mal etwas allgemeines zu einer Adoption im Ausland:
wenn ein Kind im Ausland adoptiert wird, muss diese Adoption in Deutschland anerkannt sein, damit das Kind nach Deutschland einreisen kann. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen einer sogenannten starken und schwachen Adoption.
Um es ganz vereinfacht zu sagen: bei einer starken Adoption werden alle rechtlichen Bindungen an die leiblichen Eltern aufgehoben, und die Annehmenden nehmen die Rechtsstellung der Eltern ein. Bei einer schwachen Adoption dagegen geht die Rechtsstellung zu den leiblichen Eltern nicht vollständig verloren, die "neuen" Eltern kommen dann dazu.
Die ausländische Adoption muss von den Wirkungen her der einer starken Adoption in Deutschland entsprechen, damit das Kind einen Aufenthaltstitel für Deutschland bekommen kann.
Soweit ich mich an das thailändische Recht erinnere, ist dies etwas schwierig, da diese Adoption dort nur einer schwachen Adoption entspricht. Eine Voraussetzung, dass da ein Kind adoptiert werden kann, ist auch, dass die (thailändische) Annehmende mit dem anzunehmenden Kind über längere Zeit in einer familiären (häuslichen) Gemeinschaft gelebt hat.
Im Rahmen des Visumantrages für das Kind wird dann der Adoptionsbeschluss der thailändischen Behörden beigefügt und der
ABH zugeleitet. Sollte da drin stehen, dass die Annehmende thailändische Staatsangehörige ist, wird mit Sicherheit geprüft werden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit überhaupt noch hat.
Sollte man dabei zu der Erkenntnis kommen, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat, wird mit Sicherheit noch geprüft, wo sie sich die letzten Jahre aufgehalten hat, denn nach Adoptionsbeschluss müsste sie ja mit dem Kind in Thailang gelebt haben.
So ist es mit ziemlicher Sicherheit der sinnvollere Weg, eine Adoption nach deutschem Recht anzustreben, in der ihr beide das Kind hier adoptiert. Sicher ist dies mit Wartezeiten und Fristen verbunden, alles andere kann aber nach hinten los gehen.
Grüße
sunnysunshine