hallo...
.... ich (Deutsche) bin seit fast 3 Jahren mit einem ausreisepflichtigen Kurden zusammen. Möchte hier ehrlich sein und angeben, dass er zur zeit keinerlei aufenthaltsrechte hier hat, da er seit der scheidung mit seiner deutschen Ex-Frau aus "Angst" vor Abschiebung (er war keine 2 jahre verheiratet und sollte sich bei der
ABH melden) anschliessend untergetaucht war. Gut, das ist nicht zu entschuldigen, allerdings auch nicht wieder rückgängig zu machen. Seit monaten sind wir mit einem Anwalt im kontakt, der die Rechtslage endlich grade rücken wollte. Dazu kam, dass ich in dieser zeit schwanger wurde.
Uns wurde geraten von diesem Anwalt, einen Asylfolgeantrag zu stellen. Die Antragsstellung wurde aber immer wieder verzögert (nicht von uns, sondern der Anwalt kam nicht in die Puschen, war für uns schlecht erreichbar, der Nachrichtenfluss kam nicht zustande, Geld hat er geschluckt ohne ende , mittlerweile über 400 Euro, aber getan hat er nichts....). auf drängen von uns kam immer nur die Auskunft, dass sein "Fall" sehr kompliziert sei und dass es sehr schwierig wird, einen positiven Ausgang zu erreichen.
Vor der Geburt unserer Tochter war ich rein kräftemässig nicht in der lage mich um diese anliegen zu kümmern (musste liegen, vorzeitiger Krankenhausaufenthalt....)...aber jetzt nach der Geburt am 02.02.2006 schöpfen wir Kraft und HOffnung zu kämpfen. Ich stellte den Anwalt zur Rede, worauf wieder nur kam......relativ wenig hoffnung auf erfolg, seeeeehhhhrrrrr schwierige sache und so weiter. Daraufhin schaltete ich einen anderen Anwalt ein, der die genaue sachlage des umstandes meines freundes genau kennt ( vor monaten sprachen wir schon bei ihm vor) und er machte mir etwas mehr hoffnung, möchte sich auf § 28 Abs 1
AufenthG berufen und mit uns gemeinsam zur
ABH gehen um dort vorzusprechen und das "Beste" für unsere kleine Familie herauszuholen. Dieser Anwalt hatte früher bei der
ABH selbst gearbeitet und somit erfahrung im Umgang bzw. in der Bürokratie dort. Er ist der meinung, eine Duldung könnten wir auf jeden fall erreichen, allerdings ist sein bestreben, eine direkte
AE zu erwirken. Auf die Gefahr hin, dass mein Freund auf der
ABH verhaftet wird aufgrund seiner derzeitigen illegalität wies er uns auf das Risiko hin, sagte aber, dass in seiner jahrelangen praxis auch in fällen wie denen meines Freundes, eine verhaftung noch nicht vorgekommen wäre. Natürlich macht uns das mut, allerdings auch Angst.
Erst das monatelange warten bezüglich des Asylfolgeantragverfahrens, jetzt diese hoffnung.....hin- und her....selbstverständlich möchte mein Freund die Konsequenzen seines handelns tragen und auch ich dränge nach einem endgültigen "ruhigen " Leben....legalem Leben, denn wir haben jetzt auch verantwortung für unsere Tochter.....andererseits fliessen hier auch reihenweise tränen......von ihm und von mir, denn die liebe zu seinem kind überwältigt ihn so sehr, dass die Angst, von ihr fort zu müssen, in in seinen jetzigen Entscheidungen hemmt....klar, die menschliche seite...gefühle....ängste....sorgen.....allerdings steht auf der anderen hälfte der waagschale das Gesetz......
nun, wem sag ich das......ich habe auch keinerlei lust, hier fertig gemacht zu werden, wie in manch anderen Foren....ich weiss genau um meine situation.....um unsere situation....und kritik macht es auch nicht besser....eine Vaterschaftsanerkennung mit Sorgerechtserklärung haben wir bereits vor der Geburt bei einem Notar notariell beurkunden lassen.....die Vaterschaft hat er also schon anerkannt.....jetzt fängt das karussel an, sich zu drehen.....und wir müssen jetzt mit.....kann uns jemand einen rat geben?
Falls er erst ausreisen müsste um dann mit visum wieder einzureisen gibt es das Problem dass er in der türkei seinen militärdienst noch nicht absolviert hat. der "lahme" Anwalt sagte, dass er bei ausreise erst den militärdienst absolvieren müsse bevor er wieder einreisen dürfe....und das wären 1,5 jahre...allerdings ist dann die entfremdung zu seinem kind extrem und seine tochter würde ihn als vater doch gar nicht kennen.........gibt es da nicht eine lösung?
so, bevor ich noch ganz verrückt werde beende ich diese anfrage.....montag haben wir einen besprechungstermin bei dem neuen anwalt und dort bereden wir alles andere.......
hoffe auf antwort
Anja