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Meine Entscheidung war kein Decken der Scheinehe (Gelesen: 10.649 mal)
scheinehe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Meine Entscheidung war kein Decken der Scheinehe
19.12.2005 um 02:18:01
 
Hallo,
mein Problem ist, dass sich meine Heirat mit einem Ghanaer als Scheinehe rausgestellt hat. Ich bin seit mehr als 2 Jahren mit ihm verheiratet. Mein erster Verdacht liegt bereits 8 Monate zurück. Es wartet die Ghanaerin mit gepacktem Koffer in Ghana, bis er endlich seine Aufenthaltsberechtigung bekommt. Nachdem ich mich seelisch wieder einigermaßen erholt hatte, bin ich damals auf die Ausländerbehörde gegangen und hab alle schriftlichen Fakten abgegeben. In der Zwischenzeit hatten sich mein Mann und ich ausgesprochen und ich ging dann "leider" davon aus, dass er es ernst meinte. Als er auf die Ausländerbehörde bestellt wurde bestand er darauf, dass ich mitgehe, was ich auch tat. Dort bestritt er natürlich alles und ich wurde gefragt ob die Ehe noch bestehen würde. Da wir wieder Sex miteinander hatten und dies als ein wichtiger Bestandteil für das funktionieren einer Ehe gilt, habe ich bejaht. Daraufhin wurde ich übelst als Lügnerin beschimpft der man nix glauben kann. Einige Monate führten wir auch eine sehr schöne Ehe. Doch dann ging alles wieder von vorne los. Ich bekam heraus, dass er immer noch regen Kontakt zu der Ghanaerin hat  (die selbst mit allen Mitteln versucht nach D zu kommen um bei ihm zu sein)  und auch Kontakt zu schwarzen Frauen sucht und hat.  Ich habe inzwischen wegen verschiedener Vorkommnisse die Härtefallscheidung durch meinen Anwalt einreichen lassen. Dieser meinte die Beweise wären ausreichend und die Ausländerbehörde würde er auch für mich informieren. Oder muss ich das selbst machen? Ich musste ja schließlich mehrmals bei der Ausländerbehörde unterschreiben, dass wenn die Ehe nicht mehr besteht, ich sofort Meldung mache bei der Ausländerbehörde. Nun meine Frage an die Fachmenschen hier: Welche Probleme können mir nun entstehen, da ich ja damals meine Ehe als wieder intakt geschildert habe. Diese Entscheidung war kein Decken der Scheinehe sondern kam einfach aus dem Herzen (schließlich habe ich aus Liebe geheiratet). Ich hatte ihm wirklich bei unserer Aussprache die Ernsthaftigkeit seiner Erklärungen geglaubt. Nun gut, es war sicherlich ein Fehler, aber ich war in keiner guten seelischen Verfassung. Ich konnte mir bis dahin nicht vorstellen, dass ein anderer Mensch so derartig mit meinen Gefühlen spielt. Ich denke deswegen war der Schock auch so groß für mich. Mit welchen Maßnahmen der Ausländerbehörte gegen mich muss ich nun rechnen? Welche Maßnahmen werden sie voraussichtlich gegen meinen Nochehemann einleiten? Ich wäre sehr froh, wenn mir hier Jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank im Voraus.
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ronny
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Antwort #1 - 19.12.2005 um 08:06:07
 
Hallo

ich kann nur empfehlen, da selbst zur Ausländerbehörde zu gehen, obwohl es so aussehen wird, als würde sich da die betrogene Ehefrau rächen wollen.

Mit viel Glück wirst Du um ein Strafverfahren einigermassen herumkommen, da Dummheit nicht unter Strafe steht Zwinkernd

Ärgerlicherweise wird er wohl um ausländerrechtliche Konsequenzen herum kommen. Ärgerlich

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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scheinehe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.12.2005 um 12:26:14
 
Hallo,
gerade komme ich von der Ausländerbehörde zurück und bin völlig fertig.   weinend
Ich war in Begleitung meines besten Kumpels, der auch als Zeuge für Alles aussagen kann.
Der Leiter der Ausländerbehörde sagte mir folgendes: Da bereits im Juli die ersten 2 Jahre Aufenthalt abgelaufen sind, hat mein Nochmann ein selbstständiges Aufenthaltsrecht. Trotz Aushändigung eines 3 seitigen Brief in dem ich weitere klare Fakten (mit entsprechenden Kopien) für den Missbrauch der Ehe darlege, will der Leiter der Ausländerbehörde nichts unternehmen. Seine Begründung ist, dass ich ja bereits im Januar (siehe meinem ersten Forumsbeitrag) alles zurückgenommen habe. Das ist für mich eine Bestrafung für meine eigene psychische Unfähigkeit damals und eine Belohnung für den Betrug an mir für meinen Nochmann. Obwohl ich ihm ja im Beisein meines Zeugen sagte, dass die Ehe bereits vor Juli (genauer ab 10.04.05) nicht mehr bestanden hat, will er sich vor Gericht nicht blamieren, so seine Worte. Kann ein Leiter der Ausländerbehörde so handeln bzw. nicht handeln?
Wahrscheinlich wird mir bei der Härtefallscheidung bei Gericht auch irgendetwas vorgeworfen und ich erreiche damit auch nichts positives für mich. Ich werde meinen größten Fehler in meinem Leben, nämlich diesen Betrüger geheiratet zu haben, wohl unendlich büssen müssen. Ich weiß jetzt nicht mehr ob ich das Alles noch verkraften kann.  Griesgrämig  weinend
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ftenbrink
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.12.2005 um 12:49:12
 
die wahrheit kann nie die falsche entscheidung sein.
ich wundere mich nur wie viele menschen immer wieder darauf reinfallen.
Mann/Frau sollte aber menschen bewundern die daraus lernen und die konsequenzen ziehen.

frank
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ftenbrink
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.12.2005 um 12:52:23
 
ergänzung: ich stimme dem Vorgehen der AB nicht zu. Sollte die AG erschlichen worden sein sollte dies nicht verjaährt sein. Und wenn er diesbezüglich straffällig geworden ist ist's mit einer aufenthaltsgenehmigung passe? nehme dir einen anwalt.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 27.12.2005 um 20:38:35
 
Hallo,

schicke die Fakten an die Staatsanwaltschaft, möglicherweise werden die dann tätig.

Und bitte steh' es durch, das ist ganz wichtig zur Abschreckung für Ausländer, die es ähnlich machen wollen ... (Meine Freundin ist ja auch von einem Mann aus Ghana so ver*** worden ....).

@Experten:
Wie ist es eigentlich von der Rechtslage her, wenn ich z.B. auf meiner Scheinehe-Page eine Liste von nachweislichen Betrügern mit Namensnennung und Ort veröffentlichen würde? Könnte man mich da von wegen Verleumdung oder übler Nachrede verfolgen?
Ansonsten wäre dies noch eine Möglichkeit, dass vielleicht andere Frauen vor diesen Männern gewarnt werden ...

Liebe Grüße
Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 27.12.2005 um 22:01:00
 
Janna schrieb am 27.12.2005 um 20:38:35:
@Experten:
Wie ist es eigentlich von der Rechtslage her, wenn ich z.B. auf meiner Scheinehe-Page eine Liste von nachweislichen Betrügern mit Namensnennung und Ort veröffentlichen würde? Könnte man mich da von wegen Verleumdung oder übler Nachrede verfolgen?
Ansonsten wäre dies noch eine Möglichkeit, dass vielleicht andere Frauen vor diesen Männern gewarnt werden ...


Hi Janna,

Bin zwar kein Experte, aber ich würde das sein lassen, "es sei denn Du hast so viele Anwälte wie Bill Gates"  Zwinkernd
Denn mit Klagen wegen Verleumdung u. übler Nachrede könntest Du garantiert rechnen !
Rein von der Logik: Es gibt ja z.B. auch keine öffentlichen Verzeichnisse von "nachweislich verurteilten Straftätern" etc. Der Gesetzgeber hat sich dabei auch sicherlich etwas gedacht z.B. Schutz dieser Leute vor Repressalien u. Selbstjustiz etc.
IMO gibt das auch Konflikte mit dem Datenschutzgesetz, Namen u. Orte "ohne das Einverständnis" der betreffenden Personen im I-Net zu veröffentlichen. Augenrollen

Also, so Gut Du es auch meinst, Du würdest Dir damit IMO nur Ärger einhandeln.

greets ...
neuro ......
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scheinehe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 27.12.2005 um 22:18:02
 
Hallo,
ich habe nachgerechnet und wir sind schon seit anfang Mai "getrenntlebend". Dies habe ich meinem RA heute mitgeteilt und er wird es in den Härtescheidungsantrag mit aufnehmen. Nach einem Telefonat mit meinem besten Kumpel, der ja heute morgen mit bei der Ausländerbehörde war, hat dieser mir gesagt, daß der Leiter der Ausländerbehörde diesen Termin im Scheidungsurteil vom Gericht haben will, dann würde er tätig werden. Es zählt also jeder Tag vor dem Einreisedatum nach Deutschland. Aber wahrscheinlich wird mir dann vor Gericht vorgeworfen, dass ich solange gewartet hab mit der Beantragung der Scheidung. Egal was ich mache, ich als Deutsche hätte alles wissen müssen usw. Schöne Aussichten.  Griesgrämig weinend


Hallo Jana,
danke für den Tipp mit der Staatsanwaltschaft. Ich werde dies mit meinem RA besprechen. Du hast recht, ich MUß durchhalten. An der Liste würde ich mich sofort auch beteiligen. Sag mir bitte Bescheid, wenn es los geht.
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Mondlicht
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 27.12.2005 um 23:01:23
 
@ Janna und scheinehe:

Ihr solltet echt die Finger von einer solchen Liste lassen!!
Die Einzigen, die dann wahrscheinlich Probleme bekommen würden, seit IHR!

Und jetzt mal ehrlich, wenn jemand bis über beide Ohren verliebt ist, glaubt er (leider) dem Anderen. Und würde sich wohl kaum im Internet über seinen Zukünftigen informieren.

Aber in USA gibt/gab es wohl so eine Liste. Hab´s mal durch MSN gefunden. Die hatten darüber einen Artikel. Aber USA ist nicht Deutschland.

@ scheinehe:

Wenn Du einen guten Anwalt hast, kann es eigentlich nur klappen.

Die Meinung der ABH kann ich abgesehen davon, auch nicht verstehen.
Wenn ich mir Janna´s Geschicht durchlese und dann mit Deiner vergleiche, kann ich es noch weniger verstehen. Irgendwie scheint es immer die Falschen mit dem Scheineheverdacht zu treffen.

Meiner, persönlichen, Meinung nach, kann man dir nicht vorwerfen, das du seinen Lügen geglaubt hast. Jeder hofft doch, wenn die Ehe in einer Krise steckt, das sich alles wieder einrenkt.
Deswegen gibt es ja auch das Trennungsjahr.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #9 - 27.12.2005 um 23:06:42
 
Hi Scheinehe,
nach den Schilderungen in Deinem ersten Posting klingt das
so, als hätte eine "Ehe mit Hindernissen" bestanden. Diese
Hindernisse wurden augenscheinlich ausgeräumt und es funzte
wieder. Dann ging es wieder in die Brüche etc. pp.

Dein EX wird argumentieren, dass er nur Gutes im Schilde
führte, und dass er versucht hat, sich von seiner Freundin zu
trennen, um mit Dir eine Ehe zu führen.

Dagegen wird die Ausländerbehörde kaum argumentieren
könnnen, jedenfalls nicht gerichtsfest.

Ich würde vorschlagen: Geht Eurer Wege und lasst die ABH
ihren Job machen, soweit es möglich ist. Du kannst sicher sein,
dass kaum eine ABH ein eigenständiges Aufenthaltsrecht "ver-
schenkt" - also, wenn ernsthafte Zweifel bestehen und Beweise
im Raum stehen (hierzu reichen sicherlich nicht Deine nach-
träglichen Erkenntnisse), dann wird sie ihm schon an den
Karren pink...

Versteif Dich nicht drauf, ihm da Leben so mies wie möglich
zu machen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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scheinehe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 28.12.2005 um 02:52:35
 
Hallo,
ich frage mich aber warum meine "beweismittel" für eine Härtefallscheidung ausreichen? Z.B habe ich Beweismittel, dass die gesamte Family von meinem Nochmann (in D,USA und Ghana) von der Scheinehe gewußt haben. Für mich und meinen besten Freund, der mich zur Ausländerbehörde begleitet hat, war es völlig klar, das der Leiter der selbigen mit mir persönlich beleidigt und bockig war.
Weil ich damals nicht stark genug war usw. Das betonte er auch immer wieder uns gegenüber. Aber woher soll ich denn von einer solchen 2 Jahresfrist wissen?
Er will ja erst tätig werden, wenn es von "offizieller" Seite bestätigt wird, dass diese Ehe schon vor dem Einreisedatum nicht mehr bestand. Wieso wird mir nicht gelaubt, wenn ich nach mehren Monaten mein Anliegen vorbringe? Es ist doch logisch, dass man zuerst einmal an seine Ehe glaubt und auch glauben will. Ich jedenfalls hab aus Liebe geheiratet und aus sonst keinem anderen grund, diese Gefühle lassen sich doch nicht einfach abstellen. Als FRau muß man doch erst einmal wieder klar werden um richtig handeln zu können.
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ronny
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Antwort #11 - 28.12.2005 um 08:21:45
 
Zitat:
aber warum meine "beweismittel" für eine Härtefallscheidung ausreichen


Ganz einfach, weil es dort auf das subjektive Empfinden ankommt, nicht auf Beweise im juristischen Sinne , der Härtefall nach § 1565 Abs. 2 BGB ist eine auf subjektiven Empfindungen zu der Person des anderen Ehegatten aufbauende Geschichte.

Nebenbei ist diese Härtefallentscheidung ja noch nicht ergangen.

Weiter ist zu beachten dass es sich nicht um die (aufhebbare) Scheinehe im klassischen Sinne handeln kann, sonst hätte Dein Lawyer den entsprechenden Antrag gestellt.

Zitat:
Wieso wird mir nicht gelaubt, wenn ich nach mehren Monaten mein Anliegen vorbringe


Ganz einfach, weil von Dir innerhalb kurzer Zeit einander widersprechende Aussagen vorliegen.

Zitat:
Er will ja erst tätig werden, wenn es von "offizieller" Seite bestätigt wird, dass diese Ehe schon vor dem Einreisedatum nicht mehr bestand.


Ob eine beweis - und verwertbare Tat Deines Mannes vorliegt, zu deren Aufklärung insbesondere die Strafverfolgungsbehörden da sind, und erst zweitrangig zu entscheiden sein wird ob sie ausländerrechtliche Relevanz genießen wird. Du mußt bedenken, dass das Ausländerrecht nicht dazu da ist, Deinen Mann abzustrafen, sondern lediglich die evtl. aus einer Straftat resultierende Rechtsfolge zu berücksichtigen hat.

Zitat:
Dein EX wird argumentieren, dass er nur Gutes im Schilde  
führte, und dass er versucht hat, sich von seiner Freundin zu
trennen, um mit Dir eine Ehe zu führen.


Zwinkernd sehe ich genauso Zwinkernd

Zitat:
Als FRau muß man doch erst einmal wieder klar werden um richtig handeln zu können.


Ich kenne keine Vorschrift die diesen geschlechterbezogenen Vorteil gewähren würde. Vor dem Gesetz gilt Dein Wort genauso wie seins, solange ihm  die Tat (Scheinehe)nicht bewiesen wird, gilt er ebenfalls als unschuldig.
Wenn dabei ein eigenständges Aufenthaltsrecht entstanden ist, seis drum, ist eben die vom Gesetz vorgesehene Rechtsfolge. BTW wurde die früher geltende Vier-Jahres-Frist dafür gerade mit Blick auf viele geschundene Frauen geändert, und auf die jetzt geltenden zwei Jahre verkürzt. Zwinkernd



Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, dass uns dieser Thread nirgends wo mehr hinführen wird Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 28.12.2005 um 11:06:00 von ronny »  

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Antwort #12 - 28.12.2005 um 09:59:53
 
Scheinehe heißt doch, dass beide nicht die Absicht gehabt haben, eine Ehe zu führen. Wenn einer das doch wollte,  ist es keine Scheinehe mehr. Die Gemeinheit reicht wohl sicher für eine Härtefallscheidung, wenn man das beweisen kann, aber ausländerrechtlich sehe ich da nicht, dass es keine Ehe gewesen wäre, zumal  man ja offensichtlich zusammengelebt hat.
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ronny
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Antwort #13 - 28.12.2005 um 10:19:20
 
Zitat:
aber ausländerrechtlich sehe ich da nicht, dass es keine Ehe gewesen wäre, zumal  man ja offensichtlich zusammengelebt hat


Hi Reni,

es geht ja um die Dauer des  Zeitraums des ehelichen Zusamenlebens, wenn der wie scheinehe behauptet, kürzer war als von der ABH bislang angenommen, dann wäre ein eigenständges Aufenthaltsrecht nicht entstanden.



Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #14 - 29.12.2005 um 01:00:17
 
>>>>>>Ganz einfach, weil von Dir innerhalb kurzer Zeit einander widersprechende Aussagen vorliegen.<<<<<< welche kurze Zeit? Januar 2005  und Dezember 2005. Es ist doch wohl legitim, daß man versucht erstmal die Ehe zu retten und seinem Eheman die ganze Aussprache glaubt oder nicht? Ich hab doch aus Liebe geheiratet und nicht die ganzen Fristen usw  auswendig gelernt, die man beachten muß.

>>>>>>Du mußt bedenken, dass das Ausländerrecht nicht dazu da ist, Deinen Mann abzustrafen<<<<<< sie sollen lediglich Ihre Arbeit machen. Soll dieser Betrüger denn auch noch dafür belohnt werden? Und die Arbeit machen sie eindeutig nicht. Ein weiteres beispiel: Ich habe ihm die Handynummer und die Adresse eines Asylbetrügers genannt . Die Antwort des Ausländerbehörde Leiters: "Das interessiert mich nicht gehen sie zur Polizei und machen Sie eine Anzeige." Alles klar jetz?  Er ist persönlich mit mir beleidigt und bockt und somit macht er seine Arbeit NICHT!!!!!!

>>>>>>Er will ja erst tätig werden, wenn es von "offizieller" Seite bestätigt wird, dass diese Ehe schon vor dem Einreisedatum nicht mehr bestand<<<<< so ein Quatsch, es geht darum, daß die Ehe NACH Einreisedatum keine 2 Jahre bestanden hat. Es wurde ja bereits letztes Jahr die genaue Trennzeit schriftlich fixiert. Ich weiß es jetzt im moment nicht mehr genau aber es waren minimu 6 Monate. Es geht um die Dauer des  Zeitraums des ehelichen Zusamenlebens keine 2 Jahre sind. Für mich PERSÖNLICH war ich nur 3 Monate glücklich bzw. blind vor Liebe. Aber das steht natürlich auf einem anderen Baltt und interessiert niemanden. Also 6 Monate 2004  und 8 Monate 2005 = 14 Monate wo kein Zusammenleben statt fand.

>>>>>> Dein EX wird argumentieren, dass er nur Gutes im Schilde   
führte, und dass er versucht hat, sich von seiner Freundin zu
trennen, um mit Dir eine Ehe zu führen. <<<<<< dafür gibts ja Zeugen und genug schriftliche Beweise, daß er so nicht
argumentieren kann !!!!!!

Und nun soll derjenige belohnt werden, der mir all das angetan hat, nur weil der Leiter der Ausländerbehörde mit meinem "versagen" im JANUAR 2005 persönlich auf beleidigt macht? Das kann es doch auch nicht sein? Ich hab zurzeit unsere Wohnungskündigung am Hals, sprich monatelang such ich schon ne Wohnung (für mich alleine), suche händeringend nach einer Arbeit und hab diesen ganzen Shit noch am Hals. Wo bitte bekomme ich Unterstützung? Nein es stehen auch noch Vorwürfe " die ist ja selber schuld und zu blöd gewesen" unausgesprochen im Raum. Ich hab einfach keine Kraft mehr ich bin seit Monaten ausgepowert. Zuhause muß ich leben wie im Gefängnis  und muß alles abschließen. Es ist alles beweisbar, dass er diese "selbstständige Aufenthaltsberechtigung" durch diese "Scheinehe" ( wie man jetzt genau Scheinehe definiert ist mir auch egal)erhalten hat. Ist das den inzwischen legal in D, hab ich da was verpasst?


Noch eine Frage: wie funktioniert das hier mit dem Einfügen von Zitaten?

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