?

Danke im voraus. MfG  Smiley


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Antwort #1 - 26.02.2006 um 17:37:52
 
Hi,

Gegenfrage:

warum wollt ihr die Eheschließung dadurch verkomplizieren, dass ihr nicht hier heiratet ?

grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 26.02.2006 um 17:40:24
 
Hi Ronny,


das geht ja nicht, weil er keinen lib. Pass hat und auch keinen bekommt, wir waren schon bei der Botschaft. Deshalb wollen wir dort heiraten und die Ehe hier anerkennen lassen, wenn das geht.
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Antwort #3 - 26.02.2006 um 17:45:46
 
Hi,

wie will er dann ein Visum für den Libanon bekommen, in welchen Pass soll das dann eingetragen werden ?

Ich denke wenn die Passlosigkeit das Problem darstellt für eine Eheschließung hier, dann wird das auch ein Problem sein dort zu heiraten und anschließend wieder einreisen zu können.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 26.02.2006 um 17:48:41
 
erstmal danke für deine Antworten.

Kann er nicht mit dem Reisedokument von der ABH und dem Visum einreisen?
Ichhabe gehört, dass man auch mit ungeklärter Staatsangehörigkeit den Antrag auf Befreiung vomEFZ beim OLG stellen kann. Ist das richtig? Und wenn ja was prüfen sie denn dann?
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Antwort #5 - 26.02.2006 um 20:02:47
 
Tita1983 schrieb am 26.02.2006 um 17:24:01:
palästinensischer Flüchtling aus dem Libanon, Staatsangehörigkeit: ungeklärt und mit Aufenthaltsgenehmigung)


Zitat:
Kann er nicht mit dem Reisedokument von der ABH und dem Visum einreisen?


Im Reisedokument steht nicht zufällig "Gültig für alle Staaten ausser Libanon"  Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Antwort #6 - 27.02.2006 um 15:25:52
 
Zitat:
Ichhabe gehört, dass man auch mit ungeklärter Staatsangehörigkeit den Antrag auf Befreiung vomEFZ beim OLG stellen kann.


Grundsätzlich geht das wenn das Gericht davon ausgeht dass ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland besteht.

Zitat:
Und wenn ja was prüfen sie denn dann?


Zunächst mal ob die ungeklärte Staatsangehörigkeit tatsächlich nicht doch die libanesische oder syrische oder türkische ist. Viele Betroffene wissen das selbst nicht genau, aber ihre Eltern und Großeltern durchaus Zwinkernd

Was liegt denn überhaupt an Urkunden vor, wo wurde die Geburt registriert ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #7 - 27.02.2006 um 18:08:14
 
Hi,

was meinst du den mit gültigem Aufenthalt? Er hat doch ne Aufenthaltsgenehmigung, das ist doch ein gültiger Aufenthalt.

Nein die sind 100% Palästinenser, der Vater hat ja auch ein Document de Voyage für Palästinensische Flüchtlinge aus dem Libanon und die Mutter hat die Libanesische Staatsangehörigkeit. In islamischen Ländern haben die Kinder jedoch die Staatsangehörigkeit des Vaters von daher ist er Palästinenser. Das Problem der ungeklärten Staatsangehörigkeit besteht schon seit 17 Jahren.

Wir haben einen Auszug aus dem Standesregister und eine Ledigkeitsbescheinigung.

Liebe Grüße und Hel Zwinkerndau!
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Antwort #8 - 27.02.2006 um 18:09:49
 
Achso Geburt wurde im Libanon registriert und dort ist er auch als Palästinenser registriert, steht ja auch im Auszug aus dem Standesregister bzw. Familienbuch.
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Antwort #9 - 27.02.2006 um 18:19:30
 
Hi Garfield,


nein steht nicht, steht gültig für alle Länder drin! Smiley
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Antwort #10 - 28.02.2006 um 13:22:21
 
Hi Tita,

so klar ist das nicht mit der ungeklärten Staaatsangehörigkeit Zwinkernd

Zitat:
Nein die sind 100% Palästinenser, der Vater hat ja auch ein Document de Voyage für Palästinensische Flüchtlinge aus dem Libanon und die Mutter hat die Libanesische Staatsangehörigkeit. In islamischen Ländern haben die Kinder jedoch die Staatsangehörigkeit des Vaters von daher ist er Palästinenser. Das Problem der ungeklärten Staatsangehörigkeit besteht schon seit 17 Jahren.


Wenn die Eltern beide Palis. wären, würde er die libanesische Staatsangehörigkeit durch Geburt im Libanon erworben haben (Art. 1 Ziffer 2 lib. StAngG vom 11.01.1960) denn die palästinensische Volkszugeh. ist keine völkerrechtlich massgebende Staatsangehörigeit (zumindest aus deutscher Sicht).

Falls er im Besitz eines Laissez-Passer aus dem Libanon ist, ist zwangsläufig davon auszugehen dass im Libanon bei der Geburtsregistrierung ein Nachweis einer anderen Staatsangehörigkeit vorlag (so die aktuellen Auskünfte in : Standesamt und Ausländer).

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #11 - 28.02.2006 um 13:51:45
 
hi,

er hat kein LP und sein Vater hat ein Document de Voyage aus dem Libanon, er ist dort als Palästinenser registriert genauso wie der Rest der Famile ausser Mutter. Wenn doch im Auszug aus dem Standesregister steht, dass er Palästinenser ist und der Auszug ist aus dem Libanon, dann zeigt dass doch, dass er keine Libanesische Staatsangehörigkeit hat. Ausserdem waren wir auch bei der Botschaft in Berlin und diese weigerten sich einen Libanesischen pass auszustellen, weil er im Libanon als Palästinenser registriert ist, er könnt nur ein Document de Voyage genauso, wie sein Vater, beantragen und das geht auch nur im Libanon.
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Antwort #12 - 28.02.2006 um 14:37:13
 
Zitat:
Wenn doch im Auszug aus dem Standesregister steht, dass er Palästinenser ist und der Auszug ist aus dem Libanon, dann zeigt dass doch, dass er keine Libanesische Staatsangehörigkeit hat.


Nö das zeigt mir nur dass sich die libanesische Botschaft anscheinend nicht an das eigene Staatsangehörigkeitsgesetz halten will. Zwinkernd Möglicherweise gibts auch im libanesischen standesamt noch andere Nachweise darüber, dass das Kind bereits durch Abstammung eine andere Staatsangehörigkeit (z.B. die türkische) erworben hat.

Wie gesagt, das Gesetz sagt wenn beide Eltern Palis. sind (und damit staatenlos) dann erhält das Kind auf alle Fälle die libanesische durch Geburt. Gleiches gilt nach meinen Unterlagen auch, wenn nur ein Elternteil (Vater) staatenlos ist, aber die Mutter z.B. die libanesische besitzt.

Die Unterlagen werden auch dem OLG vorliegen, sodass eine Behandlung als Staatenloser m.E. nicht in Betracht kommen wird. Zwinkernd

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Antwort #13 - 28.02.2006 um 15:02:42
 
Siehst du Ronny, daher sind sie wohl auch darauf gekommen, dass es am einfachsten ist, woanders zu heiraten.
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Antwort #14 - 28.02.2006 um 15:14:09
 
Zitat:
Siehst du Ronny, daher sind sie wohl auch darauf gekommen, dass es am einfachsten ist, woanders zu heiraten.


Was es hinterher nicht einfacher macht solltest Du ebenfalls erwähnen Zwinkernd
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