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Einbürgerung in < 3 Jahren möglich? (Gelesen: 2.210 mal)
Fredchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung in < 3 Jahren möglich?
28.01.2006 um 20:00:58
 
Hallo Forum,

seit Sommer 2004 bin ich (deutscher) mit einer weißrussischen Frau verheiratet. Wir haben in Deutschland geheiratet und leben auch hier.
Sie nimmt freiwillig, da sie ja vor dem 1.1.2005 breits in Deutschland war, an einem öffentlich geförderten Integrationskurs teil. Den Eigenanteil (€ 1,- / Stunde) zahlen wir.
In der Broschüre Ein Handbuch für Deutschland (Herausgeber: Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration) kann man folgendes über diese Integrationskure Nachlesen:
... Am Ende des Kurses muss eine Prüfung abgelegt werden. Wenn Sie diesen Test erfolgreich bestehen, können Sie z.B. schneller eingebürgert werden. ...

Nun zu meiner Frage:
Kann bei erfolgreicher Prüfung damit die Einbürgerung in < 3 Jahren erfolgen?

Meine Frau hat übrigens den folgenden Aufenthaltstitel:
Aufenthaltserlaubnis (3 Jahre)

Bis bald und DANKE vorab


Euer Fredchen
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Ralf
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Antwort #1 - 28.01.2006 um 20:06:41
 
Fredchen schrieb am 28.01.2006 um 20:00:58:
Kann bei erfolgreicher Prüfung damit die Einbürgerung in < 3 Jahren erfolgen?


Nein. 3 Jahre ist das Minimum bei § 9 StAG. Die Aussage in der Broschüre betrifft § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung). Hier ist bei erfolgreichem Integrationskurs eine Verkürzung der Frist von 8 auf 7 Jahre vorgesehen (§ 10 Abs. 3 StAG).
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Fredchen
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Antwort #2 - 28.01.2006 um 20:19:12
 
Ralf schrieb am 28.01.2006 um 20:06:41:
Nein.
Danke Ralf,
das hatte ich mir schon fast gedacht. Es wäre ja auch eine interessante Neuerung ab dem 1.1.2005, wenn so die Zeit um 33% verkürzt werden könnte.
Jedenfalls die ausreichenden Sprachkenntnisse können mit dieser Prüfung ja sicherlich nachgewiesen werden.
Wann genau darf der Antrag gestellt werden? Sind die 3 Jahre Aufenthaltszeit genau abzuwarten oder kann der Antrag schon X Monate vorher gestellt werden?

Erneut VIELEN DANK

Bis bald


Euer Fredchen
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Ralf
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Antwort #3 - 28.01.2006 um 21:00:41
 
Manche Behörden nehmen den Antrag erst an, wenn die Zeit erfüllt ist, andere auch mal ein paar Wochen vorher, genau geregelt ist das nicht. Also am besten mal direkt bei der zuständigen Behörde nachfragen.
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Fredchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.01.2006 um 23:14:54
 
Ralf schrieb am 28.01.2006 um 21:00:41:
Manche Behörden nehmen den Antrag erst an, wenn die Zeit erfüllt ist, andere auch mal ein paar Wochen vorher, genau geregelt ist das nicht. Also am besten mal direkt bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Dear Ralf,

Danke für Deine Meinung.
Hat jemand eine andere Meinung oder weitergehende Informationen?

Bis bald


Euer Fredchen
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ronny
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Antwort #5 - 29.01.2006 um 11:33:30
 
Zitat:
Hat jemand eine andere Meinung oder weitergehende Informationen?


Hi,
keine andere Meinung aber anderes Procedere. Weil die drei Jahre eine Minimalfrist darstellen, war bei uns festgelegt, dass diese zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen müssen. Hessen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 29.01.2006 um 18:25:45
 
Hallo Fredchen,

uns wurde gesagt, dass wir nach Erhaltung der Niederlassungserlaubnis kommen könnten. Also genau 3 Jahre nach Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis. Wir hatten anfangs nur eine für 1 Jahr und danach dann die restlichen 2 Jahre bekommen.

Zur Prüfung kann ich jetzt nur unsere Erfahrungen schildern. Die Dame nannte es "Test in Staatsbürgerkunde". Sie fragte lediglich:

-wie heisst unser Bundespräsident
-aus welchen Parteien setzt sich die jetzige Regierung zusammen
-wie heisst unser Bundeskanzler (sie fragte nicht "BundeskanzlerIN)
-was ist das Parlament
-nennen sie sämtliche Bundesländer

Danach schieb sie in den Antrag "Test erfolgreich bestanden" Zwinkernd

Wird warscheinlich von Bundesland zu Bundesland wieder verschieden sein.

Viele Grüße an Deinen Danziger Vater Durchgedreht
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LG janine
 
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