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Famliennamenänderung (Gelesen: 2.026 mal)
bhirsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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02.02.2006 um 09:26:58
 
Hallo,
ich habe zwar schon einige Posts gesehen und gelesen die sich mit Namensänderung nach der Eheschließung (mit ausländischer Frau im Ausland), konnte jedoch leider keine Rückschlüsse auf meine Situation ziehen, die das ist als folgt:

Ich habe in England eine Indonesische Staatsbürgerin geheiratet, und bin inwischen mit ihr nach Deutschland gezogen, wo sie jetzt auch eine Aufenthaltsgenemigung hat (und integrationskurs machen darf und so). Soweit so gut. Nun hatten wir immer nochmal vor, dass sie meinen Namen annimmt.
Wir dachten immer, dass dies eigentlich ausschließlich Sache des indonesischen Konsulats ist, da sie ja schließlich den neuen Namen in ihrem Pass eintragen muss.
Nun meinte das Konsulat, dass sie zwar den namen ändern können, jedoch stark dazu raten, dass meine Frau einen Doppel-Namen (ihrName-MeinName) annimmt, da es sonst zu schwierigkeiten mit anderen Dokumenten kommen kann (Uniabschluss etc) - schließlich wird ihr richtiger Name völlig aus dem Pass verschwinden.

Erschwerend kommt hinzu dass die Geburtsurkunde meiner Frau nur auf ihren Vornamen ausgestellt ist (sie hatte also schonmal eine Namensänderung). Dies bedeutet aber dass auch die Geburtsurkunde dann keinen Hinweis auf ihren (jetzigen) Familiennamen hätte, was die authentifizierung von Dokumenten nicht gerade einfacher macht.

Meine Frage jetzt: Wir wollen doch gerne dass sie meinen Namen trägt - welche Möglichkeiten gibt es, dies zu tun ohne dass wir zukünftige Desasters vorprogrammieren?`

Vielen Dank schonmal,

Grüße,

Benjamin
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 02.02.2006 um 09:41:15
 
Hallo Benjamin,

trägt se denn eigentlich Namen, die zwischen dem Vor -und Familiennamen unterscheiden oder trägt sie einen Eigennamen. ?

Das müßte sich aus dem Pass aktuell ergeben:

Name of bearer:

aaaaa bbbbb

Name:

aaaa

Surname:

bbbb.

In welcher Form ist der Name Deiner Frau im Pass eingetragen ?

Gibt es vom Konsulat eine schriftliche Auskunft wie dann dein Name da eingebaut werden soll ?

Ich hab leider sehr wenige Informationen zum indonesischen Namensrecht, die dann aber auch noch zwischen den sog. Europäern (?) und den Asiaten unterscheiden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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bhirsch
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Antwort #2 - 02.02.2006 um 09:46:54
 
In ihrem Pass steht jetzt

vorname       nachname
aaa               bbb

in ihrer geburtsurkunde steht halt nur

aaa

Das Konsulat macht im Pass einen Eintrag (auf sSeite 18 oder so, irgendwo
hinten) dass der Name jetzt geändert sei, von aaa bbb  zu aaa xxx

wobei xxx eben entweder mein Nachname, oder eine Kobination von ihrem Nachnamen und meinem Nachnamen sein kann.
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bhirsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.02.2006 um 09:49:32
 
Was ich eben nicht verstehe:

In mehreren Posts wird gesagt dass das Ehepaar sich entscheiden kann, nach welchem Recht sie ihre Namen verwurstet. Wie kann aber deutsches Namensrecht in die indonesische Bürokratie eingreifen bei etwas so grundsätzlichem wie den Namen? Wie kann sichergestellt werden dass meine Frau sich auch später noch als "ehemals bbb" identifizieren kann?

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 02.02.2006 um 10:34:40
 
Hi Benjamin,

deutsches Namensrecht kommt ja nur zur Anwendung wenn ihr es im Wege einer Rechtswahl (Art 10 EGBGB) für anwendbar erklärt.

Es gibt in der Tat auch einfachere Lösungen:

Wenn Indonesien registerrechtlich erlaubt, dass Deine Frau Deinen Namen annimmt ,oder auch den Doppelnamen führt, dann ist das doch ok.  Ihr müßt ja keine Rechtswahl treffen , verstehst du ?

Dann würde in einem deutschen FamBuch in Spalte 10 sinngemäß stehen: Name des Mannes nach deutschem Recht xxx, Name der Frau nach indonesischem Recht xxx-bbb. Ihr hättet dann trotz getrennter Namensrechte einen gemeinsamen Familiennamen, was nach meiner Lesart des § 1355 BGB durchaus auch als Ehename xxx bezeichnet werden kann. Dann kann der Standesbeamte auch eintragen: Die Ehegatten führen den Ehenamen xxx. Das ist nicht nur meine Meinung Zwinkernd

Aber:
Das gilt nur, wenn der Name auch auf der Datenseite des Passes steht, also dokumentiert ist dass ihn die Indonesier registerrechtlich auch "annehmen".

Grüße
Ronny Zwinkernd
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