Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Pass läuft ab - AE aber noch bis 2008 gültig (Gelesen: 6.706 mal)
Yobo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 89
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Pass läuft ab - AE aber noch bis 2008 gültig
09.01.2006 um 08:33:38
 
Der Pass meines Mannes läuft dieses Jahr ab, die AE ist aber noch bis 2008 gültig. Muss er, wenn er einen neuen Pass erhalten hat, auch ein neues Visum haben? Falls nein, muss er beide Pässe mit sich führen? i4a is great
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass läuft ab - AE aber noch bis 2008 gültig
Antwort #1 - 09.01.2006 um 09:01:26
 
Hallo Yobo,

normalerweise müsste das so ablaufen:
- Neuen Pass beantragen
- alten Pass mit der eingeklebten AE entwerten lassen und wieder mitgeben lassen
- zur Ausländerbehörde gehen und AE in neuen Pass übertragen lassen.
Er muss auf jeden Fall im neuen Pass die AE haben, denn sonst könnte bei einer Kontrolle der Verdacht entstehen, dass er sich illegal in D aufhält.

Ich würde mir vorher auf der Gemeinde (da ist es am Preisgünstigsten) noch beglaubigte Kopien der AE und des alten Passes machen lassen - nur so zur Sicherheit.

Um ganz sicherzugehen kannst Du ja mal bei Eurer zuständigen ABH nachfragen, wie Ihr das handhaben sollt (wenn Ihr telefonisch nachfragt, hinterher per Fax schriftlich die Aussagen des Beamten noch einmal bestätigen).
Ist zwar ein bisschen Aufwand und wahrscheinlich auch überflüssig, aber lieber mal was Schriftliches zu viel haben, als dass am Ende was fehlt und es Probleme gibt ...

Liebe Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass läuft ab - AE aber noch bis 2008 gültig
Antwort #2 - 09.01.2006 um 13:24:41
 
Das ist doch überhaupt keine große Sache.
Neuen Pass beim Konsulat beantragen und mit dem neuen Pass zur ABH gehen und den Aufenthaltstitel in diesen übertragen lassen. Das dauert keine 5 Minuten.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Marco
Full Member
***
Offline




Beiträge: 50

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass läuft ab - AE aber noch bis 2008 gültig
Antwort #3 - 13.01.2006 um 20:32:55
 
Zitat:
Neuen Pass beim Konsulat beantragen und mit dem neuen Pass zur ABH gehen und den Aufenthaltstitel in diesen übertragen lassen. Das dauert keine 5 Minuten.


Genau. Ich stimme zu.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wichtel
Experte
****
Offline


ABH' ler sind auch nur
Menschen


Beiträge: 181

32825 Blomberg, Germany
32825 Blomberg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass läuft ab - AE aber noch bis 2008 gültig
Antwort #4 - 14.01.2006 um 12:46:52
 
Stimmt! Dürfte genau so laufen.

Und um zu vermeiden, dass er ein zweites Mal zur ABH muss, empfehle ich EIN aktuelles Lichtbild mitzunehmen, dass den neuen biometrischen Anforderungen entsspricht. Muss die ABH seit 01.01.06 nämlich in jeden Aufenthaltstitel - auch beim Übertrag - mit eindrucken!
Zum Seitenanfang
  

Meine Postings sind persönliche Stellungnahmen. Sie sind keine Rechtsberatung und sollen & können diese nicht ersetzen.&&&&
 
IP gespeichert
 
angiesaar
Full Member
***
Offline


Abwarten und Tee trinken!


Beiträge: 97
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass läuft ab - AE aber noch bis 2008 gültig
Antwort #5 - 16.01.2006 um 09:22:13
 
Hallo,

in diesem Zusammenhang eine Frage:
Habt ihr schon mal von ausländischen Konsulaten gehört, die für die Verlängerung eines Passes (bzw. Ausstellung eines neuen Passes) den alten Pass direkt bei Antragstellung einbehalten wollen oder wo man den solange abgeben muss? Ich meine, da hätte man dann ja schon ein Problem....

Viele Grüße
Angie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass läuft ab - AE aber noch bis 2008 gültig
Antwort #6 - 16.01.2006 um 21:55:44
 
Ob das teilweise vorkommt, kann ich mangels aktueller Erfahrung
nicht sagen, aber:

So groß ist das Problem ja nicht. Die ABH hat ne Akte und auch im
Computer kann man ja nachvollziehen, welcher Stauts der Betreffende
hat. Allerdings sollte für die Übergangszeit dann das Konsulat eine ent-
sprechende Bescheinigung ausstellen.

Es gibt ja in D. für Ausländer keine Passmitführungspflicht.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
angiesaar
Full Member
***
Offline


Abwarten und Tee trinken!


Beiträge: 97
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass läuft ab - AE aber noch bis 2008 gültig
Antwort #7 - 17.01.2006 um 12:52:47
 
Hallo Fons,

vielen Dank!
Wir haben das nochmal erfragt: Das algerische Konsulat behält für die Erstellung eines neuen/verlängerten Passes tatsächlich den vorherigen ein und stellt eine Bescheinigung aus. Die Dame dort sagte, man könne ja vielleicht den Visumsaufkleber herauslösen..???

Also du vermutest, dass es im Zweifelsfall nicht zu Problemen kommt und bei einer Kontrolle entsprechend über Rücksprache mit der ALB und Vorlage der Bescheinigung des Konsulates die Fragen geklärt werden können?

Lieber Gruß
Angie  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wichtel
Experte
****
Offline


ABH' ler sind auch nur
Menschen


Beiträge: 181

32825 Blomberg, Germany
32825 Blomberg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass läuft ab - AE aber noch bis 2008 gültig
Antwort #8 - 17.01.2006 um 20:34:19
 
angiesaar schrieb am 17.01.2006 um 12:52:47:
Die Dame dort sagte, man könne ja vielleicht den Visumsaufkleber herauslösen..???


NEIN!!

Das bitte auf gar keinen Fall :protest

angiesaar schrieb am 17.01.2006 um 12:52:47:

Also du vermutest, dass es im Zweifelsfall nicht zu Problemen kommt und bei einer Kontrolle entsprechend über Rücksprache mit der ALB und Vorlage der Bescheinigung des Konsulates die Fragen geklärt werden können?


Müßt auf jeden Fall reichen!
Bei uns bekommen unsere Kunden den Tip, Kopie ( schwarzweiß ) vom Pass machen, und die als Nachweis dabei haben. In meinen fast sechs Jahren Praxis gab's da noch nie Probleme mit.

Aber bitte nicht den Aufkleber auslösen und mitnehmen!
Zum Seitenanfang
  

Meine Postings sind persönliche Stellungnahmen. Sie sind keine Rechtsberatung und sollen & können diese nicht ersetzen.&&&&
 
IP gespeichert
 
Markus78
Newbie
*
Offline


schönes Thema


Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass läuft ab - AE aber noch bis 2008 gültig
Antwort #9 - 27.01.2006 um 17:21:38
 
Das ist doch ganz einfach. Hatte zuletzt einen Herrn aus Sri Lanke der erschien einfach beim Konsulat und die haben ihm einen Stempel mit der Bestätigung der Verlängerung gegeben und das Thema war erledigt. Dann muss auch kein Visum oder anderer Aufenthaltstitel entfernt werden.

Aber immer rechtzeitig um die Verlängerung kümmern, denn sonst gibts die Anzeige wegen illegalem Aufenthalt ohne Pass. Die Ausländerbehörden schreiben ja jeden den es betrifft rechtszeitig an.

Zur Not muss man sich ja nur mit der ABH in Verbindung setzen und dann gibt es keine Probleme.
Zum Seitenanfang
  

ehrlich sein und es gibt weniger Probleme
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass läuft ab - AE aber noch bis 2008 gültig
Antwort #10 - 28.01.2006 um 03:55:30
 
Aber auch die Pässe von Sri Lanka werden nicht endlos verlängert.
Bei Neuausstellung gilt der Pass 5 Jahre und kann dann nochmal für % Jahre verlängert werden. Sie hat schon eine ganze Passbibliothek. Bei 25 Jahren Aufenthalt in Deutschland kommen schon einige zusammen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Yobo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 89
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass läuft ab - AE aber noch bis 2008 gültig
Antwort #11 - 30.01.2006 um 08:37:52
 
"Es gibt ja in D. für Ausländer keine Passmitführungspflicht."

Ich dachte, man ist in Deutschland verpflichtet, sich jederzeit ausweisen zu können. Das heisst doch, dass man als Ausländer einen Pass mitführen muss, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass läuft ab - AE aber noch bis 2008 gültig
Antwort #12 - 30.01.2006 um 10:24:04
 
Yobo schrieb am 30.01.2006 um 08:37:52:
Ich dachte, man ist in Deutschland verpflichtet, sich jederzeit ausweisen zu können. Das heisst doch, dass man als Ausländer einen Pass mitführen muss, oder?

Es gibt für Deutsche eine Ausweispflicht (§ 1 Abs. 1 PersAuswG) und für Ausländer eine Passpflicht (§ 3 Abs. 1 AufenthG). Beide Regelungen zielen jedoch auf einen Besitz eines Ausweises bzw. Passes ab; das bedeutet nicht, daß man den Ausweis bzw. Pass ständig dabei haben muß.

Schon interessant, wie die gleichen Themen alle paar Monate wieder hochkommen...

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
freedomfighter
Full Member
***
Offline


love was my first war


Beiträge: 54

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass läuft ab - AE aber noch bis 2008 gültig
Antwort #13 - 26.02.2006 um 16:34:41
 
Gehe ich also erstmal richtig in der Annahme, dass zur Verlängerung der Gültigkeit eines Passes keine Ausreise in das Heimatland notwendig ist?

Man kann als Ausländer in das Konsulat des Heimatlandes gehen und sich den Pass verlängern lassen?

Muss man sich vor oder später oder überhaupt bei der Ausreise aus dem Heimatland bei der dort zuständigen Meldebehörde abmelden?

Wird eine Passverlängerung evtl. verwehrt, wenn eine Abmeldung im Heimatland nicht erfolgt ist?

(In meinem Fall Russische Förderation)
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass läuft ab - AE aber noch bis 2008 gültig
Antwort #14 - 26.02.2006 um 16:54:51
 
Zitat:
Wird eine Passverlängerung evtl. verwehrt, wenn eine Abmeldung im Heimatland nicht erfolgt ist?

(In meinem Fall Russische Förderation)


Ja davon wurde hier schon berichtet, ich habe das bereits bei Einbürgerungen erlebt Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema