Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Gerichtstermin wg. Befristungantrag. (Gelesen: 1.160 mal)
Karolina
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 67

stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gerichtstermin wg. Befristungantrag.
21.02.2006 um 17:35:03
 
Hallo,

ich bin fast neu hier, im Jahre 2003 habe wg. Befristungsantrag hier Rat geholt.

Zu meiner Person möchte ich sagen, ich bin Deutsche und mit einem Serben
verheirater und wir habe einen gemeinsamen Sohn.
Mein Mann wurde nach einer 2 jährigen Haftstraft wg Diebstahl in sein Heimatland abgeschoben, ca. eine Woche davor konnten wir noch heiraten.

Sobald mein Mann abgeschoben wurde, haben wir einen Befristungsantrag ge-
stellt, der auf 5 Jahre befristet wurde. Zu dem damaligen Zeitpunkt war ich schon
schwanger, das wurde aber noch nicht bewertet.
Die 5 Jahre wurden begründet, sonst könnte man eine Abschiebung nicht für enst
nehmen und dann könnte ja jeder sich abschieben lassen und dann schnell
heiraten.
Die Abschiebung stand schon fest bei der Eheschließung, da nur noch auf die
Papiere v. Regierungspräsidum gewartet wurde, wurde eine Verlobung nicht
anerkannt.
Wir haben natürlich dagegen Einspruch erhoben und der dauerte 10 Monate und dann noch ein Einspruch wieder 10 Monate, dann gingen alle Unterlagen zum
Regierungspräsidium und das dauerte auch so 8 Mon und wieder abgeleht und nach ca. 6 Monaten, habe ich jetzt einen Termin beim Gericht.
Zur Geburt unseres Sohnes bekam mein Mann eine Betretungserlaubnis v 31. Tg
er kam sozusagen in den Kreissaal gefahren.
Hinter uns liegt eine harte Zeit, mein Sohn ist in der Zwischenzeit 2 Jahre alt, Geld sorgen, viele anstrengende Reisen als Schwangere und dann mit Kind liegen
hinter uns und auch die langsame Entfremdung. Das schreibe ich nur, weil manche meinen ein deutsches Kind öffnet die Türen.
Ich habe oft mir dem Sachbearbeiter gesprochen und mir wurde immer gesagt,
ich bin nicht die Einzige, vor mir sind noch andere, es gibt viele Eilanträge und
vom Regierungspräsidium wurde mir gesagt, auch viele deutsche Männer sehen
ihre Kinder nicht.
Dazu muss ich sagen, bei einer Abschiebung, muss die abschiebende Behörde und die wo man wohnhaft ist und den Befristungsantrag stellt einer Meinung sein und das kann dauern, die Abschiebende Behörde ist Wetterau und die hat sehr viel Arbeit, weil in deren Gebiet mehrere Strafvollzugsanstalten liegen und den Antrag haben wir in Ffm gestellt auch die sind total Überlastet.
Manchmal hatte ich das Gefühl, die Warterei ist Absicht so kommen sie auch zu
ihren 5 Jahren. Nur das ich noch viel Geld dazu ausgeben musste. Wenn man
erstmal drausen ist, dann steht man ganz hinten an und ein langer Kampf ist vor
einem.
Ich bin natürlich nervös vor den Termin, nach so vielen Erwartungen und Ent-
täuschungen würde es mir helfen, wenn man mir sagen könnte was mich er-
wartet?
Mein Anwalt meinte, v der AbH kommt ein 100 %. Von Bekannten habe ich gehört
es kann sein das ich meinen Ausweis zeigen muss, damit man sieht wie oft ich
bei meinem Mann war. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich vielleicht den Kleinen
mitnehmen sollte zum Termin?

Vielen Dank Karolina


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gerichtstermin wg. Befristungantrag.
Antwort #1 - 22.02.2006 um 20:42:18
 
Karolina schrieb am 21.02.2006 um 17:35:03:
Ich bin natürlich nervös vor den Termin, nach so vielen Erwartungen und Enttäuschungen würde es mir helfen, wenn man mir sagen könnte was mich erwartet? Mein Anwalt meinte, v der AbH kommt ein 100 %. Von Bekannten habe ich gehört es kann sein das ich meinen Ausweis zeigen muss, damit man sieht wie oft ich bei meinem Mann war. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich vielleicht den Kleinen mitnehmen sollte zum Termin?

Hallo Karolina!

Was dich erwartet, kann ich auch nicht sagen, weil ich überhaupt keine Erfahrung mit Straftätern und ihre Bestrafung bzw. Gerichtsverhandlungen habe (außer "Richter Alexander Hold"). Aber ich kann mir gut vorstellen, dass es dir ziemmlich schlecht geht und offen gesagt, ich finde es erstaunlich, dass du trotz allem immer noch zu deinem Mann stehst. Ich kann dir nur wünschen, dass er es auch Wert ist.

Was ist "ein 100%"? Ein "100%" Strenger? Ein großer Verfechter der Bestrafung straffälligen Ausländern mittels Ausweisung? Da wäre ich mir nicht so sicher. Immerhin hat dein Mann eine Betretungserlaubnis von 31. Tagen bei der Geburt erhalten. Außerdem ist "beim Gericht" der Richter derjenige, der entscheidet, nicht die ABH. Ich glaube, dabei kommt es hauptsächlich auf die "Schwere der Tat", die zur Ausweisung geführt hat, und wie diese im Normalfall bewertet und bestraft worden wäre. Zumindest nach meiner Logik. Und ich gehe davon aus, dass deinem Mann das "Einsitzen", nicht die Strafe erlassen wurde - so dass du es dir möglicherweise selbst ausrechnen kannst, welche Chancen bestehen.

Ich würde das Kind nicht mitnehmen - wenn du eine Vetrauensperson hast, der du den Kleinen für diese Zeit anvertrauen kannst. Warum sollte er bereits mit 2 Jahren mit dem Gericht konfrontiert werden? Ich glaube auch nicht, dass es den Entscheidungsträger positiv beeinflüssen bzw. milder stimmen würde. Man weiß ja, dass der Kleine vorhanden ist.

Ich wünsche dir, dass du auf alle Fälle zu Ruhe kommen, und dich mehr um dein Sohn konzentrieren und kümmern kannst.
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Karolina
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 67

stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gerichtstermin wg. Befristungantrag.
Antwort #2 - 26.02.2006 um 23:03:04
 
Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort. Mit 100 % meinte ich einen Hardliner,
mein Anwalt hat mir gesagt, der Richter hätte auch ohne Gerichtstermin ein
Urteil geben können. Aber da es zu keiner Übereinstimmung kam, geht es
jetzt vor Gericht und ich muss zum Termin erscheinen und werde auch
befragt.
Ich hätte nie gedacht, das es so lange dauert, aber man wartet dann immer
v. einem Termin zum nächsten Termin und hofft.
Die 5 Jahre Befristung wurden gegeben, weil wir verheiratet sind, ich war
zu dem Zeitpunkt schwanger, das Kind wurde aber noch nicht berücksichtigt.
Ich hoffe, das sie es jetzt auf 3 Jahre befristen!

Vielen Dank für Deine Antwort

Karolina
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema