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Namen (Gelesen: 5.100 mal)
Jamesness
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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01.02.2006 um 21:28:27
 
Hallo! Ich bin gerade dabei mich einbürgern zu lassen. Ich wollte fragen, wie das mit dem Familiennamen ist. Ich habe nämlich die Familiennamen meiner Mutter und meines Vaters.Es ist allerdings kein Doppelname. Der Name meiner Mutter wurde immer mit meinem zweiten Vorname eingetragen. Ich heiße zum Beispiel David Victor Gonzalez Lopez. Ich möchte aber nur noch David Victor Lopez heissen. Wäre das möglich, dass ich mich so eintragen lassen darf?
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Ralf
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Antwort #1 - 01.02.2006 um 21:42:51
 
Hallo!
Im Rahmen des Einbürgerungsverfahren geht das nicht, weil hier nur über die Staatsangehörigkeit entschieden wird. Evtl. ist eine Namensänderung möglich, allerdings erst nach der Einbürgerung, wenn du namensrechtlich deutschem Recht unterliegst.
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Jamesness
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.02.2006 um 21:55:15
 
Aber wenn ich z.B. die Einbürgerungsurkunde in der Hand habe und dann mir den Paß darauf beantrage, wäre dann das möglich? Oder verursacht das ein Chaos bei den Behörden? Ich könnte das im Prinzip jetzt machen, bevor ich Deutscher werde. Allerdings kostet das ca. 500 EUR nach kalifornischem Recht!
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Ralf
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Antwort #3 - 01.02.2006 um 22:59:29
 
Eine Namensänderung nach deutschem Recht ist auch nicht gratis.  Zwinkernd
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Jamesness
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.02.2006 um 14:54:03
 
Es geht aber darum, dass ich den Namen meines Vaters ablege. Das kostet meistens nämlich nichts, so weit ich weiß. Meine Eltern sind geschieden.  Augenrollen
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 02.02.2006 um 16:30:23
 
Zitat:
Das kostet meistens nämlich nichts


In Deutschland aber bis zu 1022 €, nur mal am Rande Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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jonnz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 03.02.2006 um 14:09:56
 
Hallo..

da hätte ich jetzt mal auch ne Frage zu.  Einbürgerungsverfahren läuft ja grad und ich hab nen sehr komplizierten Vornamen und der Nachname ist auch net ohne. Für die meisten Leute ein absoluter Zungenbrecher - gibts es da net ne Möglichkeit den Namen sagen wir mal einzudeutschen - ohne gleich >1000 Euro zu zahlen. Dachte ich hätte mal von so ner Möglichkeit gehört, da ich den Namen ja net nur aus Spaß an der Freude ändern will...  Cool

gruß jonnz
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #7 - 03.02.2006 um 15:55:43
 
Zitat:
da ich den Namen ja net nur aus Spaß an der Freude ändern will...


Dann würde daraus sowieso nix Zwinkernd

Für eine Namensänderung ist ein etwas umfangreiches Verfahren erforderlich, so sind z.B. zahlreiche Behörden zu beteiligen. Es muß grundsätzlich ein sog. wichtiger Grund vorliegen.

Das könnte man im Anschluß an die Einbürgerung bejahen, wenn der Name die ausländische Herkunft in besonderem Maße erkennen ließe und die Integration behindere.

Weil das aber eine sujektive Geschichte ist und diese nur auf Antrag zulässig ist, steht es ausser Frage dass die Leistung (Namensänderung ) auch bezahlt werden muß.

Der Verwaltungsaufwand wird rein betriebswirtschaftlich ermittelt, und steht im Moment bei 15 € je angefangene Viertelstunde Bearbeitungszeit. Rechnet man da mal im Schnitt je beteiligter Behörde eine bis zwei angefangene Viertelstunde, kommt ungefähr eine Gesamtdauer von drei Stunden bei rum. Dazu noch der ideelle Wert den die Namensänderung für den Antragsteller bedeutet sowie eine angemessene Berücksichtigung seines Einkommens liegst du locker bei ca 500 - 600 €.

Der Gebührenrahmen (stammt btw noch aus 1938 und ist deswegen schon viel zu niedrig) ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich ausgefüllt, da kann es große Unterschiede geben. Bei der heutigen durchschnittlichen Einkommenshöhe müßten mindestens die zehnfachen Beträge als Obergrenze stehen. Wie gesagt Grundsatz lautet: Wer die Musik bestellt muß sie auch bezahlen.   Das kann nicht auf den Steuerzahler umgelegt werden Zwinkernd

Ich habe Dir oben nur mal ganz grob meine Berechnung vorgestellt.
Das kann bei anderen Namensänderungsbehrden schon ganz anders aussehen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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jonnz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 03.02.2006 um 22:24:55
 
Hallo..

danke für die Antwort. Dann bleibt ja nix anderes übrig - diese Gebühren zahl ich gerne, wenn ich nur nen normal Namen bekomme  Zwinkernd
Und wenn´s denn wirklich so ein Arbeitsaufwand bei den Behörden ist, dann ist´s wohl mehr als gerechtfertigt.

gruß jonnz
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andrej
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Antwort #9 - 06.02.2006 um 13:08:00
 
Moment mal. Ich habe von den Eingebürgerten mehrmals gehört, dass man eben bei der Einbürgerung - nicht danach! - den Namen in irgendeinem vereinfachten Verfahren ändern lassen kann. So liess sich ein Freund von mir, der früher mit dem Vornamen Juri hiess, als Georg eintragen. Sein Nachname war auch nichts Aussergewöhnliches und kein Zungenbrecher, jedoch durfte er einen anderen, typisch deutschen Nachnamen nehmen, in dem kein Buchstabe vom früheren Namen enthalten ist.
Viele Ex-GUS'ler lassen bei der Einbürgerung die Schreibweise ihrer Namen an die deutsche anpassen, um endlich von der bescheuerten ISO-Transkription Kyrillisch->Lateinisch wegzukommen.
Oder gilt das etwa nur für Aussiedler und jüdische Emigranten?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #10 - 06.02.2006 um 13:28:51
 
andrej schrieb am 06.02.2006 um 13:08:00:
Moment mal. Ich habe von den Eingebürgerten mehrmals gehört, dass man eben bei der Einbürgerung - nicht danach! - den Namen in irgendeinem vereinfachten Verfahren ändern lassen kann. So liess sich ein Freund von mir, der früher mit dem Vornamen Juri hiess, als Georg eintragen. Sein Nachname war auch nichts Aussergewöhnliches und kein Zungenbrecher, jedoch durfte er einen anderen, typisch deutschen Nachnamen nehmen, in dem kein Buchstabe vom früheren Namen enthalten ist.
Viele Ex-GUS'ler lassen bei der Einbürgerung die Schreibweise ihrer Namen an die deutsche anpassen, um endlich von der bescheuerten ISO-Transkription Kyrillisch->Lateinisch wegzukommen.
Oder gilt das etwa nur für Aussiedler und jüdische Emigranten?


Du meinst da sicherlich den § 94 BVFG, danach ist eine Anpassung der Schreibweise möglich also deutschsprachige Form der Familien- und Vornamen, keine Übersetzung. Falls eine deutschsprachige Form der Vornamen nicht existiert können neue gewählt werden. Diese Lösung gibt es, allerdings nur für Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge die Deutsche sind Zwinkernd

Weder eingebürgerte Deutsche aus der ehem. UdSSR (ohne Bescheinigung nach § 15 BVFG) noch jüd. Emigranten werden von der Regelung des  § 94 BVFG erfasst.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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