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FZF-Befragung Botschaft/ Ausl.-amt (Gelesen: 5.221 mal)
riri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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19.02.2006 um 14:32:54
 
Hallo liebes i4a-team,

habe mal wieder ein Problem und erbitte euren fachmännischen Rat.
Wie ich bereits an anderer Stelle geschildert habe, bin ich seit Dezember 2005 mit einem Ägypter verheiratet. Die Eheschließung fand in Kairo statt. Am 22.Dezember wurde der Antrag auf Visum zur FZF von der Botschaft nach Deutschland versandt.
Am 18.01.06 wurde alles vom Bundesverwaltungsamt zur hier zuständigen Ausländerbehörde geschickt, wo es am 25.01.06 eintraf. Laut Auskunft der dortigen Sachbearbeiterin sollte ich nach ca. 3 Wochen benachrichtigt werden, was von mir noch benötigt wird.
Am Am 15.02.06 bekam ich nun die Auskunft, dass wir zu einer zeitgleichen Befragung am 08.03.06!!! geladen werden. Mein Mann hat dafür auf der Botschaft zu erscheinen und ich natürlich hier. Ich habe die Dame gefragt, aus welchem Grund solch eine Befragung notwendig sei und wenn es um den Verdacht einer Scheinehe ginge, worauf sich dieser stützt. Darauf bekam ich die Antwort, dass das generell so gemacht würde, wofür ich aber kein Verständnis habe, da sich dadurch alles noch mehr verzögert und auch ansonsten von unserer Seite alles ordnungsgemäß gelaufen ist. Außerdem ist mir nicht zuletzt auch aus diesem Forum bekannt, dass auf solche Dinge bei anderen Behörden verzichtet wird und alles innerhalb kürzester Zeit erledigt ist.

Nun meine Frage: Gibt es nirgends eine einheitliche Regelung, an die sich diese Behörde zu halten hat? Wenn doch, wo finde ich das und was sind meine Rechte?
Bisher hatte ich den Eindruck, dass ich mich mit meinen Äußerungen zurückhalten muß, aber so langsam reißt mein Geduldsfaden und ich fühle mich der Willkür dieser Behörde ausgesetzt. Mit der Dezernatsleiterin habe ich bereits gesprochen, aber ihrer Ansicht nach, würde alles im normalen Rahmen laufen und immerhin hat die Behörde ja 12 Wochen Zeit für die Bearbeitung! Beziehen sich diese Zeitangaben eigentlich auf die reine Bearbeitungszeit beim ALA oder ist das Bundesverw.-amt da mit eingeschlossen?

Ich habe eigentlich keine Bange vor dieser Befragung, aber ich finde es unmöglich, was uns von vornherein unterstellt wird.
Gibt es irgendwo Erkenntnisse, ob dort auch Fragen in Bezug auf Terrorismus gestellt werden? Nach Auskunft der Ausländerbehörde stammt mein Mann aus einem sog. "Terrorismusland", so dass dort wohl auch mit Fragen solcher Art zu rechnen ist.

Ich möchte noch hinzufügen, dass ich mit meinem Mann seit zwei Jahren zusammen bin und wir uns immer nur in Ägypten treffen konnten, da auch der Versuch, ein Besuchsvisum zu erhalten, gescheitert ist.
Ich hatte mehrfach auch persönlichen Kontakt mit den Sachbearbeitern der Ausländerbehörde, ich arbeite selbst auf einer Behörde und es gibt weder Probleme mit der Bestreitung des Lebensunterhaltes, noch lebe ich in einer 1-Zimmer Wohnung. Gehaltsnachweise muß ich auch bringen! Ich dachte, das ist bei FZF zum deutschen Ehegatten nicht notwendig? Mein Mann ist 5 Jahre älter als ich und hat auch in Ägypten einen guten Job. Woran kann das ganze Theater liegen oder ist das wirklich so normal?

Ich möchte einfach nur so schnell wie möglich meinen Mann bei mir haben, wir haben lange genug diese Fernbeziehung durchgemacht. Außerdem beginnt am 13.03.06 bei uns ein Integrationskurs, an dem er eigentlich teilnehmen sollte. Kann ich das irgendwie als Druckmittel verwenden bzw. könnte das eine Begründung sein, die Arbeit der Behörde ein wenig zu beschleunigen?

Für eine schnelle und rechtsgültige Auskunft wäre ich sehr sehr dankbar.
Und falls jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder mir Tips geben kann, freue ich mich natürlich auch.

Viele Grüße, riri.
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emmaskatze
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Antwort #1 - 19.02.2006 um 18:12:36
 
Hallo riri.
Wir haben das gleiche Problem wie ihr - unsere Befragung findet am 09.03. statt. Ich hab gesucht und viele mögliche Fragen gefunden und auch von anderen bekommen. Wenn Du möchtest kann ich Dir im Bezug auf die Fragen ein wenig helfen.
Soweit ich weis, ist die Befragung kein Muß, man kann sich entziehen, aber die Sachbearbeiterin von Ausländeramt sagte mir, dann wird der Einreiseantrag sofort abgelehnt.
Wäre schön, wenn wir unsere Erfahrungen austauschen könnten, ich finde es tut gut wenn man mit jemand reden kann, der die selben Probleme hat.
Viele Grüße
Emmaskatze
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hampelines
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.02.2006 um 18:32:31
 
Hier gibts auch einige Fragen:

http://nigeria-forum.com/html/fragebogen.html
Sollte die Befragung von dir abgelehnt werden, hat die ABH doch sofort ein mögliches Verdachtsmoment bzgl. einer Scheinehe.
Ich bin ebenfalls frisch im Ausland verheiratet, wahrscheinlich besteht uns Ähnliches bevor; und ehrlich gesagt, würd' ich mich davor hüten, vermeidbaren Stress "anzuzetteln".
Alles Gute.
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Riddler
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Antwort #3 - 19.02.2006 um 19:52:21
 
Wie ich so mitbekommen habe, stellen die normalerweise faire Fragen. Beispielsweise Geburtsdaten, Namen der Schwiegereltern usw.  Das wurde bei meiner Frau schon bei Visumsantrag exakt auf Detailheit geprüft.
Beispiel : "Wie heißt seine Mutter ? Den vollständigen Namen bitte ! " Meine Mutter hat zwei Vornamen und einen Nachnamen, diese hat meine Frau dann genannt. "Dasselbe für den Vater nun !"

Dann, welche Worte hat er genau beim ersten Treffen gesagt, detailliert bitte ?  Schockiert/Erstaunt
Sie sagte wo und wie wir uns das erste Mal begegnet sind und das das, was wir sprachen privat sei.

Dann noch Geburtsdatum von mir, Name und Geburtsdatum meines Sohnes mußte sie vor den 3(!) SB in den FZV Antrag selber eintragen, die haben dann nochmal kontrolliert und fertig.

Dann wurde sie noch über die Einwohnerzahl ihrer Stadt befragt ?!?! naja, ein bißchen Erdkunde sollte auch dabei wahrscheinlich.

Ich würds locker sehen und wenn ein paar Fragen nicht passen, würde ich persönlich auf die Streßsituation hinweisen, seelische Belastung, wegen Trennung usw.  Ist ja auch menschlich, oder sind wir Maschinen ?

Eine Begelitung darfst Du mitnehmen, wie gelesen habe. Bei mir würde meine Mutter mitkommen.

Und bei Fragen wie : "Welche Farbe hat die Zahnbürste ihres Mannes ?" würde ich gegenfragen : "Warum fragen Sie mich nicht, welche Farbe ihr Slip hat ?"  Zunge
Da interissiert mich mal, wieviele SB die Farbe der Zahnbürste ihrer Frau kennen oder der ihres Mannes ? Oder welche Worte ihr Partner sagte, als sie sich das erstemal begegnet sind (Detailliert versteht sich, Wort für Wort)

Bei uns dauert auch alles sehr lange ... Aber irgendwann müssen die Euch und uns zusammenlassen. Ich glaube durchhalten ist angesagt, wenn der Amtsschimmel reitet.
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emmaskatze
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Antwort #4 - 19.02.2006 um 21:02:45
 
Hallo Riddler.
Ich muß jetzt einfach noch mal nachfragen. Unsere Befragung ist am 09.03.. Die Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde sagte mir es werden zwischen 20-30 faire Fragen über uns beide sein. Heute aber schrieb Tuyet von 10 DIN-A4 Fragelisten. Das müßten ja über 150 oder mehr Fragen sein. Was wollen die denn alles fragen.... Also ehrlich gesagt, jetzt krieg ich immer mehr Angst. Mein Mann und ich kannten uns vor der Hochzeit noch nicht so lang. Wir haben zwar immer viel telefoniert und gesprochen. Für die schnelle Heirat haben wir uns dann entschieden, weil ich mit 2 Kindern nicht andauernd hin und her fliegen kann, zumal mein Sohn schon schulpflichtig ist. Ausserdem könnte ich das finanziell gar nicht tragen.
Die Dame von der AB sagte mir ausserdem noch, wenn die Befragung gut verläuft, wird alles recht schnell gehen. Ich hatte nicht das Gefühl, daß sie das einfach so gesagt hat. Zumal der Visa-Antrag meines Mannes auch innerhalb ein paar Tagen in der AB angekommen ist.
Ich würde gern noch ein bisschen mehr über die Befragung erfahren, denn ich werd jeden Tag ängstlicher....
Viele Grüße
Emmaskatze
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Antwort #5 - 20.02.2006 um 11:20:30
 
Also ich mach mich nicht mehr verrückt. Beantworte die Fragen so gut wie du kannst. Welches deutsch-deutsches Paar kann schon 150 Fragen über den Partner fehlerfrei beantworten ??? Und gibt es keine deutsch-deutschen, die nach 6 Monaten heiraten wollen, oder nach dreien ?

Wegen dieser Befragung habe ich damals mit einem Rechtsanwal gesprochen und der teilte mir, daß diese Befragung keine rechtliche grundlage sei, um ein Visum zu verweigern, weshalb man in einer anschließenden Klage auch gewinnen würde. Er meinte, private Details aus der Privatsphäre irgendeiner Person hätte keine Behörde etwas anzugehen.

Das wird schon klappen, auch wenns länger dauert. Trags einfach mit Humor, wenn ihr Euch liebt, klappt es. Meine Frau hat mir auch gesagt, egal wie lange es dauert, wir werden uns immer lieben. Und bis es klappt muß man halt viel telefonieren, besuchen und wieder telefonieren. Für Ägypten ist auch die 01081 als Precall günstig.
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 21.02.2006 um 10:47:47
 
Macht euch bitte, bitte nicht verrückt!!! Schockiert/Erstaunt
Das ist bei uns so gelaufen, mit den 10 Fragebögen, habe aber auch von anderen gehört, das sie mit 5-6 mündlichen Fragen fertig waren, das ist wie schon gesagt von ABH zu ABH völlig verschieden.
Und solange ihr euch nicht grundlegend wiedersprecht, ist auch eine unbeantwortete Frage nicht der Untergang.
Wer weis schon alles vom andern, vorallem wenn man noch nie zusammen gelebt hat.

Liebe Grüße Tuyet
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riri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 21.02.2006 um 18:22:58
 
Hallo an alle,

und Danke für eure Unterstützung, komisch, aber es hilft schon, wenn man weiß, dass man nicht die einzige ist, die sowas durch macht.

Den Fragebogen vom Nigeria-Forum kenne ich schon, bin aber trotzdem für jeden Tip offen.
Ich versuche jetzt auch, mich nicht mehr so verrückt zu machen und natürlich hoffe ich, dass nach der Befragung alles etwas schneller läuft und ich meinen Mann endlich bei mir haben kann.

Ich verstehe nur nicht, warum einige Behörden alle Register ziehen und bei anderen bereits mit einer Vorabzustimmung alles geritzt ist.
Außerdem hielt ich mich bisher für eine vertrauenswürdige Person, zu den Sachbearbeitern hatte ich mehrfach persönlich Kontakt, die kennen meine Lebensumstände bereits, da ich schon mit Beantragung des Besuchsvisums alle Karten auf den Tisch legen mußte.
Da ich selbst in einer Behörde tätig und an Recht und Gesetz gebunden bin, interessiert mich einfach, auf welcher Grundlage solche Maßnahmen durchgeführt werden. Vielleicht hat ja da jemand vom i4a-team einen heißen Tip?

Ansonsten bleibt mir erstmal nicht mehr, als mich in Geduld zu üben und natürlich wünsche ich auch allen anderen, die dasselbse durchmachen bzw. denen ähnliches bevorsteht, viel viel Kraft und alles Gute.

Hat eigentlich jemand Erfahrungen, wie lange es dauert, bis die Behörde nach so einer Befragung eine Entscheidung trifft und auf welchem Weg, die Antworten des Ehepartners aus dem Ausland übermittelt werden?

Hallo Emmaskatze,
wir können gern in Kontakt bleiben und uns austauschen. Ich meld mich wieder, wenn es bei mir etwas neues zu berichten gibt. Da ich in den nächsten Tagen nochmal Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen muß, werd ich mich bestimmt danach hier ausheulen. Wer weiß, was sie sich in der Zwischenzeit noch ausgedacht haben.

Bis bald und viele Grüße, riri.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 21.02.2006 um 19:05:54
 
Hallo riri.
Falls Du Bilder von eurer Hochzeitsfeier hast, nimm die mal mit zur Ausländerbehörde. Bei mir sagte die Sachbearbeiterin nämlich warum ich die Bilder nicht gleich vorgezeigt hab, nachdem ich aus der Türkei zurückkam.
Und im I-Net gibt es noch 2 andere mögliche Fragebögen, einen kannst du bei Google suchen, unter "Beispiele für Fragen zur Überprüfung einer Scheinehe", der andere steht im Formum für binationale Paare, und zwar unter den Beiträgen.
Melde Dich einfach wieder bei mir, wir werden uns gegenseitig Mut machen!
Viele Grüße
Emmaskatze
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Antwort #9 - 21.02.2006 um 19:10:10
 
Ach ja, und noch was.
Mir wurde gesagt, die beantworteten Fragen werden per Mail übermittelt, die Auswertung wird ungefähr innerhalb 2 Wochen gemacht, und wenn alles o.k. ist, dann geht das mit der Einreise recht schnell.
Aber wie schon geschrieben, das wurde mir nur gesagt, ob das dann so gemacht wird weiß ich auch nicht.
Viele Grüße
Emmaskatze
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 22.02.2006 um 18:01:53
 
Hallo, ich geb auch mal wieder meinen Senf dazu.......... Augenrollen

Also bei uns wollte keiner Hochzeitsfotos sehen.
Unser ABH-Mensch sagte, er schaut sich grundsätzlich keine Fotos an, wegen : "der Gefahr der emotionalen Angreifbarkeit( was es nicht alles gibt...Smiley
Fragen wurden bei uns gefaxt, oder besser gesagt die Antworten.
Macht aber vielleicht auch wieder jedes Amt anders.
Mit der Dauer ist auch so eine Sache.
Bei uns hat es noch 4 Monate gedauert, weil der ABH plötzlich eingefallen ist, das sie erst noch ein Familienbuch haben wollen.
Aber ich denke bei deutsch/türkisch ist es sicher nicht so kompliziert, wie bei deutsch/vietnamesisch.Weil in Vietnam ist das je mit der Echtheit der Urkunden so eine Sache.

Liebe Grüße Tuyet
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Antwort #11 - 23.02.2006 um 20:40:04
 
Liebe riri,

ich würde nicht versuchen, irgendwelchen Druck mit dem Integrationskurs zu machen.
Wenn Ihr am 08.03.2006 die Befragung habt und am 13.03.2006 der Integrationskurs anfängt, musst du leider davon ausgehen, dass dein Mann zumindest nicht die ersten Stunden dabei sein wird. Hintergrund ist, dass nach der Befragung in der Regel die Antworten verglichen werden. Also muss die Botschaft die Antworten erst auch mal an die ABH schicken oder faxen oder mailen. Dann muss verglichen werden und evtl bespricht man sich da noch mal mit nem Kollegen.
Im Anschluss geht nicht Antwort (Stellungnahme zur Visaanfrage) zur Botschaft. Die brauchen dann auch noch Ihre Zeit um deinem Mann zu schreiben, das Visum zu drucken und und und.

Wie du siehst sind das noch viele Dinge die wahrscheinlich nicht in so wenigen Tagen klappen werden. Sprich also am Besten mal mit dem Kursträger, ob dein Mann nicht einfach ne Woche später einsteigen kann.

Zum Thema was Behörden fragen dürfen und welche Meinung Rechtsanwälte dazu haben :

Stellt man sich mal vor eine Ausländerbehörde könnte keine persönlichen Sachen fragen, was würde denn dann bei einer Familienzusammenführung geprüft? Die Rechtsauffassung halte ich doch für eine absolute Mindermeinung.

Noch ein paar Tipps :

- wenn sich die Möglichkeit bei der Befragung ergibt, erzähle doch vom Integrationskurs. Das macht einen guten Eindruck. Ich finde es auch gut von vornerein über dieses Thema nachzudenken.
- Fotos kannste ja mitnehmen. Je nach Situation sollte man die vorlegen. Wenn das gewollt ist.
- Geh gedanklich von einer Unterstellung der Scheinehe weg. Man sollte, auch wenn das für dich bestimmt schwer ist, neutral bleiben. Die Sachbearbeiterin macht da ihren Job und versucht nicht jemanden persönlich anzugehen.
- Da ihr euch kennt, habt ihr nix zu befürchten. Abweichungen in den Antworten sind ja normal und das weiss die ABH auch. Welches Ehepaar gibt immer die exakt gleichen Antworten??? Eben, daher keine Sorge!

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schnucki
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Antwort #12 - 24.02.2006 um 14:03:27
 
Hallo ihr beiden.....

Erst mal drück ich euch beiden ganz feste die Daumen....es wird schon klaoppen....

Ich hab das auch alles hinter mir......uns wird eine Scheinehe vorgeworfen,weil ich ältzer bin als mein Mann. weinend
Und es angeblich nicht üblich ist,das in diesem Kulturkreis ein junger Mann eine ältere Frau heiratet.
Wir haben im November Klage eingereicht und müssen immer noch warten......
Und wurde bei der befragubng 112 fragen gestellt und 5 stimmten nicht überein.
Unser Anwalt meinte,das sei positiv zu bewerten.

Naja,schaun wir mal,was das Gericht dazu sagt.

Lasst euch aber nicht von meinem Berricht entmutigen!
Es wird ganz anders bei euch laufen.

Unsere ALB ist hier bekannt.
Auch janna hatte ihre Probleme am selben Ort.

Also werd ich euch beiden ganz feste die Daumen drücken........ Zwinkernd

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Jenny1804
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 24.02.2006 um 14:53:54
 
hallo,

ich habe mal eine frage...
wir haben gestern von unserem anwalt erfahren, dass mein mann nächste woche bei der botschaft den visumsantrag stellen kann. könnte es sein, dass uns so eine befragung auch noch ins haus steht oder wäre so etwas schon vorher gemacht worden??

ich habe mir mal einen fragenkatalog angesehen...manche fragen dort könnte wahrscheinlich nicht mal ein ehepaar beantworten die schon seit 30 jahren verheiratet sind!
gibt es einen prozentualen mindestanteil den man bestehen muss ohne negative konsequenzen??

liebe grüße

jenny  Smiley
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Marco
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Antwort #14 - 02.03.2006 um 20:07:54
 
Zitat:
gibt es einen prozentualen mindestanteil den man bestehen muss ohne negative konsequenzen??


Hallo Jenny,

nein, den gibt es natürlich nicht. Das ist immer alles einzelfallabhängig. Es kommt auf die Gesamtumstände an. Es hat ja auch nicht jede Frage bzw. jede falsche Antwort das gleiche Gewicht.

Gruß

Marco
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