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Visum (Studium) und Ebay (Gelesen: 2.159 mal)
Rainer77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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20.02.2006 um 17:48:04
 
Wie sieht die rechtliche Lage aus wenn ein auslaendischer Student mit Visum fuers Studium (keine Erwerbstaetigkeit gestattet) mehrere Einkuenfte uebers Internet bzw. das Verkaufen von Sachen ueber z.B. Ebay erzielt?
Kann dies schon zu einer Ausweisung etc. fuehren?
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chij
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.02.2006 um 20:07:33
 
Rainer77 schrieb am 20.02.2006 um 17:48:04:
Wie sieht die rechtliche Lage aus wenn ein auslaendischer Student mit Visum fuers Studium (keine Erwerbstaetigkeit gestattet) mehrere Einkuenfte uebers Internet bzw. das Verkaufen von Sachen ueber z.B. Ebay erzielt?
Kann dies schon zu einer Ausweisung etc. fuehren?


Wenn der Umfang und die Art des Internet-Handels auf gewerbliche Tätigkeit schließen lassen, dann könnte der ausl. Student sicherlich Probleme bekommen. Ob dies tatsächlich zu einer Ausweisung führen kann, möchte ich als Non-ABHler nicht beurteilen.
BTW: Die Frage, ob der Handel gewerblicher Natur ist, ist nicht nur aus ausländerrechtlicher sondern auch aus z.B. steuer- und fernabsatzrechtlicher Sicht relevant.

VG
chij
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.02.2006 um 20:13:17
 
Seh ich auch so wie chij.

Ist sicher in der Praxis auch ne Grauzone.

Je nach Umfang wäre es sicher ein Verstoß gegen die Auflage
in der AE. Ob es für eine Ausweisung reichen würde, wage ich
zu bezweifeln; aber er riskiert da schon, dass seine AE dann
nicht verlängert wird.

KLar ist natürlich auch, dass das daraus erzielte Einkommen
nicht zur Sicherstellung des LU akzeptiert würde.
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Jotata
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.03.2006 um 18:21:23
 
Wenn der Umsatz volumen die Tätigkeit als Privat übersteit, ist man dann de facto gewerblich in eBay "unterwegs".

Dafür sollte man ein Gewerbe anmelden. Dies darf ein ausländischer Student nicht (Selbständigkeit).

Auf keinem Fall auf die Idee kommen die Einkünfte zu besteuern, sonst outet man sich ! Lippen versiegelt
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chij
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 22.03.2006 um 20:45:24
 
Jotata schrieb am 22.03.2006 um 18:21:23:
Wenn der Umsatz volumen die Tätigkeit als Privat übersteit, ist man dann de facto gewerblich in eBay "unterwegs".

Dafür sollte man ein Gewerbe anmelden. Dies darf ein ausländischer Student nicht (Selbständigkeit).

Auf keinem Fall auf die Idee kommen die Einkünfte zu besteuern, sonst outet man sich ! Lippen versiegelt


Auf keinen Fall auf die Idee kommen, hier "illegale" Tipps zu geben
=> Steuerhinterziehung (Rainer77)
=> Anstiftung zu einer Straftat (jodi)

chij
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Jotata
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 23.03.2006 um 08:49:20
 
Hallo,

ich hatte nicht im Sinne einen "illegalen" tipp zu geben. Nun handelt es sich in dem Fall um eine graue Zone, welche vom Gesetzgeber nicht wirklich gedeckt ist.

Will man seine Einkünfte wie ein normaler anständiger Mitbürger besteuern lassen, dann kriegt man einen Verfahren am Hals, wenn nicht die Abschiebung oder Entziehung des Aufenthaltsrechts. Tut man dies nicht, dann ist begeht man eine Straftat!

Hier sollte der Gesetzgeber mal eingreifen und "Selbstständigkeit" für ausländischen Studenten bei Einkünfte unter der 400 Euro Grenze dulden.

Wenn der Gesetzgeber dies nicht macht, dann verarscht er sich selbst.

Gruss,
Jodi
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #6 - 23.03.2006 um 08:57:50
 
Zitat:
Nun handelt es sich in dem Fall um eine graue Zone, welche vom Gesetzgeber nicht wirklich gedeckt ist.


Nur weil ich grad an einer Betriebsschließung sitze wegen Schwarzarbeit Zwinkernd   :

Grauzone ist es dann nicht mehr wenn regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht bei Ebay verkauft wird . Dann sind Straftaten im Raum die auch bei wohlwollender Auslegung zu einer Ausweisung führen (einschl. Strafen im fünfstelligen Raum)  Ärgerlich

Ich würds also nicht verharmlosen. Und nach dem neuen Telekommunikationsgesetz werden die Daten auch mit schöner Regelmässigkeit abgefragt, da braucht keiner zu hoffen, dass Ebay ihn deckt Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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