hab deinen tread gefunden und hol ihn mal vor.und kopier deinen letzten hierrein,ok?
wenn gewünscht kann ich eigenes thread eröffnen....alledings sind die entstehenden fragestellungen betreffend dete, dago und mir fast identisch....und gewünscht wird also, dass wir unerwünschtes BEIWERK weglassen?! Nicht gerade feinfühlig. Wenn ich bei der
ABH vorspreche werde ich auch nicht nur fakten kundtun sondern auch meine gefühle...aber ok...wenn es so gewünscht wird:
FRAGEN:
1. Unser Anwalt sagte, wir haben keinen Rechtsanspruch auf
AE auch nicht wegen des deutschen kindes....im vordergrung steht die illegalität. Er sagt aber auch, die
ABH kann, wenn sie möchte, eine
AE ausstellen...aber wenn sie nicht möchte....muss sie es auch nicht. Das hört sich für mich absolut widersprüchlich an. Handelt es sich hier also um Ermessensentscheidungen? Kann es also sein, dass derselbe fall in der einen abh positiv entschieden wird und in einer anderen abh allerdings negativ? Was ist denn das für eine Gesetzgebung?
2. Natürlich muss der Anwalt was tun, wenn es so lange dauert. ICH möchte aber wissen, was er tun kann...bzw. was wir tun können....um den Fortgang zu beschleunigen, denn verärgern wollen wir die
ABH auch nicht.
3. Ausserdem war eine meiner fragen, ob ich auch hier in unserer
ABH vorsprechen könne, denn die sachbearbeiterin der ARGE hat mir dazu geraten, nachdem ich ihr unseren Fall geschildert hatte und nachdem mir von ihr auch schon geld gekürzt wurde. Würde es etwas bringen oder werden wir kurzerhand wieder an die andere abh verwiesen?
4. eine meiner fragen war auch, welche vorgehensweise besser ist...sich persönlich um alles zu kümmern, oder mit einem anwalt.
5. die letzte frage ist, warum wir schon pflichten haben...aber keine rechte bekommen? Darf sich die abh so lange zeit lassen?
gruss
asalty