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Aufenthalt in BRD ohne AE / Vaterschaftsanerkennun (Gelesen: 7.123 mal)
toteng
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt in BRD ohne AE / Vaterschaftsanerkennun
28.12.2005 um 15:33:38
 
Hallo,

ich habe zwar zu o. g. Thema schon einige Bemerkungen gelesen, aber bin nicht zu einer Antwort zu meinem Problem gekommen. Wäre schön, wenn ich kompetenten Rat bekommen könnte...

Mein Mann lebt seit zwei Jahren ohne gültige AE in D. Nun bin ich im 6. Monat schwanger, und wir möchten gerne durch die Vaterschaftsanerkennung seinen Aufenthaltsstatus legalisieren. Ich bin Deutsche und mein Mann Westafrikaner. Einen neuen Pass mit der Geburtsurkunde haben wir bereits. Die notwendigen Dokumente sind also vorhanden.

Frage: Benötigt mein Mann beim Jugendamt neben den gültigen Ausweispapieren auch eine AE? Kann er nach der Vaterschaftsanerkennung bei der ABH eine Duldung beantragen?

Vielen Dank.
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.12.2005 um 15:41:43
 
Sorry,

ist Dir bewußt, was da alles an strafbaren Handlungen im Raum steht ?

Du wirst hier keine Beihilfe zu einer Straftat erwarten können.   Ärgerlich

Nichts für ungut .

LW
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.12.2005 um 15:57:45
 
Boah! Zwei Jahre unerlaubter Aufenthalt sind kein Kinderkram  Ärgerlich

Einziger Rat:

Hosen runter lassen. Zur ABH und Papiere dort abgeben. Was da dann
genau passiert kann man ohne Kenntnisse aller Details nicht beurteilen.
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.12.2005 um 16:56:02
 
unglaublich ,

das kannst Du nicht ernst meinen .
Es hat Deinem "Mann" doch vorher auch nicht gestört, dass er sich hier
illegal aufhält, weshalb denn jetzt auf einmal ?

Mach euch darauf gefasst, dass es mit Sicherheit Ärger geben wird.
Ich finde auch zu Recht !  Cool

Bruno
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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.12.2005 um 10:48:17
 
Hallo,
es war keine Beihilfe zu einer Straftat, dir auf deine Frage die einzig richtige und in deiner
Situation hilfreiche Antwort zu geben.
Folge fons` Rat - schnellstmöglich.
FG Albosa
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« Zuletzt geändert: 29.12.2005 um 11:00:38 von N/V »  
 
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #5 - 29.12.2005 um 23:10:41
 
Hallo,

kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Geht zur ABH und sagt die Wahrheit.

Die in meinen Augen einzig mögliche Vorgehensweise ist:

- Ticket in die Heimat besorgen (möglichst kurzfristiger Flugtermin)
- mit Ticket und Pass zur ABH gehen und um eine Grenzübertrittsbescheinigung bitten.
- vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt machen (falls die Beamten dort Probleme wegen der Papiere machen, Grenzübertrittsbescheinigung vorzeigen und auf freiwillige Ausreise hinweisen)
- Mit dieser Grenzübertrittsbescheinigung freiwillig ausreisen.
- Nach Geburt des Kindes Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung stellen zwecks Personensorge für ein deutsches Kind.

Mögliche Folgen, was Euch trotz Selbstanzeige passieren können / werden:
- Strafverfahren wegen illegalem Aufenthalt
- evtl. Wiedereinreisesperre, die auf Antrag jedoch befristet werden kann.

Mögliche Folgen, was Euch passieren kann, wenn Dein Mann nicht freiwillig ausreist:
- Wenn er zufällig in eine Kontrolle kommt, wird er sofort in Abschiebehaft gesteckt
- Er wird kurzfristig abgeschoben mit allen entsprechenden Folgen:
• Wiedereinreisesperre, • hohe Kosten, die vor einer erneuten Einreise (nach Befristung der Sperre) erst von Euch beglichen sein müssen
- er ist entsprechend in den Registern geführt, evtl. vorbestraft
- es gibt möglicherweise auch ein Verfahren gegen Dich wegen Beihilfe -> Du bist dann auch vorbestraft.

An Straftaten stehen zur Zeit im Raum:
- Seitens Deines Mannes: illegaler Aufenthalt und Passunterdrückung
- von Deiner Seite: Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und zur Passunterdrückung.

Eine Vaterschaftsanerkennung legalisiert nicht einfach mal so einen Aufenthalt.
Und bevor das Kind geboren ist, schon einmal gar nicht, sie kann erst mit der Geburt wirksam werden.

Das Jugendamt als Behörde ist gehalten, Unregelmäßigkeiten in den Papieren zu melden. Und ich nehme an, dass die Beamten den Pass beim Feststellen von Ungereimtheiten einbehalten können (das Standesamt darf das ja z. B. auch).

Und - sei mir bitte nicht böse, ich kann es mir nicht verkneifen, folgendes hinzuzufügen, was Du aber wahrscheinlich schon von vielen (mehr oder weniger gutmeinenden) Seiten gehört hast:

Viele Männer benutzen eine deutsche Ehefrau oder ein gemeinsames (deutsches) Kind nur als "Eintrittskarte" nach Deutschland. Sobald sie einen eigenständigen Aufenthalt oder die Einbürgerung haben, setzen sie sich ab.
Das muss nicht so sein bei Euch, aber es könnte durchaus sein ...
Der Mann (aus Ghana) meiner Freundin war über 5 Jahre lang ein sehr guter Schauspieler, es gibt 2 gemeinsame Kinder, sobald er die Einbürgerungszusage hatte, ist er ausgezogen und kümmert sich überhaupt nicht mehr um Frau und Kind ....

Ein Test über die Ernsthaftigkeit Deines Mannes wäre evtl., ihm zu sagen, Du könntest Dir gut vorstellen, mit ihm in seiner Heimat zu leben.
Außerdem rate ich ich jedem heiratswilligen Paar, einen Ehevertrag abzuschließen. Auch dies wäre ein Test, denn nicht jeder Mann ist bereit dazu, sieht seine "finanziellen Felle davonschwimmen ..."

Also:
Raus aus der Illegalität - auch wenn es vielleicht erst einmal sehr kompliziert und schmerzhaft erscheint - es ist der einzige Weg, um später einmal in Ruhe schlafen (und leben) zu können - auch für Euer Kind ist das sicherlich besser, als immer ein Leben in Angst.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 04.01.2006 um 10:39:33
 
Warum findet hier eine Vorverurteilung statt ? Meine jetzige Frau war z. B. legal nach D eingereist, meine Scheidung war aber noch nicht durch, eine Visaverlängerung trotz Bürgschaft meinerseits nicht akzeptiert worden und da sie aus Ghana kommt und unverheiratet war, hatte sie keine Chance auf ein neues Visum. Als Folge hatte ich keine Chance mein Grundrecht auf Selbstbestimmung nach Art 2 GG wahrzunehmen. Da die biologische Uhr meiner jetzigen Frau tickte, hätten wir auf unseren Kinderwunsch verzichten müssen, wenn meine Frau nicht "illegal" in D geblieben wäre (Art. 6 GG wäre somit ebenfalls verletzt). Diese Argumentation hatte in dem folgenden Strafverfahren Erfolg. Es wurde eingestellt, wir befanden uns in einem übergesetzlichen Notstand.
Ein illegaler Aufenthalt ist somit nicht zwangsweise strafbehaftet!
Im übrigen gab es nach der Geburt meines Sohnes ein Ausweisungshindernis. Meine Frau erhielt erst eine Duldung, dann eine Aufenthaltsbefugnis und nach unserer Hochzeit eine Aufenthaltserlaubnis. Inzwischen ist sie steuerzahlende Deutsche und dank unserer Reproduktion leisten wir überdurchschnittliche Beiträge für den Bestand unserer Sozialsysteme. Statt Anfeindungen gebührt uns der Dank unserer Mitbürger!
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #7 - 04.01.2006 um 10:52:02
 
Zitat:
Diese Argumentation hatte in dem folgenden Strafverfahren Erfolg. Es wurde eingestellt, wir befanden uns in einem übergesetzlichen Notstand.


Glück gehabt Zwinkernd

Insgesamt sehe ich die Sache dann doch etwas formeller Zwinkernd

Wer sich ohne erforderliche Erlaubnis im Bundesgebiet aufhält macht sich strafbar, es ist nicht Sache der ABH zu bewerten ob oder ob nicht, ein übergesetzlicher Notstand vorliegt.
Das ist dann Sache der Strafverfolgungsbehörden,

zu deren Entscheidung  btw in deinem Fall mein Glaube an das Gewaltenteilungsprinzip und meine anerzogene Höflichkeit mir jeden weiteren Kommentar verbieten Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd



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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #8 - 04.01.2006 um 11:37:24
 
@Guenter:

Es ist schon legitim und in Ordnung, dass Du die Geschichte
Deiner Familie hier als Beispiel anführst. Aber es wäre sinn-
voll dabei auch anzugeben, dass es sich doch ganz offen-
kundig um einen absoluten Ausnahmefall handeln dürfte.
Ich wage zu bezweifeln, dass es in der Praxis häufiger zu
vergleichbaren Entscheidungen kommt und mit der bloßen
Darstellung ohne einschränkenden Hinweis führen Deine
Schilderungen allenfalls zur Verunsicherung und lassen jemand
anderen übel auflaufen.

Und ohne genaue Kenntnis der Entscheidungsgründe in
"Eurer" Strafsache, verweise ich mal auf die Definition des
Begriffes "übergesetzlicher Notstand" bei wikipedia:

klickmichan

Da hängen die Glocken außergewöhnlich hoch und das ist
auch gut so.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 04.01.2006 um 15:14:15
 
mann , mann, mann, was es bei uns alles gibt !  weinend

Ich höre normalerweise immer nur, dass es in D für die ausländer so schlimm sei.


Bruno
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Sofia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 04.01.2006 um 18:26:24
 
Ich höre normalerweise immer nur, dass es in D für die ausländer so schlimm sei.


Da solltest du aber mal drüber nachdenken!!!

So, wie man es in den Wald ruft, so schallt es auch hinaus... und wenn du den Menschen (in deinem Fall Ausländer einbegriffen) nichts Gutes tust, wirst du auch niemals ein gutes Echo erhalten.

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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 05.01.2006 um 08:35:04
 
so so !

was kann ich denn gutes tun ?


Bruno
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #12 - 05.01.2006 um 11:10:06
 
Fürs real life kann ich dir da  kaum Tips geben - hier im Forum könntest du bisweilen vor Absenden deiner Postings überlegen, wie der Ton beim Leser ankommt....
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 05.01.2006 um 13:17:15
 
wer fragt bekommt eine Antwort, die Antwort muss aber nicht gefallen !

Wahrscheinlich habe ich schon zu viel Ausländerrecht bearbeitet und habe
schon zu viel gehört, gesehen und erlebt !
Schon mal darüber nachgedacht ?

Sollte es tatsächlich nicht gefallen, so wird man mich sicher nicht mehr lange
posten lassen !

Ich denke, ein paar klare Worte haben noch niemandem geschadet und sind
manchmal angebracht.


Bruno
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #14 - 05.01.2006 um 13:45:44
 
Der Ton macht die Musik - und wenn ich die Jahre zusammenrechne,  die ich mit Ausländerbehörden zu tun hatte, müsste ich auch manchmal ganz anders..... versuche aber, es nicht zu tun, daher habe ich mich auch bemüht, meine obige Antwort so wertneutral wie möglich zu formulieren.
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