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Neuerteilung Aufenthaltstitel nach Paßwechsel! (Gelesen: 1.783 mal)
skittel
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Neuerteilung Aufenthaltstitel nach Paßwechsel!
23.12.2005 um 14:47:06
 
Hallo!

Ich habe gestern bei der Botschaft in Kiew angefragt, bzgl. Neuerteilung des Aufenthaltstitels nach Paßwechsel und welche Unterlagen benötigt werden.
Vor allem interessierte mich, wie schnell dieses Verfahren dann geht.
(die zwei fett gedruckten Texte sind Ergänzugen von mir)

Ich erhielt heute folgende Antwort:
==================== Zitatbeginn =====================================

Sehr geehrter Herr Kittel,

vielen Dank für Ihre Mail vom 23.12.2005 in obiger Angelegenheit.

Zuerst hat das Kind ein neues ukrainischen Reisedokument auf den neuen Namen bei den zuständigen ukrainischen Behörden zu beantragen. (= neuer Paß)

Zur Beantragung eines Rückkehrvisums sind folgende Unterlagen erforderlich:
- gültiges Reisedokument des Kindes,
- eine einfache Kopie des alten Reisepasses mit dem Aufenthaltstitel,
- 2 ausgefüllte Antragsformulare mit drei Paßfotos, davon zwei auf den Antragsformularen anzubringen und eines lose beizufügen.,
- Namensänderungsurkunde. (bzw. originale Heiratsurkunde, wenn es um einen neuen Paß der Frau geht)

Wünschenswert ist eine Bestätigung, dass seitens Ausländerbehörde gegen Erteilung eines Rückkehrvisums keine Bedenken bestehen. Bitte mit der lokalen Ausländerbehörde absprechen und eine Vorabzustimmung zur Erteilung eines Visums im versiegelten Umschlag mitnehmen.

Die Antragsabgabe erfolgt am Schalter 3 in der Visastelle (Slatoustiwska Str. 37/39). Eine Terminvereinbarung ist in diesem Fall nicht erforderlich. In der Regel wird das Visum dann kurzfristigst erteilt.

Mit den besten Wünschen für die Feiertage und für ein glückliches neues Jahr
Im Auftrag

Peter Küppers
stellvertretender Leiter der Visastelle
Deutsche Botschaft Kiew

Tel.: +380-44-486 14 77 oder 486 6794
Fax: +380-44-486 23 89
www.german-embassy.kiev.ua

PS: Glückwunsch zu Ihrer Homepage. Sehr gelungen!
==================== Zitatende =====================================

Somit kann man sich von Verwandten den Paß soweit wie möglich vorbereiten lassen um dann bei einer Reise nach UA den Paß zu tauschen und sofort mit neuem Titel die Heimreise antreten zu können.

Schöne Feiertage Freunde!



Stephan

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Mick
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Antwort #1 - 23.12.2005 um 16:15:28
 
skittel schrieb am 23.12.2005 um 14:47:06:
Hallo!
Somit kann man sich von Verwandten den Paß soweit wie möglich vorbereiten lassen um dann bei einer Reise nach UA den Paß zu tauschen und sofort mit neuem Titel die Heimreise antreten zu können.


Hi,
schade ist nur, dass der Botschaft entgangen ist, dass das Vorab-
stimmungsverfahren seit der Erstellung der Verwaltungsvorschriften
zum (alten) Ausländergesetz geändert wurde. Siehe FAQ unter
Definitionen.
Den berühmten "geschlossenen, versiegelten" Umschlag soll es
schon lange ned mehr geben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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skittel
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.12.2005 um 16:21:58
 
Mick schrieb am 23.12.2005 um 16:15:28:
schade ist nur, dass der Botschaft entgangen ist, dass das Vorab-
stimmungsverfahren seit der Erstellung der Verwaltungsvorschriften
zum (alten) Ausländergesetz geändert wurde. Siehe FAQ unter
Definitionen.
Den berühmten "geschlossenen, versiegelten" Umschlag soll es
schon lange ned mehr geben.

Deswegen erwähnten sie es wohl auch nur unter "wünschenswert"

Stephan
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