Zitat:da ich den Namen ja net nur aus Spaß an der Freude ändern will...
Dann würde daraus sowieso nix
Für eine Namensänderung ist ein etwas umfangreiches Verfahren erforderlich, so sind z.B. zahlreiche Behörden zu beteiligen. Es muß grundsätzlich ein sog. wichtiger Grund vorliegen.
Das könnte man im Anschluß an die Einbürgerung bejahen, wenn der Name die ausländische Herkunft in
besonderem Maße erkennen ließe
und die Integration behindere.
Weil das aber eine sujektive Geschichte ist und diese nur auf Antrag zulässig ist, steht es ausser Frage dass die Leistung (Namensänderung ) auch bezahlt werden muß.
Der Verwaltungsaufwand wird rein betriebswirtschaftlich ermittelt, und steht im Moment bei 15 € je angefangene Viertelstunde Bearbeitungszeit. Rechnet man da mal im Schnitt je beteiligter Behörde eine bis zwei angefangene Viertelstunde, kommt ungefähr eine Gesamtdauer von drei Stunden bei rum. Dazu noch der ideelle Wert den die Namensänderung für den Antragsteller bedeutet sowie eine angemessene Berücksichtigung seines Einkommens liegst du locker bei ca 500 - 600 €.
Der Gebührenrahmen (stammt btw noch aus 1938 und ist deswegen schon viel zu niedrig) ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich ausgefüllt, da kann es große Unterschiede geben. Bei der heutigen durchschnittlichen Einkommenshöhe müßten mindestens die zehnfachen Beträge als Obergrenze stehen. Wie gesagt Grundsatz lautet: Wer die Musik bestellt muß sie auch bezahlen. Das kann nicht auf den Steuerzahler umgelegt werden
Ich habe Dir oben nur mal ganz grob meine Berechnung vorgestellt.
Das kann bei anderen Namensänderungsbehrden schon ganz anders aussehen
Grüße
Ronny