Hallo!
Wie so viele andere bin auch ich aus konkretem Anlass auf die Seiten von info4alien gekommen und habe hier schon etliche wertvolle Infos erhalten. Grosses Lob an die Betreiber!
Zu meinem "Fall":
Ich habe im Dezember 2003 meine vietnamesische Freundin in Deutschland kennengelernt. Sie wohnte damals bei ihrer Schwester und deren Familie. Im Lauf der folgenden Monate wurde aus der anfänglichen Freundschaft eine grosse Liebe. Anfang 2005 sind wir dann zusammengezogen und meine Freundin wohnte bei mir.
Im Sommer letzten Jahres haben wir dann den Entschluss gefasst zu heiraten. Da wir uns zwangsläufig mit den notwendigen Papieren für die Eheschließung befassen mussten, kamen die "Probleme" plötzlich zu Tage. Der französische Ausweis meiner Freundin war nicht echt und sie erzählte mir, dass sie im Jahr 2003 erfolglos einen Asylantrag gestellt hatte. Vor dem damals bevorstehenden Ausreisetermin war sie "untergetaucht" und lebte seitdem bei ihrer Schwester.
Wir haben dann zusammen überlegt, wie wir die Angelegenheit noch glimpflich regeln können ohne großen Ärger mit den deutschen Behörden. Das war natürlich rückblickend sehr blauäugig gedacht. Und als wäre der Stein nun für weiteres Unheil angestossen, wurde meine Freundin nur wenige Tage später in der Stadt bei einer Personenkontrolle aufgegriffen, bei der sofort der französische Ausweis als nicht echt identifiziert wurde. Meine Freundin kam in Haft, wurde am folgenden Tag per Schnellverfahren für das Passvergehen und den illegalen Aufenthalt zu einer Geldstrafe von 450,- Euro verurteilt und befand sich dann bis zu ihrer Abschiebung nach Vietnam 35 Tage in Abschiebungshaft.
Nach diversen Gesprächsterminen bei der
ABH meines Wohnortes und der
ABH, die die Abschiebung veranlasst hatte, habe ich dann im Oktober letzten Jahres mit einer Vollmacht meiner Freundin die Befristung des Einreiseverbots beantragt. Die
ABH antwortete mir, dass zunächst der Kostenbescheid über die Abschiebungskosten erstellt werden müsse und diese Kosten auch erst vollständig (!) beglichen werden müssten, bevor die
ABH über den Befristungsantrag entscheiden würde. Letzte Woche habe ich dann endlich den Kostenbescheid über 6.810,- Euro erhalten.
In der Hoffnung, dass mir jemand etwas dazu sagen kann hier meine Fragen:
1. Ist die Aussage der
ABH zutreffend, dass diese erst nach vollständiger Bezahlung der Abschiebungskosten über den Befristungsantrag entscheiden darf? Also bei Ratenzahlung erst nach Eingang der letzten Rate?
2. Bei den Gesprächen mit der
ABH war bislang nicht die Rede von der Geldstrafe von 450,- Euro für den illegalen Aufenthalt/das Passvergehen. Muss diese auch VOR der Entscheidung über den Befristungsantrag beglichen werden oder können wir uns damit noch Zeit lassen und die Strafe z.B. erst vor dem Visumsantrag bezahlen?
3. Ich habe beiden betroffenen
ABH mitgeteilt, dass wir beabsichtigen in Deutschland zu heiraten. Die
ABH meines Wohnortes meinte dazu, ich könne wohl in diesem Fall mit einer Frist von einem Jahr rechnen. Allerdings will mir die
ABH, die die Abschiebung verfügt hat und jetzt auch über den Befristungsantrag entscheidet, keine Auskunft über die zu erwartende Frist geben. Ich kann dies zwar irgendwie nachvollziehen, allerdings wäre es uns schon wichtig, zumindest einen Anhaltspunkt zu haben, wie lange die Frist sein wird. Insbesondere weil die Beschaffung der notwendigen Papiere für die Eheschließung und deren Anerkennung bei vietnamesischen Urkunden besonders zeitaufwendig und schwierig ist. Auch ein neuer Reisepass für meine Freundin kostet in Vietnam eine Menge Geld und die Dauer bis zur Ausstellung des Passes ist leider oft abhängig von dem Geldbetrag, den die Behörde in Vietnam erhält.
Hat also jemand Infos oder Erfahrungswerte, wie in vergleichbaren Fällen (beabsichtigte Heirat in Deutschland) bei der Befristung über die Dauer des Einreiseverbots entschieden wird?
4. Ist damit zu rechnen, dass sich die Verurteilung wegen des Passvergehens negativ auf die Dauer des Einreiseverbots auswirkt?
Ich hoffe sehr, dass es ein paar nette Leute hier im Forum gibt, die etwas dazu sagen können.
Auf jeden Fall schon mal Dank im voraus für jede Antwort!