weidekaetzchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Hallo,
ich hatte neulich schon einmal einen Beitrag geschrieben und das Problem von meinem anderen Bekannten ist fast ähnlich. Aber es gibt hier noch ein kleines, zusätzliches Problem, und ich hoffe, Ihr könnt mir wieder so schnell und gut helfen.
Also folgender Fall:
Mein Bekannter ist Türke und hat vor zwei Jahren in Deutschland eine Türkin geheiratet. Sie ist schon etwa 30 Jahre in Deutschland. Nun hat er vor der Heirat in einem Asylbewerberheim gelebt und war dort selbstverständlich auch gemeldet. Seit der Heirat haben sie sofort zusammen gewohnt, und er wollte sich auch direkt ummelden, aber beim Amt hat aus irgend einem Grund die Ummeldung nicht sofort geklappt, so dass der gemeinsame Wohnsitz, rein formal gesehen, erst nach einem halben Jahr gegründet wurde.
Nun klappt auch diese Ehe aus verschiedenen Gründen leider gar nicht mehr. Er hat ein geregeltes Einkommen und würde sich gerne eine eigene Wohnung nehmen. Er hat sich auch bei Freunden ein wenig informiert und hat dort wohl erfahren, dass er nach zwei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft nach § 31 AufhG eine eigene Aufenthaltserlaubnis, befristet, beantragen kann. Die Frage ist nun: Zählt für diese 2-Jahres-Frist der Tag der Eheschließung oder der Tag, an dem er rein formal umgemeldet wurde? Tatsächlich wohnen sie ja schon zwei Jahre zusammen, so lange, wie sie halt auch verheiratet sind.
Er ist echt verzweifelt und würde gerne so schnell wie möglich ausziehen. Aber er hat Angst, dass er dann Probleme mit dem Amt bekommt. Wie sollte er sich nun am besten verhalten?
Ich würde mich riesig freuen, wenn Ihr mir schnell helfen könntet. Vielen Dank schon mal im Voraus!!
Sabine
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