Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
imal wieder FZF (Gelesen: 7.403 mal)
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: imal wieder FZF
Antwort #15 - 29.01.2006 um 21:02:37
 
Zitat:
@fons

oha, entschuldige vielmals, warum denn gleich so aggressiv?!


Hallo malaika,

ich glaube nicht, das dies aggressiv gemeint war, es ist vielleicht vielmehr als ein Hinweis zu sehen, dass wir das hier in unserer Freizeit machen. Wir haben alle auch noch ein Leben neben dem Forum, viele von uns haben Familie, die auch nicht vernachlässigt sein will. Daher kann es schon mal vorkommen (gerade am Wochenende), dass es etwas länger dauert, bis du eine Antwort erhältst. Also bitte einfach ein wenig Geduld haben Zwinkernd

Grüße
sunnysunshine
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: imal wieder FZF
Antwort #16 - 29.01.2006 um 21:12:14
 
malaika schrieb am 29.01.2006 um 20:54:41:
oha, entschuldige vielmals, warum denn gleich so aggressiv?!

Also aggressiv war das sicher nicht (das liest sich dann anders).
Ansonsten siehe Sunnys Antwort.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dete
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 373
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: imal wieder FZF
Antwort #17 - 29.01.2006 um 23:28:11
 
google mal nach alg2-rechner und gib in die entsprechenden felder deine daten ein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: imal wieder FZF
Antwort #18 - 29.01.2006 um 23:35:04
 
Das Excel-File dürfte da interessant sein:
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
line
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 264
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: imal wieder FZF
Antwort #19 - 30.01.2006 um 08:28:43
 
Hallo,

die Frage nach der Bedürftigkeit lässt sich so leicht nicht beantworten, denn beim Alg2 werdet Ihr als Bedarfsgemeinschaft gesehen, d.h. Dein Einkommen und Vermögen fließen in die Berechnung mit ein.

Definition der Bedürftigkeit beim Arbeitslosengeld 2(§9 SGB 2):

Zitat:
(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht 1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, 2. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
(2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei minderjährigen unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.
(3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.
(4) Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde; in diesem Falle sind die Leistungen als Darlehen zu erbringen.
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.


Dein Mann hat prinzipiell einen Anspruch, es sei denn er ist aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht arbeitsfähig. Es gibt feste Regelsätze, aber z.B. bei den Kosten der Unterkuft gelten in jeder Stadt andere Sätze. Falls Du es also genau wissen willst, musst Du Dich vor Ort erkundigen. Vielleicht habt Ihr ja auch ein Arbeitslosenzentrum o.ä.?
Es gibt keine feste Anlaufstelle für Alg2, denn die Stadt- und Landkreise haben die Reform bekanntlich unterschiedlich umgesetzt. Beim Arbeitsamt sollte man Dir aber sagen können, wer bei Euch zuständig ist.

Viele Grüße,
line
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
malaika
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: imal wieder FZF
Antwort #20 - 30.01.2006 um 13:08:33
 
Vielen lieben Dank!! Mir ist klar, dass ihr das in eurer Freizeit macht und ich bin euch auch seeeeeeehr dankbar für eure Hilfe, wirklich!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: imal wieder FZF
Antwort #21 - 07.02.2006 um 20:34:47
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema