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Hilfe! (Gelesen: 3.066 mal)
millaj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.01.2006 um 19:15:21
 
Hallo.Ich komme aus Russland. Ich bin seit 1 Jahr und 11 Monaten verheiratet und lebe mit meinem Mann zusammen seit 7 Jahren. Vor einiger Zeit ist er nach Kuba gefahren und jetzt hat eine Liebhaberin. Er will nicht von mir trennen, da es ihm mit mir "auch gut geht". Dabei muss ich für seine Liebhaberin Koffer mit Geschenken packen, Kleidung für sie mit ihm zusammen einkaufen... Ein Teil von meinen Sachen ist auch bei ihr, da er die einfach mitgenommen hat. Es wird einfach alles aus der Wohnung weggeschleppt. Er erzählt mir ALLE! Details über sein Leben mit ihr. Kleiner Widerstand - versucht er mich aus der Wohnung rauszuschmeisen oder droht, dass er die Ausländerbehörde informiert. Jetzt kann er nicht mehr aus geschäftlichen Gründen verreisen. Und sagt, dass sie noch  zu uns kommen will....und es für mich besser wäre, wenn wir uns alle gut verstehen. Ansonsten werde ich abgeschoben. Welche Rechte habe ich als Ausländerin? Kann ich mich irgendwie vor allen schützen? Kann er einfach in unsere Wohnung noch jemanden bringen? Habe ich Recht auf eheunabhängiges Aufenthalt in Deutschland? MfG.  
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 29.01.2006 um 17:33:12
 
Hallo,

ist Dein Mann Deutscher?
Und lebt Ihr beiden seit Eurer Hochzeit in Deutschland?
Mit welchem Visum warst Du vor Eurer Heirat in Deutschland?

Bei einem Visum zur Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft hast Du nach 2 Jahren in Deutschland geführter Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Wenn Du Dich also nach 2 Jahren Ehe von Deinem Mann trennst, wird Deine Aufenthaltserlaubnis erst einmal um 1 Jahr verlängert. In diesem Jahr musst Du allerdings sehen, dass Du eine Arbeitsstelle bekommst (falls Du  noch keine hast), denn Dein Visum wird nach diesem Jahr nur verlängert werden, wenn Du Deinen Lebensunterhalt selbst sichern kannst.

Bezüglich  der "Liebhaberin-Geschichte" würde ich an Deiner Stelle schauen, welche Sachen ich auf jeden Fall behalten möchte und diese an sicherer Stelle (bei einer Freundin z.B.) unterbringen. Und ich würde mir schon mal ein eigenes Bankkonto aufmachen, zu dem der Mann keinen Zugriff hat.

Die Liebhaberin aus Kuba wird er vermutlich nicht so einfach mit Visum nach Deutschland kriegen, von daher mach' Dir da mal noch keine Panik.

Dich in dieser Situation zu schützen ist nicht so ganz einfach, denn so wie es aussieht, weiß Dein Mann um die ausländerrechtliche Lage und nützt diese voll aus  Griesgrämig.

Wichtig wäre noch die Beantwortung meiner oben gestellten Fragen, vielleicht gibt es ja noch irgendwelche sonstigen Möglichkeiten, z.B. Anrechnung von früheren Aufenthaltszeiten.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Norbert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.01.2006 um 18:16:05
 
Ui ui , auf alle fälle weg gehen von diesen Mann ! Du bist schon 1 Jahr und 11 Monate da gehe am besten die 4 Wochen zu einer Freundin oder bekannten Du hast das recht auch in der Ehe Urlaub zu machen ohne das es gleich eine trennung ist.Dann wie schon geschrieben wurde bau Dir dein eigendtändiges Leben auf (Arbeit , Wohnung) Du musst Dich in keiner Weiss erpressen oder unter druck setzen lassen.

Bin keine fachmann aber denke das wäre die einzige lösung in den Fall

mfg
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nixwissen
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Antwort #3 - 29.01.2006 um 20:21:00
 
Hi,

@Norbert: Genau das wäre falsch!
Es wird bei den 2 Jahren auf die eheliche Gemeischaft hinauslaufen und wenn sie jetzt auszieht, legt sie sich selbst die Karten.

@millaj: Halte durch, bis Du die 2 Jahre rum hast und eine eigenständige AE hast. Baue Dir ein eigenes Leben auf und dann nix wie weg von diesem Arschloch.
Bis zur eigenständigen AE hat er Dich aber in der Hand.

Gruß,
Norbert
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Norbert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.01.2006 um 20:24:37
 
Ich meinte auch nicht ausziehen ,das wäre 100% falsch ich meinte mehr eben die 4 Wochen einfahc mal Urlaub machen bei Freunden das kann er nicht verbieten und denke ich auch kein ausländeramt. Ansonsten denke ich mal sind wir alle der selben meinung ....

mfg
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Antwort #5 - 29.01.2006 um 20:39:29
 
Hi,

Das maximiert aber nur das Risiko. Unter normalen Umständen sollte das kein Problem sein aber in dieser Situation würde ich schön brave Hausfrau spielen und zuhause bleiben. So bitter das auch ist.
Sie sollte die nächsten 4 Wochen einfach keinen Wind machen.

Gruß,
Norbert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 29.01.2006 um 20:39:30
 
Wenn sie jetzt vier Wochen Urlaub bei einer Freundin macht und sich danach trennt, kann es durchaus passieren, dass die ABH feststellt, dass kein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden ist, da der Trennungszeitpunkt dann möglicherweise schon etwas früher festgelegt wird, erst recht, wenn der Ehemann der ABH mitteilt, dass sie nicht mehr zu Hause wohnt.

Diese Möglichkeit ist also mit Vorsicht zu genießen. Sie wäre dann in der Beweislast und müsste nachweisen, dass die eheliche Lebensgemienschaft erst nach Ablauf der zwei Jahre beendet wurde, was bei einem "Urlaub" von der Ehe durchaus etwas schwierig wird.


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Antwort #7 - 29.01.2006 um 20:47:21
 
Hi,

Genau das meinte ich.

Gruß,
Norbert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #8 - 30.01.2006 um 10:54:01
 
Bin zwar kein Fachmann, aber aus den Sachzwängen heraus (vorausgesetzt Du möchtest in D auch nach einer - ja wohl recht wahrscheinlichen - Trennung bleiben) würde ich auch dazu tendieren, Dir vier Wochen "Durchhalten" zu raten.

Das muss Dich ja nicht daran hindern, schon mal die Weichen für Dein neues Leben zu stellen (Arbeit, Wohnung, etc). Vielleicht ist es auch kein Schaden, wenn Du zumindest den Anschein erweckst, die Ehe retten zu wollen, damit er später nicht behaupten kann, die Trennung sei schon vor Ablauf der 2 Jahre erfolgt. Just in case. Tue einfach nichts, was nach Trennung aussieht, sondern - wenn Du die Kraft findest - das Gegenteil. Und mit ihm zu streiten hat ja offensichtlich eh keinen Sinn - also wozu darauf Kraft verschwenden.

Kopf hoch & ganz viel Glück!
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millaj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 30.01.2006 um 13:04:45
 
Hallo, alle!

Mein Mann ist natürlich ein Deutsche und wir wohnen seit meiner Ankunft in Deutschland, vor 7 Jahren, in einer Wohnung zusammen. Ich hatte erst ein Sprachvisum gehabt, dann war an der Uni eingeschrieben. Die Ausländerbehörde verfügt über alle Beweise, dass wir die ganze Zeit zusammenleben - die Verpflichtungserklärung, Anmeldung... Das bringt aber wohl nicht. Mein Mann will mir nicht sagen, wann seine Liebe ankommt, dies muss eine Überraschung sein, mit der ich mich frohlich abfinden muss. Ich habe im Dezember meinen Job verloren, bin auf der Suche nach einen neuen. Dazu Klausurstress an der Uni.  Es interessiert mich, ob er eine Frau und eine Liebhaberin unter einen Dach unterbringen kann? Habe ich kein Recht als Ausländerin, als verheiratete Frau dem gemeinsamen Leben mit seiner Loverin widerstehen? Soll er nicht erst eine Scheidung beantragen, und dann hier jemanden zu bringen? Er will auch nicht dass ich von ihm weggehe, da er mich immer noch "liebt". Nur seine Liebe ist krankhaft.

Danke für die Ratschläge!
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Norbert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 30.01.2006 um 15:05:53
 
Disukutiere über diesen Thema gerade mit meiner Frau (Ukrainerin) die auch sehr erschüttert ist von diesen Mann ,sie meinte gerade was ist eigentlich wenn auch die 2 Jahre herum sind ,und sie geht dann von ihm um ihr dann eines rein zu drücken geht er zum Amt und sagt das die Ehe schon vor 6 Monate nicht mehr bestand,beweiss neue Freundin Auslandaufenthalt in Kuba ?

mfg

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Sondra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 30.01.2006 um 15:49:26
 
Zitat:
Es interessiert mich, ob er eine Frau und eine Liebhaberin unter einen Dach unterbringen kann? Habe ich kein Recht als Ausländerin, als verheiratete Frau dem gemeinsamen Leben mit seiner Loverin widerstehen? Soll er nicht erst eine Scheidung beantragen, und dann hier jemanden zu bringen?


Dein Mann mag sich für den Graf von Gleichen halten, aber du kannst und darfst dich wehren. Es gibt sicherlich auch in euerer Stadt (bei der Stadtverwaltung) eine Frauenbeauftragte. Lass dich dort beraten, eventuell hast du die Möglichkeit, sobald die "freudige" Überraschung ankommt, dich in einem Frauenhaus zurück zu ziehen. Damit belegst du auch, dass die Trennung dir aufgezwungen wurde durch die Handlung deines Mannes. Dazu würde ich versuchen, auch glaubwürdige Zeugen zu organisieren: gemeinsame Bekannte (die gleich nach der Ankunft der Geliebten "zufällig" vorbei kommen), oder auch der Begleitschutz aus dem Frauenhaus. Während der Trennungszeit (also bis zur Scheidung) ist dein Mann verpflichtet, dir eine "Ausgleichszahlung" zu gewähren, so dass du nicht ganz mittellos da stehst. Voraussetzung dafür ist allerdings die Einschaltung eines Anwalts, der deine Interessen gegenüber deinen Mann vertritt.

Zitat:
Dazu Klausurstress an der Uni.
Wenn ich das richtig verstanden habe, studierst du noch. Wenn "alle Stricke reißen", würde ich mit Unterstützung der Frauenbeauftragten mich an die Ausländerbehörde wenden und ihnen die Lage erläutern. Wenn die ABH die Geschichte nachvollziehen kann, sehe ich die Chance, dass sie dir deine AE zur Beendigung des Studiums belässt. Für die Zeit danach musst du dich so wie so mit der ABH beraten, welche Möglichkeiten sie sehen.

Gruß
Smiley Sondra
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