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kurze frage zur ledigkeitsbescheinigung (Gelesen: 1.583 mal)
Lily06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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15.01.2006 um 04:08:51
 
hallo ihr alle,

habe eine klitzekleine frage zur ledigkeitsbescheinigung  Augenrollen:

die gilt ja nur sechs monate. heißt das, dass man innerhalb dieser sechs monate das ehefähigkeitszeugnis beantragt haben muss?

oder heißt das, dass man innherhalb dieser sechs monate auch schon geheiratet haben muss?

grüße.
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Moses66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.01.2006 um 10:45:06
 
Moin Lily,
Du musst innerhalb der 6 Monate das Ehefähigkeitszeugnis beantragen.
Gruß
Moses
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Lily06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.01.2006 um 14:06:45
 
danke für deine schnelle antwort, moses66  Smiley

gleich noch eine frage, die daran anschließt: hat das ehefähigkeitszeugnis ebenfalls eine begrenzte gültigkeit? oder ist es egal, wie lang nach ausstellung man dann letztendlich heiratet?
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Moses66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.01.2006 um 14:24:19
 
Auch dieses ist nur 6 Monate gültig, was auch Sinn macht. Besorgt am besten alle Papiere zeitnah zum geplanten Heiratstermin, dann kann da nichts mit den Fristen schief gehen.

Viel Erfog und Glück
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Blaise
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Antwort #4 - 15.01.2006 um 18:05:00
 
Hallo Lily,

wo willst Du Dir denn mit einer Ledigkeitsbescheinigung ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen?

In Deutschland müssen ausländische Verlobte ein Ehefähigkeitszeugnisse zur Eheschließung vorlegen. Das Ehefähigkeitszeugnis ist dann 6 Monate gültig, siehe § 1309 BGB. Wenn der ausländische Verlobte keine Ehefähigkeitszeugnis vorlegen kann, ist eine Befreiung durch das OLG möglich.

Wenn Du die Frage etwas konkretisierst, kann ich vielleicht genauer antworten  Zwinkernd

Grüße

Blaise
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Lily06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.01.2006 um 19:10:13
 
hallo blaise!

danke, dass du dir so viel zeit nimmst für mein anliegen  Smiley

mein verlobter kommt aus ecuador, und wir möchten auch dort heiraten.
damit die ehe danach auch in deutschland anerkannt wird, ist ja das ehefähigkeitszeugnis nötig, um das ich mich nun kümmern wollte (d.h. mit meinen Papieren und seinen, die er mir schicken wird).

also, falls du noch weiterführende tipps und hinweise hast, wäre das natürlich super. ist halt alles eine ganz schön anspruchsvolle prozedur  unentschlossen
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Blaise
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Antwort #6 - 15.01.2006 um 19:45:40
 
Hallo Lily,

ich würde das etwas anders ausdrücken. Du brauchst das Ehefähigkeitszeugnis um in Ecuador zu heiraten.

Erste Infos erhälst Du hier: Infos Botschaft Quito

Was Du genau in Ecuador für eine Eheschließung brauchst, kann Dir das zuständige Generalkonsulat oder die Botschaft Ecuador sagen.

Was Du für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis brauchst, sagt Dir das Standesamt. Einfach mal nachfragen... Zwinkernd

Grüße

Blaise
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Lily06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 15.01.2006 um 20:45:15
 
hallo blaise.

ja, die infos hatten wir uns alle schon besorgt - genau von der von dir genannten seite  Smiley. hat eine weile gedauert, bis ich alles kapiert hatte... mir ging es halt im wesentlichen wirklich um die gültigkeitsdauern, um alles etwas besser planen zu können.

viele grüße.
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