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ABH braucht keine Unterlagen?... (Gelesen: 1.014 mal)
Magalie24
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag ABH braucht keine Unterlagen?...
28.01.2006 um 23:18:38
 
Hallo,

mein Mann hat in der Türkei ein Visum für FZF beantragt. Nachdem was ich hier alles gehört und gelesen habe, dachte ich eigentlich, dass die ABH auf jeden Fall Unterlagen von mir braucht.(Wohnraumerklärung usw.) Letzte Woche war ich dort und hab mal nachgefragt. Dann sagte der Mitarbeiter mir, dass er gar nichts braucht. Das hat mich schon gewundert. Ist das normal?
Ich bin übrigens Deutsche.

Hätte noch eine Frage:

Stimmt es, dass allein die Botschaft in der Türkei die Entscheidung trifft ob er das Visum bekommt, oder hat die ABH auch was mitzureden?

Danke schon mal
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fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ABH braucht keine Unterlagen?...
Antwort #1 - 28.01.2006 um 23:35:00
 
Bei Ehegatten von Deutschen kommt es nicht auf Einkommen etc. an.

Über den Antrag entscheidet letztlich die Botschaft, aber die ABH muss
dem Visumsantrag zustimmen.

Sieht alles aus, als wär es im
grünen Bereich
  Cool
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albosa
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ABH braucht keine Unterlagen?...
Antwort #2 - 28.01.2006 um 23:35:37
 
Hallo, auf deine Frage:
Die Ausländerbehörde gibt eine Stellungnahme, der sich die Botschaften in der Regel anschließen.
Die Entscheidung, ob ein Visum erteilt wird, oder nicht, liegt aber ganz alleine bei der Botschaft.
FG Albosa
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