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Trennung von Mann ( Bitte um Info ) (Gelesen: 2.172 mal)
EMan30
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung von Mann ( Bitte um Info )
16.01.2006 um 08:39:33
 
Hallo an alle.

habe es geschafft diesen Beitrag jetzt richtig zu platzieren.

Eine Freundin hat ein großes Problem.Sie hat 2 Kinder und will sich nun von ihrem Mann trennen.
Sie wohnen in Deutschland, sie hat die Französiche und Serbische Staatsbürgerschaft, der Mann nur die Serbische Staatsbürgerschaft.Sie ist jetzt zu ihren Eltern nach Frankreich gefahren mit den Kindern und will nicht mehr zu ihm zurück. Er will die Kinder haben und droht ihr.
Sie will jetzt in Frankreich ein neues Leben anfangen.
Meine Frage ist : Was muß sie bedenken wegen der Kinder ?
Wann muß sie sich bei der Einwohnerbehörde in Frankreich melden ?
Kann der Vater die Kinder nach Deutschland holen ?
Die SACHE EILT SEHR UND DIE ARME IST TOTAL FERTIG UND WEIß NICHT WEITER .
Bitte um soviel Info wie ihr habt.
Vielen Dank
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.01.2006 um 08:58:03
 
Hi,

da sie sich als Französin in Frankreich befindet, dürfte dies kaum ein
aufenthaltsrechtliches Problem darstellen.
Was die Kinder anbelangt, handelt es sich ausschließlich um ein
privatrechtliches Problem. Hat sie das alleinige Sorgerecht ?
Welchen Aufenthaltstitel hat der Ehemann für D ?

Bruno
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EMan30
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.01.2006 um 09:12:54
 
Hallo Bruno,

also sie hat nicht das alleinige Sorgerecht.
Der Vater hat die serbische Staatsbürgerschaft mit deutscher Aufenthalterlaubnis.
1 Kind hat die serbische Staatsbürgerschaft und das andere hat die Deutsche Staatsbürgerschaft (da die Mutter die Französische Staatsbürgerschaft ( EU ) hat war dies wohl möglich.)
Meine Befürchtung ist die das der Vater sie nicht anzeigt wegen Kindesentführung..
Sie war jetzt schon bei der französischen Polizei und hat sich gemeldet.
Was kann der Vater machen wenn er ihr Probleme machen will ?
Kann sie das alleinige Sorgerecht beantragen ?
Danke im voraus
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.01.2006 um 09:35:51
 
Hi,

wenn sie das alleinige Sorgerecht nicht hat und ihm die Kinder vorenthält,
dann ist dieses Kindesentziehung. Ich muss allerdings bei diesem Thema
passen, da dies nicht mein Fachgebiet ist und ich denke auch, dass hier
ein Rechtsanwalt gefordert ist.
Aufenthaltsrechtlich könnte ich mir vorstellen, dass der Ehegatte eine AE/EU für
Ehegatten von EU-Staatsangehörigen hat. Ihm ist es allerdings auch mit einer
AE mööglich nach Frankreich zu reisen um dort seine Angelegneheiten zu regeln.
Da sie sich in Frankreich befindet, könnte auch franz. Recht Anwendung finden.

Bruno
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Hans1961
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 16.01.2006 um 13:04:36
 
unentschlossen
Ungeachtet der Rechtslage würde ich mich an deiner Stelle fragen, ob es richtig ist, den Kindern den Vater zu entziehen, das bleibt er nämlich immer, egal was auch immer die Probleme zwischen der Frau und ihm sind. Und ob du bei der Ausnutzung von Ausländerrecht für die Interessen des einen Elternteils Vorschub bzw. Unterstützung leisten solltest. Versetze dich mal in die Lage des Vaters ?!
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EMan30
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.01.2006 um 13:31:37
 
Hallo Hans,

also der Vater weiß natürlich wo die Kinder sind und es geht auch nicht darum ihm die Kinder zu entziehen, sondern die Rechte der Mutter zu kennen bzw. was sie machen soll.
Es ist sowieso besser sich einvernehmlich abzusprechen nur wenn jemand mit Gewalt etc. droht da muß man sich fragen ob die Person in der Lage ist diese Kinder zu erziehen versetze dich bitte mal in die Lage der Mutter..
Ich finde es nur gut das es solche Foren wie diese gibt die einem dabei helfen seine recht zu kennen.
Vielen Dank nochmal Bruno
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 16.01.2006 um 16:03:00
 
Da der Lebensmittelpunkt Deutschland war und kein alleiniges Sorgerecht vorliegt, handelt sich bei einer Verbringung der Kinder nach Frankreich ohne Zustimmung des Vaters um eine strafbare Kindesentziehung, die zur Entziehung des Sorgerechts der Mutter führen kann. Höchstwahrscheinlich wird in Sorgerechtsfragen deutsches Recht zur Anwendung kommen müssen. Da ein Kind die dt. Staatsangehörigkeit hat, sollte es aufenthaltsrechtlich weder für Mutter noch Vater zu aufenthaltsrechtlichen Problemen kommen. Ich halte eine sofortige Rückführung der Kinder nach Deutschland und Einschaltung eines Anwaltes für die einzig sinnvolle Vorgehensweise.
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EMan30
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 16.01.2006 um 16:29:48
 
Vielen Dank Günther

habe heute mit einer Beratungsstelle telefoniert und diese haben mir mitgeteilt, das sie sich  und die Kinder auf jeden Fall erst einmal polizeilich melden sollen.Das haben sie auch getan.
Desweiteren sollte die Frau einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen.
Das halte Ich für sinnvoll im moment da es der Frau im moment nicht zuzumuten ist nach Deutschland zu reisen auf grund ihres gesundheitlichen Zustandes und da sie keine bleibe in Deutschland hat als die eheliche Wohnung.Ich weiß nur nicht ob sie diesen Antrag bei dem französischen Familiengericht stellen kann ? Was meint ihr ?

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 16.01.2006 um 22:22:44
 
@ EMan30

bitte keine crosspostings. Hab den 2. Beitrag gelöscht. Wenn man nicht sicher
ist, in welchem Forum man schreibt, dann wäht eins aus. Ggf verschieben wir
das dann schon wnen es nicht passt  Cool
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