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Heirat-Ausländer mit Asylantin (Gelesen: 3.031 mal)
trixi
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Beiträge: 9
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat-Ausländer mit Asylantin
16.02.2006 um 14:29:48
 
Hallo!   Habe eine Frage an euch für eine Bekannte.
          Wie sieht das aus,wenn ein Ausländer mit unbegrenzten Aufenthalt-erworben durch Heirat mit einer Deutschen,eine Ausländerin mit Duldung heiraten will mit den erforderlichen Bedingungen?  Muss er auch eine Wohnung und ausreichend Einkommen nachweisen?  Um den jenigen um den es geht ist die Situation so,das er sich wegen dieser Dame von seiner Nochfrau getrennt hat.Er hat 2 Kinder aus dieser Ehe für die er nicht den vollen Unterhaltssatz zahlen kann,noch nicht mahl die Hälfte. Die Nochfrau ist mit einer Scheidung nicht einverstanden,so das sich dies sehr in die Länge ziehen wird.Die Asylantin sitzt nun auf heissen Kohlen.
Was passiert wenn sie schwanger von ihm wird? Was wenn er dafür nicht unterschreibt,weil er merkt das er nur Mittel zum Zweck ist.Welche Staatsangehörigkeit hätte dieses Kind?   fRAGEN ÜBER fRAGEN ich hoffe ihr könnt sie beantworten.

Tschau
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 16.02.2006 um 17:37:25
 
trixi schrieb am 16.02.2006 um 14:29:48:
Wie sieht das aus,wenn ein Ausländer mit unbegrenzten Aufenthalt-erworben durch Heirat mit einer Deutschen,eine Ausländerin mit Duldung heiraten will mit den erforderlichen Bedingungen?  Muss er auch eine Wohnung und ausreichend Einkommen nachweisen?
Ja.
Zitat:
 Die Asylantin sitzt nun auf heissen Kohlen.
Asylbewerberin? Abglehnte Ayslbewerberin?
Zitat:
Was passiert wenn sie schwanger von ihm wird?
Das tut mir das Kind leid
Zitat:
Was wenn er dafür nicht unterschreibt,weil er merkt das er nur Mittel zum Zweck ist.
Wofür nicht unterschreibt? Meinst Du die Vaterschaftanerkennung? Dann könnte sie die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Und ist er denn nur Mittel zum Zweck?
Zitat:
Welche Staatsangehörigkeit hätte dieses Kind?
Kommt auf die Staatsangehörigkeiten der Eltern und auch darauf, ob der die Vaterschaft anerkennt.
Zitat:
fRAGEN ÜBER fRAGEN
Dito

Abu
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trixi
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Beiträge: 9
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.02.2006 um 18:33:57
 
Hallo Abo!

Danke erstmal für die schnelle Antwort. Es ist so ,diese andere Frau ist abgelehnte Asylbewerberin aus Kamerun,der Mann aus einem anderen afrikanischen Land. Die deutsche Frau bekommt nun seit der Trennung ALG2  ,da sie nur wenig verdient. Sie hat diese Geschichte mit der Afrikanerin rausgefunden und ist nun sehr enttäucht und möchte gegen diese Frau vorgehen. Aber wie,diese Afrikanerin wohnt in einem anderen Stadtteil bzw. Ort-70 km voneinander entfernt und darf ja nicht sich so einfach bei ihm aufhalten.Sie drängt aber darauf ,das er sie zu sich holt. Geht das denn,oder muss er dafür eine Genehmigung haben und somit für ihren Lebensunterhalt aufkommen?  Er kann ja nicht mal für seine Kinder den Unterhalt aufbringen.
Ja ,dieses Kind würde mir auch leid tun,aber so sind die Sch....gesetze hier,das ein Kind  Mittel zum Zweck wird.
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 18.02.2006 um 14:39:11
 
warum sollte jemand Deiner Bekannten dabei helfen, gegen diese andere Frau vorzugehen?
Falls sie ihre Ehe oder den Kindern den Vater retten wollte, danach siehts gar nicht aus, hätte sie wirklich anderes zu tun.
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