Karolina
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stuttgart Baden-Württemberg Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo,
ich bin fast neu hier, im Jahre 2003 habe wg. Befristungsantrag hier Rat geholt.
Zu meiner Person möchte ich sagen, ich bin Deutsche und mit einem Serben verheirater und wir habe einen gemeinsamen Sohn. Mein Mann wurde nach einer 2 jährigen Haftstraft wg Diebstahl in sein Heimatland abgeschoben, ca. eine Woche davor konnten wir noch heiraten.
Sobald mein Mann abgeschoben wurde, haben wir einen Befristungsantrag ge- stellt, der auf 5 Jahre befristet wurde. Zu dem damaligen Zeitpunkt war ich schon schwanger, das wurde aber noch nicht bewertet. Die 5 Jahre wurden begründet, sonst könnte man eine Abschiebung nicht für enst nehmen und dann könnte ja jeder sich abschieben lassen und dann schnell heiraten. Die Abschiebung stand schon fest bei der Eheschließung, da nur noch auf die Papiere v. Regierungspräsidum gewartet wurde, wurde eine Verlobung nicht anerkannt. Wir haben natürlich dagegen Einspruch erhoben und der dauerte 10 Monate und dann noch ein Einspruch wieder 10 Monate, dann gingen alle Unterlagen zum Regierungspräsidium und das dauerte auch so 8 Mon und wieder abgeleht und nach ca. 6 Monaten, habe ich jetzt einen Termin beim Gericht. Zur Geburt unseres Sohnes bekam mein Mann eine Betretungserlaubnis v 31. Tg er kam sozusagen in den Kreissaal gefahren. Hinter uns liegt eine harte Zeit, mein Sohn ist in der Zwischenzeit 2 Jahre alt, Geld sorgen, viele anstrengende Reisen als Schwangere und dann mit Kind liegen hinter uns und auch die langsame Entfremdung. Das schreibe ich nur, weil manche meinen ein deutsches Kind öffnet die Türen. Ich habe oft mir dem Sachbearbeiter gesprochen und mir wurde immer gesagt, ich bin nicht die Einzige, vor mir sind noch andere, es gibt viele Eilanträge und vom Regierungspräsidium wurde mir gesagt, auch viele deutsche Männer sehen ihre Kinder nicht. Dazu muss ich sagen, bei einer Abschiebung, muss die abschiebende Behörde und die wo man wohnhaft ist und den Befristungsantrag stellt einer Meinung sein und das kann dauern, die Abschiebende Behörde ist Wetterau und die hat sehr viel Arbeit, weil in deren Gebiet mehrere Strafvollzugsanstalten liegen und den Antrag haben wir in Ffm gestellt auch die sind total Überlastet. Manchmal hatte ich das Gefühl, die Warterei ist Absicht so kommen sie auch zu ihren 5 Jahren. Nur das ich noch viel Geld dazu ausgeben musste. Wenn man erstmal drausen ist, dann steht man ganz hinten an und ein langer Kampf ist vor einem. Ich bin natürlich nervös vor den Termin, nach so vielen Erwartungen und Ent- täuschungen würde es mir helfen, wenn man mir sagen könnte was mich er- wartet? Mein Anwalt meinte, v der AbH kommt ein 100 %. Von Bekannten habe ich gehört es kann sein das ich meinen Ausweis zeigen muss, damit man sieht wie oft ich bei meinem Mann war. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich vielleicht den Kleinen mitnehmen sollte zum Termin?
Vielen Dank Karolina
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