Hallo Andy,
ich nehme an, Ihr wohnt noch zusammen und Eure Nachbarn haben Euch auch in der letzten Zeit zusammen gesehen?
Ich würde es der
ABH (Ausländerbehörde) so schildern, wie Du es uns geschildert hast.
Vermutlich wird die
ABH genauer prüfen, Euch evtl. einen Besuch abstatten und auch die Nachbarn befragen.
Aber wenn es so war, wie Du es schilderst (ehel. Lebensgemeinschaft - bloß vorübergehend ohne "Bett") sollte das eigentlich kein Problem sein, schließlich kann die
ABH einem nun wirklich nicht vorschreiben, ob, wann und wie oft man gewisse "eheliche Tätigkeiten" durchführt ... (Achtung, war jetzt ein bisschen Ironie - ich finde es schon übel, wie sehr ins Detail man manchmal bei der
ABH und deren Fragen gehen muss ...).
Ich weiß allerdings nicht, ob es der
ABH ausreicht, wenn nur Du Stellung nimmst.
Steht in dem Brief irgendeine "Rechtsbehelfsbelehrung", dass Deine Frau gemäß § xxx verpflichtet ist zur Auskunft? Wenn sie nämlich dann keine Auskunft gibt, kann ein Ordnungsgeld gegen Deine Frau verhängt werden. Es könnte ihr auch so ausgelegt werden, dass Deine Aussage bzgl. keine ehel. Lebensgemeinschaft stimmt und sie deshalb dazu schweigt. Deshalb halte ich es für sinnvoller, wenn Ihr möglichst beide
gemeinsam zur
ABH geht und das klärt, und zwar schnellstmöglich.
Viele Grüße
Janna