Hallo,
die Frage nach der Bedürftigkeit lässt sich so leicht nicht beantworten, denn beim Alg2 werdet Ihr als Bedarfsgemeinschaft gesehen, d.h. Dein Einkommen und Vermögen fließen in die Berechnung mit ein.
Definition der Bedürftigkeit beim Arbeitslosengeld 2(§9 SGB 2):
Zitat:(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht 1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, 2. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
(2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei minderjährigen unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.
(3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.
(4) Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde; in diesem Falle sind die Leistungen als Darlehen zu erbringen.
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Dein Mann hat prinzipiell einen Anspruch, es sei denn er ist aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht arbeitsfähig. Es gibt feste Regelsätze, aber z.B. bei den Kosten der Unterkuft gelten in jeder Stadt andere Sätze. Falls Du es also genau wissen willst, musst Du Dich vor Ort erkundigen. Vielleicht habt Ihr ja auch ein Arbeitslosenzentrum o.ä.?
Es gibt keine feste Anlaufstelle für Alg2, denn die Stadt- und Landkreise haben die Reform bekanntlich unterschiedlich umgesetzt. Beim Arbeitsamt sollte man Dir aber sagen können, wer bei Euch zuständig ist.
Viele Grüße,
line