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Aufenthalt nach Scheidung (Gelesen: 927 mal)
Alexi_Las
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt nach Scheidung
27.01.2006 um 21:43:27
 
Folgendes: Eine Freundin von mir ist vor ca. 1,5 Jahren aus Marokko hierhin gezogen, da sie hier ihren Deutschen Freund geheiratet hatte. Mittlerweile ist sie selbständig geworden und hat ein Internetcafe eröffnet, während ihr deutscher Mann studiert. Jetzt ist es so, dass die beiden überhaupt nciht mehr miteinander klar kommen und sie total unglücklich ist mit ihm. Sie denkt sogar an Scheidung, hat dann aber Angst, dass sie abgeschoben wird, weil man ja glaub ich erst nach 3 Jahren Ehe die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhält. Wie sieht es denn jetzt in diesem Fall aus? Dürfte sie hierbleiben aufgrund ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit oder muss sie das Land verlassen, wenn sie sich scheiden lässt? Ich hoffe, mir kann jemand diese Frage beantworten. Danke dafür!!
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt nach Scheidung
Antwort #1 - 29.01.2006 um 16:10:58
 
Hi,

Bitte erst einmal mal die entsprechenden FAQ durchlesen: http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#18

Als Ergänzung hierzu noch der Hinweis, daß die selbständige Tätigkeit in dem Zusammenhang erst einmal irrelevant ist

Abu  
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