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FZF - doch so unkompliziert? (Gelesen: 5.412 mal)
line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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30.12.2005 um 09:03:44
 
Hallo,

ich wollte euch mal kurz um Eure Einschätzung bitten:
Mein Mann hatte (nach einigen Hindernissen und Verwirrungen) diese Woche endlich seinen Temin bei der Botschaft in Rabat, um das Visum zur FZF zu beantragen. Er wurde dafür extra einbestellt, deshalb ging er super vorbereitet mit Fotos und allem pipapo hin. Zu einem richtigen Gespräch ist es dann aber gar nicht gekommen. Es wurden ihm am Schalter durch eine Glasscheibe ein paar Fragen gestellt, die Unterlagen entgegen genommen und das war's. In ca. 8 Wochen soll er Bescheid bekommen.
Von mir will die ABH vorerst auch mal nichts wissen. Sie hätten so viel zu tun, würden mich aber evtl. einladen.

Ok. Das zieht sich alles sicher nochmal hin. Aber wenn's wirklich so easy bleibt - das wäre extrem  Cool cool. Oder kommt da nochwas hinterher?  hä?

Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen...

Grüße und einen guten Start 2006 von
line.

... die sich morgen erstmal in den Flieger setzt, damit sie Silvester bei ihrem Schatz sein kann... Laut lachend
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« Zuletzt geändert: 02.02.2006 um 14:59:25 von Mick »  
 
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skittel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.01.2006 um 20:01:34
 
Hallo!

Da kannst Du nicht sicher sein. Man wird ja im Gegenzug auch Dich interviewn (in der ABH). Also kann es durchaus sein, daß da noch ein Interview kommt.

Andererseits. Be cool!

Siehe http://nigeria-forum.com/html/fragebogen.html
und http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/10/26/fragebogen-fur-scheinehen/

ist diese Fragerei ja eigentlich nur lästig. Man wird wohl auch kaum spitzfindig jede Nuance der Antworten bewerten. Aber zugegeben gibt es auch "Ehepaare", die sich gegenseitig überhaupt nicht kennen und damit will man diese halt herausfiltern. Wenn also von 30 Fragen gegenseitig 25 total aneinander vorbeidriften, wird man sich (da stimmst Du mir sicher zu), seine Gedanken machen dürfen.

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Mena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.01.2006 um 20:01:20
 
Hallo Line und alle anderen,

Ich bin zwar kein Experte, oder ich berichte wie es bei uns war.
Bei uns (FZF aus Algerien) wurde auch relativ wenig gefragt. Wir waren gemeinsam in der dt. Botschaft und mussten einige Fragen beantwortet und eine Zusammenfassung darüber abgegeben wie wann wo wir uns kennen gelernt haben und wann und wie oft wir uns danach gesehen haben.
Mit der ABH habe ich nur ein paar Mal telefoniert - ich sollte einen Mietvertrag zusenden- und das wars. Es dauerte insgesammt -mit langem Postweg- zwei Monate und 10 Tage.
Gruß
Mena
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line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 31.01.2006 um 13:50:56
 
Hallo ihr Lieben,

jetzt werd' ich doch ein bissl ungeduldig:

Hab letzte Woche mal wieder bei der ABH angerufen, es war schon mehr als ein Monat vergangen seit mein Mann den Antrag gestellt hat. Die meinten: Es ist ein Datensatz angelegt, die Unterlagen wären dann erfahrungsgemäß längstens nach einem weiteren Monat da, sodass ich danach einen Termin erhalten könnte.  unentschlossen
Es war mir bekannt, dass die Akte nicht per Express nach Deutschland kommt und dass noch diverse andere Behörden ihren Datenabgleich machen, aber so...
Mein Mann hat noch nie versucht, nach D' zu kommen und war auch sonst noch nie auffällig. Fingerabdrücke wurden bei ihm auch nicht genommen.

Bisher habe ich mit seiner Einreise spätestens für März gerechnet, muss eigentlich auch schon meinen Urlaubsplan abgeben...

Mal wieder  danke für eine Rückmeldung,

line
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angiesaar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 31.01.2006 um 16:09:34
 
Hi Line,

bei uns hats länger gedauert, obwohl auch faktisch alles unkompliziert war.
Ca. 4 Monate, aber wir haben wirklich niie angerufen um zu drängeln (weil ich ja auch zwischendurch längere Zeit bei ihm im Ausland war)...
Die Postwege und Liegezeiten läppern sich da wohl schnell zusammen... Bei uns haben sie auch erst alles abgeklärt, dann war ich bei der ABH und hab meine Unterlagen abgegeben (Gehalt, Wohnung..) und dann wieder einen Monat später war der Termin für die Fingerabdrücke und dann nochmal einen Monat später kam dann das ok... Uaaaa... naja, Ende gut alles gut (?)...

Viel Glück!  Smiley
Angie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 01.02.2006 um 08:24:12
 
Guten Morgen,

man will ja dann doch gern wissen, was vor sich geht... auch wenn das faktisch wenig ändert. - Liegt's nur am Post- und Bearbeitungsweg, oder wo werden denn überall Abfragen gemacht? Ich dachte bisher das Ganze läuft "nur" über's Bundesverwaltungsamt zur ABH und dann wieder zurück.

Zitat:
Fingerabdrücke
- Ist das mittlerweile Routine?

Grüße,
line
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cookie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 01.02.2006 um 20:33:23
 
Gute Frage line, da schließe ich mich an. Werden die Fingerabdrücke denn nun von ALLEN ABH´s angefordert, oder nur Stichprobenartig, oder wie???
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Mena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 01.02.2006 um 22:13:32
 
Hallo,

Zu uns wurde auf der Botschaft gesagt, dass die Fingerabdrücke MEIST gefordert werden wenn ein Asyl in einem EU-Land beantragt wurde.

Bin aber kein Experte, ...
Gruß
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 02.02.2006 um 14:50:22
 
Hmmm. Wahrscheinlich gibt's dann auch noch die Antwort, dass die Fingerabdrücke AUCH gefordert werden können in allen anderen Fällen.

... womit man dann weiterhin in Ungewissheit verbringt und "nur" abwarten und  Smiley kann...

Grüße,
line.

P.S.: Könnte einer der Chefs hier mein  Zwinkernd im ersten Thread-Titel löschen oder mir sagen, wie das geht? Mir ist grad nicht danach zumute...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 15.02.2006 um 13:56:35
 
'n Tag,

wollte Euch mal eben updaten, was unsere FZF betrifft:
Es bleibt unspektakulär, nächste Woche bin ich zum ABH-Gespräch eingeladen. Ich muss nicht mal was Besonderes mitbringen (außer Ausweis). Von Fingerabdrücken war auch noch nie die Rede...
- Wenn es so weitergeht, dann bleiben wir mit unserer Planung tatsächlich im Zeitrahmen.
Smiley Smiley Smiley Smiley

BTW greife ich nun doch noch die Frage auf, die (glaub ich) cookie schon mal gestellt hat: Gibt es neue Vorschriften für den Flug, den mein Mann für die Einreise bucht, oder kann er auch einen Billigflieger nehmen? Falls nein: warum nicht? (Das macht halt schon einiges an Kohle aus und es gibt grad geile Angebote für Marokko...)

Grüße,
line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 15.02.2006 um 14:52:46
 
Hi line,

na wenigstens bei Euch geht es voran. Habe heute mal in der ABH gefragt, es fehlt immernoch der Bericht vom BKA zu den Abdrücken...Das dauert nun schon seit dem 18.1. Ist das normal??? In 3 Wochen kommt unser Kind zur Welt..  Traurig

Ich weiß nur daß es bei Ägyptern mit Besucher- bzw- Heiratsvisum keine andere Möglichkeit als einen Linienflug gibt. Und es muß auch der Rückflug gebucht werden. Wie es bei Marokko aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen.

Gruß
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Abu
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Antwort #11 - 15.02.2006 um 16:17:30
 
cookie schrieb am 15.02.2006 um 14:52:46:
Ich weiß nur daß es bei Ägyptern mit Besucher- bzw- Heiratsvisum keine andere Möglichkeit als einen Linienflug gibt. Und es muß auch der Rückflug gebucht werden. Wie es bei Marokko aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen.

O.k., für Besuchervisa muß immer ein Rückflug gebucht werden. Aber für  Heiratsvisa macht das ja objektiv keinen Sinn. Wer verlangt das und wo steht das?

Abu  
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Riddler
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Antwort #12 - 15.02.2006 um 17:45:05
 
Bei uns ist es so (ich deutscher, sie türkisch):
FZV Ende November in Ankara beantragt.
Mitte Januar möchte die ABH eine Kopie des Passports von der Botschaft haben.
Anfang Februar noch kein Passport da, die Botschaft persönlich nett daran erinnert ihn zu schicken.
Mitte Februar kann sich der Mann in der ABH nur noch sporadisch and das Warum und Weshalb erinnern. Er weis nur eines, daß er noch keinen Passport hat, und Probleme mit der Schreibweise hatte.

Ich glaube nicht an die Unkompliziertheit der FZV, wenn man kein Vitamin B in geraumen Mengen zur Verfügung hat Smiley
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Mick
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Antwort #13 - 15.02.2006 um 17:53:41
 
Riddler schrieb am 15.02.2006 um 17:45:05:
Ich glaube nicht an die Unkompliziertheit der FZV, wenn man kein Vitamin B in geraumen Mengen zur Verfügung hat Smiley


Hi Riddler,
ich habe nun seit ca. 14 Jahren sehr intensiv mit FZF-Visa
zu tun. Und daher kann ich wohl mit Fug und Recht behaupten,
dass der absolute Großteil der FZF-Visaverfahren unkompli-
ziert über die Bühne geht.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass diejenigen, die positive
Erfahrungen machen, kaum einen Grund haben, sich im WWW
zu outen.
Dieses zur Vermeidung von Unsicherheiten bei dem geneigten
Leser.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Sofia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 15.02.2006 um 19:06:26
 
Zitat:
ich habe nun seit ca. 14 Jahren sehr intensiv mit FZF-Visa
zu tun. Und daher kann ich wohl mit Fug und Recht behaupten,
dass der absolute Großteil der FZF-Visaverfahren unkompli-
ziert über die Bühne geht. 


Hi Mick,

grundsätzlich magst du ja Recht haben, aber dabei hast du bestimmt nicht alle Länder berücksichtigt.

Dass die FZF mit einem Nigerianer mehr als kompliziert ist, kann dir sogar das AA bestätigen. Die beschäftigen sich zu mindestens 80 % mit den Komplikationen der Botschaft in Lagos und da gibt es nur ganz selten Fälle, die schnell und unkompliziert über die Bühne gehen...

Gruß Sofia

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