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Namensrecht China bei Heirat (Gelesen: 4.062 mal)
nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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30.12.2005 um 14:00:22
 
Hallo,

Die Fragestellung ist ähnlich wie bei "Namensrecht deutsch - koreanisch".
Ich werde meine chinesische Freundin heiraten und sie würde am liebsten einen Doppelnamen führen.
Heiraten wollen wir in China.
Nun wäre es ja am einfachsten, wenn diese Namenswahl gleich bei der Heirat stattfinden könnte.
Das chinesische Ehegesetz sagt in Artikel 10:

Beide Eheleute haben das Recht (!) den eigenen Familien- und Vornamen zu führen.

Daraus schliesse ich jetzt mal, daß sie auch meinen Namen annehmen kann, was eine deutsche Standesbeamtin mir auch bestätigte.
Aber Doppelnamen?
Abwegig ist das in China nicht. Es gibt etliche Frauen, die in der Öffentlichkeit so auftreten. Allerdings könnte es auch sein, daß das so gar nicht im Paß steht. Chinesen sind da sehr flexibel, was solche Sachen angeht.

Wenn das in China rechtlich möglich ist, heisst das aber noch nicht, daß der Standesbeamte in Wuhan oder gar dem Stätdchen Xiangfan wo sie gemeldet ist, dies auch weiß.
Wenn der sich stur stellt müssen wir Fakten vorweisen können. Beschwerde beim Vorgesetzten wäre da erstmal kontraproduktiv.

Das beste wäre natürlich, wenn sie sich für das deutsche Namensrecht entscheiden könnte oder wenn es von vorherein durch mich als deutschem Ehemann gelten würde. Aber auch das würde ich dann gerne schwarz auf weiß vorweisen können.

Klar, die Variante das dann in D zu machen geht natürlich auch aber direkt bei der Heirat wäre natürlich einfacher, zumal dann auch gleich alle Papiere schon auf den endgültigen Namen ausgestellt sind.

Vielen Dank für alle Hinweise!

Gruß,
Norbert

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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Blaise
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Si taus vilat einisses
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Antwort #1 - 31.12.2005 um 11:35:21
 
Hallo Norbert,

ich habe mal bei http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content/Themen/Auslaender__Flu...

nachgesehen, und dieses zum chinisischen Namensrecht gefunden:

Zitat:
China

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.

Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Durch gemeinsame Erklärung wird der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes gemeinsamer Familienname. Die Ehefrau kann diesem Namen ihren Geburtsnamen anfügen.

Von der Möglichkeit, einen gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen, wird jedoch kaum Gebrauch gemacht.


Also dürfte die gewünschte Namensführung auch in China möglich sein.

Vom Umgang mit chinesischen Standesbeamten kann ich nichts sagen. Ich würde es aber wie überall mit Freundlichkeit
und Höflichkeit probieren.
Einfach mal davon ausgehen, dass die chinesischen Standesbeamten am besten das eigene Recht kennen und es auch
entsprechend anwenden.

Alles Gute wünscht :paletti

Blaise :paletti
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Antwort #2 - 31.12.2005 um 12:39:22
 
Hallo,

Super, genau das habe ich gesucht, es geht also!
Vielen, vielen Dank!

Der Punkt ist der letzte Satz. Es ist tatsächlich möglich, daß der Standesbeamte das nicht weiß, weil es eben normalerweise niemand macht, vor allem nicht in der tiefen Provinz.
Ich habe bisher ein paar Mal mit "meiner" Standesbeamtin in D telefoniert. Die Dame war wirklich unglaublich hilfbereit. Wenn das alles so laufen würde wäre es ja kein Problem und bei den deutschen Behörden mache ich mir auch keine Sorgen.
Aber in China ist das alles etwas anders. Recht haben und bekommen liegen da manchmal Welten auseinander. Einfach nur nett sein und auf sein Recht hinweisen reicht da oft nicht.
Ev. müssen wir den Beamten auch mit einem kleinen Hochzeitsgeschenk motivieren, sich mal schlau zu machen.
Aber hoffen wir mal das Beste. Wenn die telefonische Auskunft positiv ist, sollte das ja klappen.

Jetzt ruft meine Freundin mal in Wuhan an um zu klären ob das für die Ok ist und wo und wer dann ihren Pass richtig ändert und nicht nur nen Sticker reinmacht. Das gibt ja nach einem anderen Threat auch wieder Probleme in D.

Vielen Dank nochmal!

Wirklich ein klasse Forum hier!

Gruß,
Norbert
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Chun
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Antwort #3 - 31.12.2005 um 18:58:22
 
Hallo,

wie möchte Deine Freundin Deinen Namen in ihren Pass in China eintragen lassen? Wird dieser in chinesische Zeichen "übersetzt" oder wird dieser in pinyin im Pass angegeben? Irgendwie kann ich mir die pinyin Version kaum vorstellen ... jedoch wird es wohl kaum für Deinen Nachnamen Zeichen geben.

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nixwissen
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Antwort #4 - 31.12.2005 um 19:14:34
 
Hallo,

Ihr Name steht in Pinyin und ich meine auch in chinesischen Zeichen in ihrem Pass.
In Pinyin ist das aber nicht eindeutig, weil das je nach Tonfall unterschiedliche Zeichen sein könnten.
Ich habe einen chinesischen Führerschein, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis usw. Da steht mein Name teilweise in chinesischen Zeichen drin. Das sind zwei Silben ohne jeden Sinn, die aber korrekt ausgesprochen meinem Namen sehr nahe kommen. Die Betonung ist etwas ulkig aber es passt.
Es würden andere Zeichen vielleicht auch passen. Keine Ahnung wer sich irgendwann mal ausgedacht hat, diese Zeichen zu nehmen.

Meine ganzen Papiere muß ich dann übrigens auch wieder verlängern lassen. Als der Kram ablief war ich nicht in China. Also hab ich alles dort gelassen und meinen Pass von D hingeschickt.
Meine Kollegen dort konnten aber nur meine Arbeitserlaubnis verlängern, den Rest nicht!
Ich habe also eine legale Arbeitserlaubnis in China aber keinerlei Aufenthaltstitel Zwinkernd

Gruß,
Norbert
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