Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Staatsangehörigkeit bei künstlicher Befruchtung (Gelesen: 1.070 mal)
Whitewater
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Staatsangehörigkeit bei künstlicher Befruchtung
30.01.2006 um 23:00:21
 
Hallo zusammen!

Ich habe eine etwas "verzwickte" Frage.
Eine Bekannte von mir ist russische Staatsbürgerin und lebt seit mehreren Jahren in Deutschland. Sie war mit einem Deutschen verheiratet und ist aber inzwischen wieder geschieden. Hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Nun lebt sie mit ihrer neuen Partnerin, einer Deutschen, zusammen und möchte ein Kind bekommen. Auf dem Weg der künstlichen Befruchtung. Eine Heirat zwischen den beiden vor dem Geburtstermin ist nicht ausgeschlossen.

Wie ist denn dann der "Status" des neuen Erdenbürgers?
Ist er automatisch Deutscher, da in Deutschland geboren? Wird hier ihre Lebensgefährtin als "Erzeugerin" anerkannt? Dann hätte das Kind ja automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.
Oder erhält es die russische Staatsbürgerschaft, da ja die Mutter Russin ist? Erkennt dies das russische Regime überhaupt an?
Oder liegt alles ganz anderes???

Ich bin jetzt gespannt, ob mir hier jemand weiterhelfen kann:-)

Herzlichen Dank auf jeden Fall schon mal im voraus!
    Anderl
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit bei künstlicher Befruchtun
Antwort #1 - 30.01.2006 um 23:43:11
 
Eine interessante Frage!

Whitewater schrieb am 30.01.2006 um 23:00:21:
Ist er automatisch Deutscher, da in Deutschland geboren?

Möglich, sofern die Voraussetzungen nach § 4 (3) StAG vorliegen:
Zitat:
Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2. freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt.


Zitat:
Wird hier ihre Lebensgefährtin als "Erzeugerin" anerkannt?

Ich glaube kaum, das diese als "Vater" durchgehen kann, denn in § 4 (1) StAG heißt es:
Zitat:
§ 4

(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muss abgegeben oder das Feststellungsverfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat....

In diesem Fall wird vermutlich kein Vater im Geburtenbuch eingetragen, im Zweifel noch mal im Forum "Personenstandsrecht" nachfragen.

Zitat:
Oder erhält es die russische Staatsbürgerschaft, da ja die Mutter Russin ist?

Ja, wohl auch unabhängig davon, ob es die deutsche StA erwirbt.

Zitat:
Erkennt dies das russische Regime überhaupt an?

Warum sollte Russland das Kind einer russischen Mutter nicht anerkennen?

Zitat:
Oder liegt alles ganz anderes???

Ja, wenn eine Vaterschaftsanerkennung erfolgt oder eine Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Denn einen biologischen Vater muss es ja trotzdem geben, geklont wird wohl noch nicht.  Zwinkernd

Zitat:
Ich bin jetzt gespannt, ob mir hier jemand weiterhelfen kann:-)

Hab's mal probiert.  Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema