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Senegal-Besuchervisum fehlende Unterlagen (Gelesen: 1.393 mal)
tabea
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.01.2006 um 19:54:55
 
Liebe Forumsteilnehmer!

Ich freue mich auf Tipps:

Situation:
Ich möchte meinen senegalesischen Freund als Tourist einladen. Habe Verpflichtungserklärung und Versicherung ihm geschickt. Jetzt haben wir gelesen, dass er für ein Visum ein Bankkonto braucht, einen Arbeitsvertrag und einen Urlaubsantrag seines Arbeitgebers.

Einen Arbeitsvertrag kann er vorlegen, aber leider keinen Kontoauszug. Er hat Postschecks - und das geht nicht über die Bank. Auch das mit dem Urlaubsantrag ist schwierig. Sein Arbeitgeber wird dem Urlaub nicht zustimmen und er hat auch verschiedene Arbeitgeber. Also, wenn er zurückkommt, hat er null probleme wieder einen Job zu finden, falls ihn "der alte Arbeitgeber" nicht nehmen wollte.

Sein Schwager - arbeitet in der span. Botschaft -meint ich solle bei der deutschen Botschaft anrufen - bevor er dort hinfährt.
Gibt es Erfahrungen, was man in diesem Fall machen kann?
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 31.01.2006 um 19:32:55
 
Hallo tabea,

ein wichtiger Punkt bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung eines Besuchervisums ist die Feststellung der Wahrscheinlichkeit der
Rückkehrbereitschaft
(vgl.
GKI
, siehe: III. 3.).

Ergo werden solche Beweise verlangt, die darauf hindeuten, dass eine freiwillige Rückreise bei Ablauf der Visumgültigkeit eher als Wahrscheinlich anzusehen ist. Dazu zählt z.B. eine feste Anstellung; aber auch andere solche Sicherheiten könnten von Relevanz sein. Gibt es keine solchen Sicherheiten, wird wohl auch die allgemeine Erfahrung aller europäischen Botschaften (die sich regelmäßig gegenseitig konsultieren) bzgl. der Rückkehrbereitschaft ausschlaggebend sein.

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tabea
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.02.2006 um 07:16:12
 
hallo doc,

danke für die antwort, aber richtig weiter ist mein hirn jetzt auch nicht. ich habe es gelesen - bin mir aber nicht jetzt klar darüber, was mein freund vorlegen soll, damit seine rückkehrwilligkeit bewiesen ist.

kann mir da nochmal jemand helfen?

gestern war er auf der botschaft und man hat ihn einen neuen passeport bestellen lassen, obwohl der alte noch gültig ist und auch länger als das visum, was er möchte.
er muss den pass jetzt wohl noch von einem minsterium abstempeln lassen!

kann das jemand verstehen?

happy day!

tabea
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