Zitat:Es interessiert mich, ob er eine Frau und eine Liebhaberin unter einen Dach unterbringen kann? Habe ich kein Recht als Ausländerin, als verheiratete Frau dem gemeinsamen Leben mit seiner Loverin widerstehen? Soll er nicht erst eine Scheidung beantragen, und dann hier jemanden zu bringen?
Dein Mann mag sich für den
Graf von Gleichen halten, aber du kannst und darfst dich wehren. Es gibt sicherlich auch in euerer Stadt (bei der Stadtverwaltung) eine Frauenbeauftragte. Lass dich dort beraten, eventuell hast du die Möglichkeit, sobald die "freudige" Überraschung ankommt, dich in einem Frauenhaus zurück zu ziehen. Damit belegst du auch, dass die Trennung dir aufgezwungen wurde durch die Handlung deines Mannes. Dazu würde ich versuchen, auch glaubwürdige Zeugen zu organisieren: gemeinsame Bekannte (die gleich nach der Ankunft der Geliebten "zufällig" vorbei kommen), oder auch der Begleitschutz aus dem Frauenhaus. Während der Trennungszeit (also bis zur Scheidung) ist dein Mann verpflichtet, dir eine "Ausgleichszahlung" zu gewähren, so dass du nicht ganz mittellos da stehst. Voraussetzung dafür ist allerdings die Einschaltung eines Anwalts, der deine Interessen gegenüber deinen Mann vertritt.
Zitat:Dazu Klausurstress an der Uni.
Wenn ich das richtig verstanden habe, studierst du noch. Wenn "alle Stricke reißen", würde ich mit Unterstützung der Frauenbeauftragten mich an die Ausländerbehörde wenden und ihnen die Lage erläutern. Wenn die
ABH die Geschichte nachvollziehen kann, sehe ich die Chance, dass sie dir deine
AE zur Beendigung des Studiums belässt. Für die Zeit danach musst du dich so wie so mit der
ABH beraten, welche Möglichkeiten sie sehen.
Gruß
Sondra