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Polnischer Rentner auf Besuch in Deutschland (Gelesen: 3.771 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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22.01.2006 um 18:07:24
 
Wie lange darf sich ein polnischer Staatsangehöriger (Rentner) hier in Deutschland zu Besuch aufhalten ?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.01.2006 um 18:45:10
 
§ 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte

Nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die bei dem nicht erwerbstätigen Freizügigkeitsberechtigten ihre Wohnung nehmen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen.

Sollte für ihn zutreffen, also solange wie er keinem auf der Tasche liegt, dürfte er fzgberechtigt sein Zwinkernd

Nur (schwarz)arbeiten darf er ned Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 22.01.2006 um 21:07:09
 
So weit so gut, aber braucht er eine spezielle Krankenversicherung ?
Angeblich genügt seine Versicherung in Polen und im Krankheitsfalle übernimmt die AOK die anfallenden Kosten und verrechnet es dann mit dem polnischen Versicherungsträger.
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andmir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.01.2006 um 21:26:56
 
Richtig !

Ich bin auch nicht-erwerbstätiger freizügigkeitsberechtigter und habe hier in Deutschland menie estnische Versicherung. Er soll dann aber von seiner polnischen Versicherung ein zusätzliches Kärtchen bekommen, nähmlich EHIC (european health insurance card), damit deutsche Ärzte die ablesen können.

Dies gilt aber nur, wenn er nicht zum Zwecke der ärztlichen Behandlung eingereist war und sich "vorübergehend" in D. aufhalten will. Soweit ich weiss ist "vorübergehend" nicht bestimmt definiert.

Im Falle der Krankheit übernimmt die von ihm frei gewählte deutsche GKV die Kosten und rechnet es mit der polnischen ab.

Die ABH akzeptiert EHIC ohne Probleme. Über die Ärzte kann ich das leider nicht sagen. Manchmal muss man eine Weile so nen Arzt suchen, der darüber überhaupt informiert ist...

Viel Glück !
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Saxonicus
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Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 23.01.2006 um 12:30:22
 
..........und geht das auch in die andere Richtung auf diese Art und Weise ?
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andmir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 23.01.2006 um 13:23:42
 
Ich war mal mit meiner Freundin bei mir in Estland zu Besuch und sie hat von der AOK für die Reise ein gleiches EHIC-Kärtchen bekommen. Oder was meinst du?
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Saxonicus
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Antwort #6 - 23.01.2006 um 17:20:37
 
Habe heute bei meiner Krankenversicherung angerufen und da wurde das bestätigt und mir angeboten eine entsprechende Karte auszustellen.
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