Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einburgerung und geringfügige Arbeitsvertrag (Gelesen: 2.399 mal)
fitman
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einburgerung und geringfügige Arbeitsvertrag
15.02.2006 um 18:05:32
 
Hallo an alle

Zuerst vielen Dank für diesen Forum, und ich hoffe dass ich bei Ihnen eine Antwort auf meine Frage finde.

ich habe seit mehr als Zwei Jahren ein Antrag auf  Einbürgerung gestellt. er ist abgelehnt und ich habe Klage erhoben. Vor kurze Zeit wurde entschieden, dass der Beklagter der Kläger antragmäßig einzubürgern verpflichtet wird.   
Momentan habe ich nur eine gringfügige Arbeitsvertrag (600 Eur), wird das meine Einbürgerung behindern ???

vielen Dank für Ihre Antworte
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
shary97
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 26
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerung und geringfügige Arbeitsvertrag
Antwort #1 - 15.02.2006 um 19:07:24
 
fitman schrieb am 15.02.2006 um 18:05:32:
Hallo an alle


Momentan habe ich nur eine gringfügige Arbeitsvertrag (600 Eur), wird das meine Einbürgerung behindern ???




Nach welcher Vorschrift (§ 10 oder § 9 StAG) wurde der Antrag gestellt?

Bist Du verheiratet, arbeitet der Ehemann/die Ehefrau? Wie alt bis Du?

Ich gehe davon aus, dass man von 600 € nicht wirklich leben kann . . . was ist z.B. mit Miete? Erhälst Du ergänzend irgendwelche Leistungen?


Grüße
Shary97
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fitman
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerung und geringfügige Arbeitsvertrag
Antwort #2 - 16.02.2006 um 09:26:57
 
Hallo

Der Antrag wurde nach der Vorschrift 10 gestelt.
Ich habe von 2002 bis ende 2005 halbe Stelle gehabt. seit januar arbeite ich in Teil Zeit (600 €). Ich bin verheiratet und habe zwei kinder. meine Frau darf nicht arbeiten.

Gruß
fitman
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
shary97
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 26
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerung und geringfügige Arbeitsvertrag
Antwort #3 - 16.02.2006 um 19:01:02
 
Aus welchen Mitteln bestreitet Ihr denn Euren Lebensunterhalt? Von 600 € und Kindergeld?

Dein geringes Gehalt kann schon ein Hinderungsgrund für die Einbürgerung sein. Denn lt. § 10 ist ein Ausländer einzubürgern, wenn er seinen Lebensunterhalt und den seiner unterhaltsberechtigten Familienangehöriger ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII sicherstellen kann. Und das kannst Du mit 600 € sicherlich nicht.

Du solltest Dich schon bemühen, eine Vollzeit-Stelle zu erhalten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerung und geringfügige Arbeitsvertrag
Antwort #4 - 18.02.2006 um 17:21:28
 
fitman schrieb am 15.02.2006 um 18:05:32:
Vor kurze Zeit wurde entschieden, dass der Beklagter der Kläger antragmäßig einzubürgern verpflichtet wird.  
Momentan habe ich nur eine gringfügige Arbeitsvertrag (600 Eur), wird das meine Einbürgerung behindern ???


War dies zum Zeitpunkt des Urteils schon so, wenn ja, war dies dem Gericht bekannt?
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
fitman
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerung und geringfügige Arbeitsvertrag
Antwort #5 - 18.02.2006 um 19:03:57
 
Hallo

Dies war zum Zeitpunkt des urteils schon so. Sie haben mich nicht gefragt, wieviel ich verdiene.

Grüße
fitman
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerung und geringfügige Arbeitsvertrag
Antwort #6 - 18.02.2006 um 19:44:14
 
fitman schrieb am 18.02.2006 um 19:03:57:
Sie haben mich nicht gefragt, wieviel ich verdiene.


Müssen "sie" auch nicht, denn der Einbürgerungsbewerber ist verpflichtet, solche Änderungen unaufgefordert selbst mitzuteilen.

Wie hier bereits gesagt wurde: Voraussetzung für die Einbürgerung nach § 10 StAG ist u.a., dass der Bewerber seinen Lebensunterhalt und den seiner unterhaltsberechtigten Familienangehöriger ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bestreiten kann. Wenn du dies von 600 € kannst, ist es gut, wenn nicht, kommt es darauf an, ob du diesen Umstand selbst zu vertreten hast.

Ich nehme mal an, dass diese Frage nicht Gegenstand der Gerichtsverhandlung war, sondern dass es um irgendeinen anderen strittigen Punkt ging.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema