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alleiniges Sorgerecht (Gelesen: 2.772 mal)
Kadja
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Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.02.2006 um 14:10:55
 
Ich lebe von meinem Mann getrennt und habe die Scheidung eingereicht. Wir haben ein gemeinsames Kind.

Mein Mann verursucht z.Z. alles zu tun, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen.

1. Hat er einen falschen, viel späteren Trennungszeitpunkt angegeben, damit es den Anschein hat, dass er 2 Jahre mit mir verheiratet war. Das stimmt jedoch nicht. Und ich bin mir sehr sicher, dass meine Anwältin dies auch gegenüber dem Familiengericht glaubhaft machen kann.

2. Hat er jetzt das Umgangsrecht eingefordert, damit er auf alle Faelle das gemeinsame Sorgerecht behält; und somit auch seinen Aufenthalt in Deutschland gesichert wäre, auch wenn er nicht volle 2 jahre mit mir verheiratet gewesen war.

Von mir aus kann er gerne das Umgangrecht haben. Allerdings möchte ich nicht, dass er mich oder unser Kind dazu benutzt, seinen Aufenthalt zu sichern.

Welche Voraussetzungen muessen fuer die Bewilligung des alleinigen Sorgerechts gegeben sein?

Vielen Dank für Eure Infos!
Kadja
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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.02.2006 um 14:34:12
 
Hallo,
wie schon mehrfach mitgeteilt, wird die Alleinsorge nur auf Grund sehr gravierender (dem Kindeswohl absolut nicht förderlicher) Tatsachen auf einen Elternteil übertragen.
Ein Umgangsrecht steht dem Vater zu, da es grundsätzlich als dem Kindeswohl dienlich angesehen wird.
Da du gegen Umgang "nichts hast", spricht für mich daraus, dass es auch keine Gründe gibt, dir die Alleinsorge zu übertragen.
Ein Aufenthaltsrecht  wird dem Vater regelmäßig auch dann zugestanden, wenn er nicht zwei Jahre lang verheiratet war. Aufenthaltsgrund ist in diesem Falle das Umgangsrecht mit seinem Kind.
Es ist daher  anzuraten, dass du ( bzw. deine Anwältin) sich aus ausländerrechtlichen Bewertungen heraushalten.
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Kadja
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Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.02.2006 um 15:12:38
 
Hi Albosa,

danke für die Auskunft.

D.h. man macht mal eben schnell ein Kind mit einer Deutschen und wenn man es nicht gerade sexuell missbraucht hat, bekommt man dann auch seine Aufenthaltsgenehmigung... und das Umgangsrecht sichert diese bereits.
Mich wundert allerdings trotzdem, warum dann doch immer wieder Väter abgeschoben werden.

Ausserdem besteht für mich ein Riesenunterschied, ob mein (Noch)Mann aufgrund des Sorgerechts bei fast allen Entscheidungen Mitspracherecht hat und mir bzw. seinem Kind jede Menge Steine in den Weg werfen kann oder ob er "nur" sein Kind sieht.

Meinem RA werde ich sicherlich nicht sagen was er zu tun und zu lassen hat oder wie er vorgehen soll, das muss er schon selbst wissen. Deshalb hab ich ja auch schliesslich einen Anwalt genommen.

MfG
Kadja
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line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 03.02.2006 um 15:26:35
 
Hallo Kadja,

bin zwar kein Profi in diesen Dingen...

Ist nicht die Frage, ob der Vater seine elterliche Sorge nach der Trennung auch ausüben kann? Umgangsrecht bringt ja bei weitem nicht so viele Verpflichtungen mit sich. Muss er beim gemeinsamen Sorgerecht nicht auch für schulische Belange, Arztfragen etc. jederzeit zur Verfügung stehen? - Dies wäre vielleicht eine Argumentation im Sinne des Familienrechts (ohne gleich den Zusammenhang zu seinem Aufenthaltsstatus herzustellen).

...nur mal so als Gedankenanstoß, ich weiß nicht ob's in die richtige Richtung geht...


Gruß,
line
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Fredchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.02.2006 um 19:55:46
 
Hallo Forum,

seht den Vorgang doch einmal aus der Sicht des Vaters, völlig unaufgeregt und mit Respekt gegenüber ihm.

Habe übrigens als Vater bei meiner Scheidung vor einigen Jahren das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn bekommen (Eheleute DE/DE).

Mein Sohn ist übrigens 90% BEHINDERT und PFLEGEBEDÜRFTIG.

Nicht alle Männer sind S......e

Da müssen doch mal Gefühle gewesen sein oder woher kommt das Kind?
Und wie fühlt sich das Kind in 15 Jahren wenn der Vater "weg" ist in seiner Heimat?

Bis bald


Fredchen
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Kadja
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Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.02.2006 um 21:40:04
 
1. hat sich der Vater monatelang nicht um das Kind gekümmert, zahlt auch keinen Unterhalt und erst nachdem sich die Ausländerbehörde eingeschaltet und er sich einenRechtsanwalt genommen hat, fordert er das Umgangsrecht.

2. Er hat auch in der Zeit, in der wir zusammenlebten keinen Cent für das Kind ausgegeben - weder Miete, etc. bezahlt, obwohl er Arbeit hat.

3. Übte er psychische und physische Gewalt aus.

und, und, und...

Ich habe Kontakt zur Familie meines Mannes. Und ich will auf keinem Fall meinem Kind den Vater nehmen, habe ihm auch in den letzten Monaten immer wieder vorgeschlagen, sein Kind zu sehen, was er allerdings immer ablehnte.

Ich möchte aber nicht, dass er uns für seine Zwecke weiterhin mißbraucht.

Ich habe in keinem Posting verallgemeinert und denke nicht, dass alle Männer Schweine sind. Ich kenne sehr gute Väter, die sich auch nach der Trennung gut um ihre Kinder kümmern etc. Und finde es übrigens sehr bewundernswert, dass Du mit Deinem Sohn zusammenlebst.
Ich gehe aber nach allen Vorfällen davon aus, dass er mir Steine in den Weg wirft wo es nur geht, z.B. Urlaube, Schwimmunterricht, etc.
Ich habe nun über einem halben Jahr versucht, mit ihm eine gute Lösung zu finden, trotz aller schlimmen Vorfälle, und nicht an mich, sondern an unser gemeinsames Kind zu denken. Auch ich gehe davon aus, dass ein Kind Vater und Mutter braucht, auch wenn diese nicht zusammenleben.
Mittlerweile weiss ich aber nicht mehr wie ich sein Verhalten, seine Drohungen (Kindesentzug etc.), Telefonterror etc. mit dem gemeinsamen Sorgerecht vereinbaren soll.
Wenn ich es richtig verstanden habe, würde ja auch schon das Umgangsrecht ausreichen, damit er in Deutschland bleiben kann.

Gruss
Kadja
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 03.02.2006 um 22:18:59
 
Kadja schrieb am 03.02.2006 um 21:40:04:
Wenn ich es richtig verstanden habe, würde ja auch schon das Umgangsrecht ausreichen, damit er in Deutschland bleiben kann.

Nein. Vgl. § 28 Abs. 1 AufenthG:
Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen
...
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. ...

Dies setzt in der Regel das (Mit-)sorgerecht voraus und daß man sich um das Kind kümmert, d. h. seinen Unterhaltverpflichtungen nachkommt, das Kind regelmäßig besucht, etc.

Abu
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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 04.02.2006 um 11:36:23
 
Kadja schrieb am 03.02.2006 um 21:40:04:
3. Übte er psychische und physische Gewalt aus.

und, und, und...


Hallo, Kadja,
die Voraussetzungen für ein Bleiberecht wurden dir aufgezeigt. (U.a. Abu).
Voraussetzungen, das alleinige Sorgerecht zu erhalten, sind bei entsprechender gerichtlicher Würdigung auf Grund deiner Schilderung und entsprechenden Beweisen  gegeben.

Das Umgangsrecht wird deinem Manne  wohl nicht entzogen werden.
In seiner Situation "muss" er es einklagen und wird dabei seine Sicht der Dinge
präsentieren. Zu einem Entzug des Bleiberechts wird es daher zum jetzigen Zeitpunkt und auch in naher Zukunft nicht kommen.
Die Kraft wird benötigt, sich um das Wohl des Kindes zu kümmern und sollte nicht
in Überlegungen investiert werden, wie der Vater des Kindes aus dem Lande gewiesen könnte.
FG Albosa
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