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Dienstaufsichtsbeschwerde,wegen Stellungsnahme??? (Gelesen: 2.355 mal)
schnucki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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28.01.2006 um 09:52:19
 

Hallöchen!

Meinem Mann wurde das Visum zur FZF abgelehnt....

Nun müssen wir klagen und der Anwalt hatte Akteneinsicht. unentschlossen

Dort hab ich gelesen,was die Sachbearbeiterin von der ALB geschrieben hat.
Sie hat es von vorne an abgelehnt wegen Scheinehe  weinend

Als erstes wurde unser Altersunterschied bemängelt und das wir zu schnell heirateten.
Wir kennen uns jetzt 18 Monate,was soll das???

Es waren noch zwei Punkte und ich fühle mich von dieser Dame ungerecjht behandelt.
Sogar DISKREMINIEREND und möchte deshalb eine dienstaufsichtsbeschwerde machen.

Frage:
Welche folgen hat das ubnd was passier genau?

Danke,für eure Antworten.

Gruss,schnuki
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 28.01.2006 um 12:31:04
 
Hallo Schnucki,

wenn eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht wird, ist die Behörde verpflichtet zu ermitteln, darf also die Beschwerde nicht "einfach unter den Tisch fallen lassen".
In die Personalakte des Sachbearbeiters über den sich beschwert wurde, kommt ein Vermerk.
(so wurde es mir damals erklärt, als ich in Erwägung zog, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu machen).

Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Blaise
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Erde, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 29.01.2006 um 16:59:17
 
Hallo,

eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein sogenannter frist- und formloser Rechtsbehelf. Mit ihm soll das konkrete persönlich dienstliche Verhalten eines Behördenmitarbeiters kritisiert werden.

Eine "gute" Verwaltung wird den Vorwurf überprüfen und falls ein Fehlverhalten vorliegt, dienstrechtliche Konsequenzen prüfen. Auf keinen Fall führen Dienstaufsichtsbeschwerden zum Eintrag in die Personalakte. Nur soweit aus einer Dienstaufsichtsbeschwerde tatsächlich dienstrechtliche Konsequenzen gezogen werden, kommt es zum Eintrag in die Personalakte.

Wenn man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreicht, sollte man versuchen sachlich zu bleiben - ansonsten bleibt es bei der alten Juristenweisheit:

Dienstaufsichtsbeschwerde ist frist- form- und fruchtlos.

Grüße

Blaise
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Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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schnucki
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 29.01.2006 um 18:08:16
 

blaise....

Mir ist durchaus bewusst,das sich trotz meiner Beschwerde,nichts mehr an der Tatsachen ändern wird,das dieses Visum verweigert wurde weinend

Trotzdem fühle ich mich ungerecht behandelt und möchte dies soooo nicht stehen lassen.

Ich werde eine Aufsichtsbeschwerde machen und einen Verein um Mithilfe bitten.

Schaun wir mal,ob es was bewirkt.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 29.01.2006 um 18:18:16
 
Meine bescheidene Meinung:

Konkretes Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Visums ist die Klage beim VG Berlin , Beklagter ist die BRD vertreten durch das  Ausw.Amt Zwinkernd

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist zwar ein wunderbares Mittel um "Dampf abzulassen", bringt in der Sache aber überhaupt nix Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Saxonicus
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Antwort #5 - 29.01.2006 um 19:42:16
 
Sicher gibt es doch eine Begründung für die Visaversagung, die machen das doch nicht so einfach nach Lust und Laune.
Da sollte man doch erstmal die Ursachen analysieren und eine Klärung versuchen .
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schnucki
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Antwort #6 - 29.01.2006 um 19:58:27
 

Wir haben bereits Klage im November eingereicht und jetzt erst Akteneinsicht.
Habe erst jetzt erfahren,was diese Dame geschrieben hat.

Natürlich haben wir remonstriert gegen die Ablehnung.
wir haben dies 6 seiten lang begründet.
Ich habe das Hochzeitsvideo und eine menge Fotos an die Botschaft gesendet.
Antwort:Sie haben uns ausführlich gezeigt,wie sie ihre Hochzeit feierten,aber dies ändert nichts an der Ablehnung. weinend

Die Ablehnungsgründe waren:Der grosse Altersunterschied,weil es eben nicht üblich ist in diesen Kulturkreisen,das ein junger Mann eine ältere Frau heiratet,und das wir uns zu kurz kannten,als wir beschlossen zu heiraten,und das bei unsere Befragung mit über 100 fragen ,5 eben nicht übereinstimmten.
Mein Mann sagte z.b. meine Kinder sind 4 und 12 Jahre alt,das waren sie als wir uns kennen lernten,nun sind sie 5 und 13 weil ja ein Jaht vergangen ist.
Er würde meine familäre Situation nicht kennen.

In meinen Augen ist das Behördenwillkür........


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