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Doppelte-Staatsbürgerschaft für Profisportler (Gelesen: 1.963 mal)
Aristoteles
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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25.01.2006 um 14:26:25
 
Hallo zusammen,

ich bin auf euer Forum gestoßen und hoffe nun das mit jemand einen Ratschlag geben kann. Es wäre wirklich super wenn ihr euch die Situation mal durchlest...

Nehmen wir an:

"Person X ist kanadischer Staatsbüger (33, ohne Vorstrafen natürlich), lebt und arbeitet seit acht Jahren in Deutschland (NRW). Auch seine deutschen Sprachkenntnisse sind sehr gut. Jedoch ist er weder hier geboren, noch sind seine Eltern Deutsche. Sein Beruf ist Profisportler und auch in der Jugendarbeit ist er engagiert. Jedoch lebt seine ganze Familie noch in Kanada und es wäre recht schwierig später die einheitliche kanadische Staatsbürgerschaft zurück zu erlangen, wenn er sie jetzt vollständig aufgeben würde. Was gibt es für Sonderregelungen im Bereich Merhstaatigkeit bei nicht EU Bürgern? Wie wichtig ist "seine Person" für die deutsche Mannschaft, auch wenn es sich nicht um die Nationalmannschaft handelt ?-> (Anmerkung: bei dieser Sportart und der dazugehörigen Liga, gibt es eine begrenzte Anzahl von zulässigen nicht europäischen Spielern) Wer erteilt letztendlich die Erlaubnis, sprich welche Behörde und wo? Wie lange dauert es ca. bis so ein Antrag vollständig bearbeitet ist? Wäre es hilfreich zu klären ob ihn eventuelle finanzielle Verluste erwarten, wenn er die kanadische Staatsbürgerschaft aufgibt?! "

Ich weiß, dass es ziemlich viele Fragen auf einmal sind, aber es liegt mir wirklich sehr am Herzen (!), die Sache etwas zu verdeutlichen bevor erste Behördengänge getätigt werden.

Tausend DANK!!!!

Aristoteles
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Ralf
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Antwort #1 - 25.01.2006 um 16:54:24
 
Wie es aussieht, dürften die Bedingungen für die Einbürgerung hier erfüllt sein. Der Wunsch nach Beibehaltung der kanadischen StA sieht mir aber eher nach reinem Privatinteresse aus und kann daher keine Berücksichtigung finden. Mehrstaatigkeit richtet sich nach § 12 StAG. Erhebliche finanzielle Nachteile bei der Aufgabe der kanadischen StA dürften nicht existieren.

Zuständig ist die Einbürgerungsbehörde (Stadt, Landkreis, Bezirksregierung, je nach Bundesland/Wohnort).
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Aristoteles
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.01.2006 um 17:03:28
 
Ralf schrieb am 25.01.2006 um 16:54:24:
Wie es aussieht, dürften die Bedingungen für die Einbürgerung hier erfüllt sein. Der Wunsch nach Beibehaltung der kanadischen StA sieht mir aber eher nach reinem Privatinteresse aus und kann daher keine Berücksichtigung finden.


Vielen Dank für die Antwort! Ich dachte mir schon, dass es ziemlich aussichtslos ist. Ich kann aber nur sagen, dass ich sehr enttäuscht bin vom deutschen Staat. Das persönliches Interesse trotz vollkommener Integration nicht berücksichtigt wird. Das vielen Menschen in Deutschland untersagt wird, die Überzeugung von zwei Ländern auszuleben. Hat das nicht etwas von einer scharz/weiß Mentalität? Es ist also verboten, sich zwei Ländern gleichzeitig anzunehmen...

Das wollte ich einfach mal loswerden und ist bitte nicht persönlich zu nehmen. Ich verstehe es schlichtweg nicht. Es enttäuscht mich einfach maßlos.

Trotzdem nochmal VIELEN Dank für die Info!!
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Ralf
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Antwort #3 - 25.01.2006 um 17:13:49
 
Aristoteles schrieb am 25.01.2006 um 17:03:28:
nicht persönlich zu nehmen.


Natürlich nehme ich das nicht persönlich, ich habe die Vorschriften ja nicht gemacht.  Zwinkernd

Nach der derzeitigen Rechtslage ist es nun einmal so, dass bei Einbürgerungen Mehrstaatigkeit nur dann hingenommen werden kann, wenn ein Verlust der bisherigen StA aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, oder wenn dies im Einzelfall unzumutbar ist. Unzumutbarkeit kann ich hier aber nicht erkennen. Möglich ist der Verlust bei Kanada allemal.

Großzügigere Regelungen gibt es lediglich für EU-Bürger, und auch dies (noch) nicht für alle EU-Staaten.

Zitat:
Das vielen Menschen in Deutschland untersagt wird, die Überzeugung von zwei Ländern auszuleben.

Um von einem Land überzeugt zu sein (was immer dies bedeuten mag), muss man ja nicht unbedingt dessen Staatsangehörigkeit besitzen, oder?
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Aristoteles
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 25.01.2006 um 17:37:23
 
Wenn ich von einem Land "überzeugt" bin, meine ich damit Einverständnis über Politik, Gesellschaft, Kultur etc. Einfach alles was dazu gehört gut heißen und davon überzeugt sein. Natürlich kann man das auch ohne Staatsbürgerschaft, vielleicht habe ich mich da nicht besonders gut ausgedrückt  Augenrollen

Es geht mir nur einfach nicht in den Kopf, WARUM es nicht genehmigt wird. Was ist so falsch daran? Wenn Peron X nach einer kompletten Einbürgerung als Deutscher später wieder nach Kanada zurück wollen würde, müsste er in seiner HEIMATstadt erstmal zum Ausländeramt und einen Antrag stellen. In dem Ort wo seine Familie lebt und wo er sich genauso "zu Hause" fühlt. Aber Emotionen stehen eben unter Gesetzen. Und hier in Deutschland muss man sich eben entscheiden: schwarz oder weiß. Man kann eben nicht alles haben. Und das verstehe ich nicht. Vielleicht bin ich auch zu blöd  hä? Oder ich habe nicht genügend "Distanz" zu dem Thema, weil meine persönliche Lebenssituation indirekt mit betroffen ist. Mag sein. Aber warum erlauben andere Staat wie Kanada Mehrstaatigkeit? Es kann doch nicht so ein schlimmer Vorgang sein, wenn andere (demokratische) Staaten so etwas zu lassen...

Gruß,

verzweifelter Aristoteles  Zwinkernd

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Antwort #5 - 25.01.2006 um 21:42:25
 
Zitat:
Aber warum erlauben andere Staat wie Kanada Mehrstaatigkeit? Es kann doch nicht so ein schlimmer Vorgang sein, wenn andere (demokratische) Staaten so etwas zu lassen...


Jeder Staat hat seine eigenen Hürden des Staatsangehörigkeitsrechts, und gerade Kanada ist (bis auf die Mehrstaatigkeit ) äußerst wählerisch in der Frage wer denn eigentlich Kanadierwerden darf, oder ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #6 - 25.01.2006 um 22:06:39
 
Aristoteles schrieb am 25.01.2006 um 17:37:23:
Was ist so falsch daran? 


Eigentlich nix. Es ist nur politisch nicht durchsetzbar in diesem Land, wie wir 1998 gesehen haben.
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