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Wiedrruf Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 4.447 mal)
Dennis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.12.2005 um 12:58:25
 
hallo ich habe ein dringendes Problem:

also ein freund hat eine Niederlassungserlaubnis seit 11 jahrn jetzt wurde sie widerrufen und gleichzeitig wurde er aufgefordert, das land innerhalb von drei monaten zu verlassen und es wurde die Abschiebung angedroht.
Was müssen wir jetzt machen, reicht es klage und einstweiligen rechtsschutz einzulegen oder muß er auch widerspruch gegen die Abschiebungsandrohung einlegen.
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 29.12.2005 um 15:09:39
 
Gretchenfrage: WARUM wurde die NE widerrufen?
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Dennis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.12.2005 um 09:39:26
 
weil mein freund mit 17 noch keinen job hat und auch schon eine jugendstrafe von 1J und 2Mo absitzen mußte und er auch kein Asylstatus mehr hat
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.12.2005 um 10:42:09
 
Dein Freund ist 17 und hat seit 11 Jahren eine NE ?
Glaube ich kaum !

Widerruf der NE, weil kein Einkommen ? Glaube ich auch nicht !

Widerruf, weil Ausweisungstatbestände vorliegen, dann müsste auch eine
Ausweisung erfolgt sein.

Könnte es sein, dass ihm die NE widerrufen wurde gem. § 52 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG ?
Dann ist die Straftat und die fehelende Sicherstellung des Lebensunterhaltes
für eine weitere Aufenthaltsgewährung nachvollziehbar.
Schau mal unter § 5 AufenthG nach. Dort findest Du die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen
einer AE.


Bruno
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Dennis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 30.12.2005 um 11:05:09
 
genau deshalb hat die ausländerbehörde widerrufen, aber die Asylanerkennung wurde bereits 2003 widerrufen, seit dem hat sich die ausländerbehörde nicht gemeldet bis jetzt.
Mein Freund kann im Februar wieder mit der Schule anfangen und hat auch schon ein Jobangebot aber was soll er jetzt machen, damit er die Niederlassungserlaubnis wiederbekommt oder irgendein aufenthalt, weil er ja eine Abschiebungsandrohung bekommen hat, wenn er in drei monaten nicht ausreist?
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holly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 30.12.2005 um 13:09:15
 
Zitat:
[Mein Freund kann im Februar wieder mit der Schule anfangen


Was macht er denn jetzt? Zu Hause rumsitzen? Warum?

Die Entscheidung über einen Widerruf steht im Ermessen der ABH.

Stichwort: Integration

Wie ich das sehe hat dein Freund kein Schulabschluss, Straftaten begangen und er bezieht Sozialhilfe.

Warum sollte er in Deutschland bleiben.

Welche Staatsanghörigkeit hat er? Volkszugehörigkeit? Wo sind seine Eltern?

Guß Holly
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« Zuletzt geändert: 30.12.2005 um 13:38:57 von N/V »  
 
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Dennis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 02.01.2006 um 09:51:36
 
also der schulabschluß soll nachgeholt weden, er kommt aus dem Kosovo und seine eltern leben auch hier mit einer duldung.
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 02.01.2006 um 11:38:12
 
das heißt also, auch die Eltern sind ausreisepflichtig !

Was spricht denn ernsthaft gegen eine freiwillige Ausreise ?


Bruno
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Dennis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 02.01.2006 um 12:44:49
 
er kann nicht mal die Sprache, ist als Kleinkind hierher gekommen und hat keinerlei bezug zu der heimat seiner eltern, was soll er dort machen ohne freunde, ohne sprachkenntnisse und ohne irgenteine perspektive!
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 02.01.2006 um 17:23:21
 
Perspektiven hat er offensichtlich auch nicht in D !

Wenn dieses ein ersnthaftes Argument ist, dann ist Ausreisepflicht eine Worthülse und die
Nichtbefolgung endet ohne wenn und aber immer in eine Legalität. Das wird so nicht sein
können. Dein Freund sollte sich auf eine Ausreise mit seinen Eltern auseinandersetzen und
nichts Unmögliches versuchen.

P.S. Sein bisheriges Verhalten fordert wohl auch niemanden auf, ihm eine AE zu erteilen !
      Es gibt viele aus dem Kosovo, denen das gleiche Schicksal ereilen wird. Wenn man da
      von Schuldigen sprechen will, dann können es doch nur die Eltern sein, die damals
      unerlaubt eingereist sind und bis heute keine freiwillige Ausreise anstrengen, obwohl
      sie jederzeit könnten. Man kann in D nichts "aussitzen". Die lange Verweildauer in D
      hat einen Grund, der in den meisten Fällen beim Ausländer selbst zu suchen ist und
      das wird nicht mit einem Bleiberecht "belohnt".


Bruno
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 02.01.2006 um 17:24:44
 
sorry !


er sollte sich auf eine Ausreise "einstellen"


zu schnell getippt !
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