Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Bitte um Unsterstützung! Es geht um eine Adoption (Gelesen: 6.223 mal)
M@rtin
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Leben und leben lassen!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bitte um Unsterstützung! Es geht um eine Adoption
28.01.2006 um 15:24:03
 
Hallo zusammen,

durch Zufall bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden und hoffe hier Hilfe zu finden.

Situation: meine Frau und ich (31/32J) wollen die Tochter einer Freundin von uns adoptieren. Beide sind Thais. Meine Frau ist zwar Deutsche, aber auch geboren in Thailand. Sie sollte auch noch die Thail. Staatsbürgerschaft haben, da sie nie ausgebürgert wurde.

Wir stehen nun vor dem Problem, dass der 'normale' Weg für eine solche Adoption recht lange dauert und wir die Kleine gerne so bald wie möglich in Deutschland hätten. U.a. um eine Vollständige Integration sicherzustellen. Sie würde dieses Jahr eingeschult werden und es wäre sicherlich besser, wenn sie gleich von anfang an in der Klasse wäre.
Auch gibt es Probleme bei Ihr in Thailand, die auch lebensbedrohlich werden könnten - näher will ich hier nicht drauf eingehen.

Jedenfalls gibt es noch eine andere - in meinen Augen durchaus legale - Möglichkeit der Adoption, die ggf. schneller gehen könnte.

Meine Frau könnte die Kleine in Thailand nach thailändischem Recht adoptieren. Dies sollte relativ wenig Aufwand sein laut einem Anwalt, den wir dort kontaktiert haben.
Nur dann die Frage, wie wir sie nach Deuschland bekommen und wie sie hier einen legalen Aufenthaltstitel bekommt und auch in die Schule kann.

Habt Ihr eine Idee?
1000 Dank!
M@rtin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nichen
Full Member
***
Offline


Hakuna Matata


Beiträge: 75

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte um Unsterstützung! Es geht um eine Adopt
Antwort #1 - 28.01.2006 um 18:55:41
 
Hallo M@rtin,

ganz einfach wird Adoption nach thailändischen Recht auch nicht. Ich habe dir 2 nützlich Webseit ausgesucht, vielleicht soll du dich mal mit thailändische Konsulat in verbindung setzen. und ohne vorherige zustimmung von AB (wegen einreise und Aufenthalt) geht auch nicht.
Grüß

http://touristik.freepage.de/reichert/adoption.htm
http://www.baanthai.com/ratgeber/adoption.asp
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte um Unsterstützung! Es geht um eine Adopt
Antwort #2 - 28.01.2006 um 19:38:45
 
M@rtin schrieb am 28.01.2006 um 15:24:03:
Sie sollte auch noch die Thail. Staatsbürgerschaft haben, da sie nie ausgebürgert wurde.

Man geht - oder ging zumindest lange Zeit - davon aus, das die thailändische Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung automatisch erlischt, ein Ausbürgerungsverfahren war daher nicht notwendig. Aber das nur am Rande.

Zitat:
Meine Frau könnte die Kleine in Thailand nach thailändischem Recht adoptieren. Dies sollte relativ wenig Aufwand sein laut einem Anwalt, den wir dort kontaktiert haben.


Eine minderjährige Person, die von einem oder einer Deutschen adoptiert wird, erwirbt dadurch automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass die Adoption auch nach deutschen Gesetzen wirksam ist, siehe
§ 6 StAG
. Ob dies der Fall ist, vermag ich nicht zu sagen, evtl. unter der Rubrik Personenstandsrecht fragen.

Zitat:
Nur dann die Frage, wie wir sie nach Deuschland bekommen und wie sie hier einen legalen Aufenthaltstitel bekommt und auch in die Schule kann.

Sofern durch die Adoption die deutsche StA erworben wird, bedarf es selbstverständlich keines Aufenthaltstitels. Ansonsten in der passenden Rubrik nochmals nachfragen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
M@rtin
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Leben und leben lassen!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bitte um Unterstützung! Es geht um eine Adoption
Antwort #3 - 29.01.2006 um 00:59:34
 
@ ninchen
Danke!

@ Ralf

Ralf schrieb am 28.01.2006 um 19:38:45:
Man geht - oder ging zumindest lange Zeit - davon aus, das die thailändische Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung automatisch erlischt, ein Ausbürgerungsverfahren war daher nicht notwendig. Aber das nur am Rande.


Meine Frau wurde schon 1985 eingebürgert, und die Mutter hat wohl nie eine Ausbürgerung veranlasst. Von alleine ist das sicherlich nicht passiert. Auch bin ich sicher, dass wenn sie mit Ihrem Vater, der noch in Thailand lebt und dem "Tabien Baan" auf das Amt geht, dort auch einen Perso bekommt. Zur Not können ein paar Scheine oder die guten Verbindungen zu hohen Militärs oder Polizisten sicherlich auch helfen.

Das Problem wäre eben nur, dass sie sie als Thai adoptiert und dann als Deutsche sozusagen nach Deutschland holen will ... . Mein Rechtsverständnis sagt mir zwar auch, dass dies nicht ganz ok sein sollte, aber auf der anderen Seite sind 2 Jahre warten (ohne sinnvollen Grund) auch nicht im Sinne des Kindes, weshalb uns jedes Mittel erstmal ok erscheint.

Ob es ratsam ist, die Ausländerbehörde unseren Plan zu erzählen ... ich weiß nicht. Würden wir sicher gerne, nur denke ich kaum, dass die uns dazu animieren würden, oder???

Mir ist das generelle Verfahren bei Adoptionen eh schleierhaft. Warum dauert das so lange. Kinder wäre sicher lieber bei neuen Eltern, als im Heim (klar muss man sich die Leute anschauen ... aber 2 Jahre sollten dafür einfach nicht nötig sein!).

Wir sind für weitere hilfestellungen, Anregungen etc. sehr dankbar.

Die kleine hat heute übrigens Geburtstag (6J) ... und sie kann nicht bei uns sein  weinend weinend weinend unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte um Unsterstützung! Es geht um eine Adopt
Antwort #4 - 29.01.2006 um 08:56:35
 
An einem Punkt würde ich zur Vorsicht raten. Wenn die Sache mit der Ausbürgerung nicht so ganz klar ist, dh, die deutschen Behörden davon ausgehen, dass deine Frau nur die deutsche StA hatte, könnte das Wiederausstellen eines thailändischen Personalausweises als Wiedereinbürgerung gedeutet werden - mit der Folge, dass sie die deutsche StA verlieren würde.
Ist letztens sehr vielen Türken passiert, daher die Warunung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
M@rtin
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Leben und leben lassen!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte um Unsterstützung! Es geht um eine Adopt
Antwort #5 - 29.01.2006 um 11:31:01
 
@Reni
you are right. Aber warum sollte sie den jemandem Zeigen in Deutschland?  Zwinkernd Oder?

Die deutschen Ämter bekommen ja nicht zwangsläufig mit, dass der neu ausgestellt wurde ... hoffe ich mal.

Die Sache ist halt so ... wenn wir den offiziellen Weg gehen, dauert es zu lange und die Kleine hat es immer schwerer ... so schon nicht leicht für sie. Außerdem hängen daran auch noch mehr Schicksale in Thailand ... wenn Sie bei uns wäre, wäre es dort leichter für alle Beteiligten.

Hat noch jemand eine tolle legale Idee, die Sache zu beschleunigen????
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte um Unsterstützung! Es geht um eine Adopt
Antwort #6 - 29.01.2006 um 16:43:58
 
Martin, das ist eine Milchmädchenrechnung: in dem Moment, wo das thailändische Adoptionsverfahren hier auf den Tisch käme, könnte da was über die Staatsangehörigkeit drinstehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
M@rtin
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Leben und leben lassen!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte um Unsterstützung! Es geht um eine Adopt
Antwort #7 - 29.01.2006 um 17:27:34
 
@ Reni
Verstehe ich nicht. Wenn meine Frau dort die Apotion durchzieht - bekommt erstmal keiner mit, dass sie auch Deutsche ist.
Wenn wir dann die Kleine nachholen nach D sollte es ja egal sein. Sie ist rechtmäßig adoptiert.
Wenn ich sie dann auch noch apoptieren will kommen erst die Ämter alle ins spiel, aber damit kann ich ja warten. Erstmal muss die kleine nach D.

Was ist der Fehler an dieser Rechnung? Danke für den Hinweise!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte um Unsterstützung! Es geht um eine Adopt
Antwort #8 - 29.01.2006 um 17:45:45
 
Ich rate von Krummen Touren dieser Art ab, kann sich später ganz übel rächen, für alle Beteiligten.

Wie wärs denn damit: Deine Frau nimmt die thail. staatsbürgerschaft. an, verliert dadurch die deutsche, adoptiert das Kind, bringt es nach D, und bürgert dann sich und das Kind gleichzeitig hier in D ein?

Gruß,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
M@rtin
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Leben und leben lassen!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte um Unsterstützung! Es geht um eine Adopt
Antwort #9 - 29.01.2006 um 17:57:19
 
@maki
ja, das wäre dann ja auch der fall, wenn jemand damit probleme hat, wenn sie noch die thai-statsbürgerschaft hat. Was kann passieren? Sie können ihr die Deutsch aberkennen. Und dann ... genau wie Du beschrieben hast.

Ich denke nicht, dass unser Weg wie oben beschrieben generell illegal wäre ... . Sie hat nunmal wohl beide ... das sollte ja unabhängig davon sein, ob sie einen pass hat oder nicht ...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte um Unsterstützung! Es geht um eine Adopt
Antwort #10 - 29.01.2006 um 18:37:03
 
Zitat:
Sie hat nunmal wohl beide .


Ich bin alles andere als ein Experte, aber soweit ich den experten Ralf verstanden habe, hat deine Frau die thail. staatsb. implizit verloren als Sie die deutsche staatsb. angenommen hat, umgekehrt ist es genauso.

Leider ist es nicht ohne weiteres möglich, sowohl die deutsche als auch eine andere staatsb. zu besitzen, es gibt ausnahmen, speziell für einige EU Länder. Falls Thailand nicht zu den ausnahmen zählt, kann deine Frau nur die eine oder die andere haben.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
M@rtin
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Leben und leben lassen!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte um Unsterstützung! Es geht um eine Adopt
Antwort #11 - 29.01.2006 um 18:55:40
 
@maki

Soweit mir bekannt, bekommt man die Deutsch mit der Auflage, die alte abzugeben. Dies ist aber in Thailand nur rechtz schwierig möglich, weshalb das üblicherweise gedultet wird.

Kennt sich hier jemand genauer mit der Rechtslagte aus???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nichen
Full Member
***
Offline


Hakuna Matata


Beiträge: 75

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte um Unsterstützung! Es geht um eine Adopt
Antwort #12 - 29.01.2006 um 19:51:01
 
Hallo Martin,

in deinem Fall würde ich mich mit thail. Konsulat in Verbindung setzen. Das wird schwierig für euch (auch für das Kind), wenn sie die Frage zur Staatangehörigkeit vor der Adoption nicht abklären!!!!

Du soll deine Frage vielleicht an www.baanthai.com stellen. Dort wird deine Frage vielleicht konkrete beantworten können, denn nach deutschem Recht glaube ich, ist deine frau nach Einbürgerung nicht mehr Thailänderin. Das deine Frau aus thail. Staatbürgerschaft noch nicht ausgebürgt hat, ist glaube ich nicht ganz richtig.

Grüß
nichen

p.s. solang solche dinge noch nicht geklärt ist, wurde ich mit Adoption nicht anfangen!!  google doch mal bischen. Ich glaube, es gibt hier in Deutschland genug experte für deine Frage bezüglich Thai-Adoption
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte um Unsterstützung! Es geht um eine Adopt
Antwort #13 - 29.01.2006 um 20:32:34
 
mal etwas allgemeines zu einer Adoption im Ausland:

wenn ein Kind im Ausland adoptiert wird, muss diese Adoption in Deutschland anerkannt sein, damit das Kind nach Deutschland einreisen kann. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen einer sogenannten starken und schwachen Adoption.

Um es ganz vereinfacht zu sagen: bei einer starken Adoption werden alle rechtlichen Bindungen an die leiblichen Eltern aufgehoben, und die Annehmenden nehmen die Rechtsstellung der Eltern ein. Bei einer schwachen Adoption dagegen geht die Rechtsstellung zu den leiblichen Eltern nicht vollständig verloren, die "neuen" Eltern kommen dann dazu.

Die ausländische Adoption muss von den Wirkungen her der einer starken Adoption in Deutschland entsprechen, damit das Kind einen Aufenthaltstitel für Deutschland bekommen kann.

Soweit ich mich an das thailändische Recht erinnere, ist dies etwas schwierig, da diese Adoption dort nur einer schwachen Adoption entspricht. Eine Voraussetzung, dass da ein Kind adoptiert werden kann, ist auch, dass die (thailändische) Annehmende mit dem anzunehmenden Kind über längere Zeit in einer familiären (häuslichen) Gemeinschaft gelebt hat.

Im Rahmen des Visumantrages für das Kind wird dann der Adoptionsbeschluss der thailändischen Behörden beigefügt und der ABH zugeleitet. Sollte da drin stehen, dass die Annehmende thailändische Staatsangehörige ist, wird mit Sicherheit geprüft werden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit überhaupt noch hat.

Sollte man dabei zu der Erkenntnis kommen, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat, wird mit Sicherheit noch geprüft, wo sie sich die letzten Jahre aufgehalten hat, denn nach Adoptionsbeschluss müsste sie ja mit dem Kind in Thailang gelebt haben.

So ist es mit ziemlicher Sicherheit der sinnvollere Weg, eine Adoption nach deutschem Recht anzustreben, in der ihr beide das Kind hier adoptiert. Sicher ist dies mit Wartezeiten und Fristen verbunden, alles andere kann aber nach hinten los gehen.

Grüße
sunnysunshine
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
M@rtin
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Leben und leben lassen!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte um Unsterstützung! Es geht um eine Adopt
Antwort #14 - 29.01.2006 um 22:14:26
 
@sunnysunshine

Leider hört sich das recht logisch an. Da kann einem wohl jemand einen Strick drehen  unentschlossen

Ich denke es kommt auf die Willkür des/der Beamten an, wie sowas ausgehen würde.

Nur wie machen wir weiter? Der offizielle Weg dauert gut und gerne 2 Jahre, nachdem was wir nun schon gelesen haben ... und angeblich geht es um das Wohl des Kindes .... man was für ein Blödsinn - kaum zu glauben.

Wahrscheinlich wäre der schnellste Weg, hier alles abzubrechen und nach Thailand auszuwandern ... .

Traurig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema