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eh. Lebensgemeinschaft, noch keine 2 J verheiratet (Gelesen: 2.261 mal)
AndyWesel
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag eh. Lebensgemeinschaft, noch keine 2 J verheiratet
15.12.2005 um 22:46:34
 
Hallo, ich habe da ein problem, habe in einer Kurzschlussreaktion beim Ausländeramt erklärt. dass ich und meine Frau, sie kommt aus der Ukraine, seit Mitte diesen Jahres keine eheliche Gemeinschaft mehr führen. Dieses bezieht sich nur auf unser Intimleben. Nun hat Sie natürlich vom Amt  einen Brief erhalten, in dem Sie aufgefordert wird, hierzu mit Frist 31.12. Stellung zu nehmen.

Es ist verständlich, das wir uns nun heute abend sehr über dieses Schreiben gestritten haben. Sie möchte dazu nun vor der Behörde selber keine Stellung abgeben. Ich hätte den Mist produziert nun soll ich ihn auch alleine wieder ausbaden. Kann ich meine Aussage vor der Behörde wieder zurückziehen, ohne das für meine Frau Konsequenzen entstehen? Wir sind am 30.12. zwei Jahre verheiratet, in deutschland ist sie jetzt seit 2,5 jahren. Ich hoffe, dass ich das noch alleine gerade biegen kann, da ich meine Frau noch immer über alles liebe. Könnt ihr mir helfen?
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 15.12.2005 um 23:19:57
 
Hallo Andy,

ich nehme an, Ihr wohnt noch zusammen und Eure Nachbarn haben Euch auch in der letzten Zeit zusammen gesehen?

Ich würde es der ABH (Ausländerbehörde) so schildern, wie Du es uns geschildert hast.
Vermutlich wird die ABH genauer prüfen, Euch evtl. einen Besuch abstatten und auch die Nachbarn befragen.

Aber wenn es so war, wie Du es schilderst (ehel. Lebensgemeinschaft - bloß vorübergehend ohne "Bett") sollte das eigentlich kein Problem sein, schließlich kann die ABH einem nun wirklich nicht vorschreiben, ob, wann und wie oft man gewisse "eheliche Tätigkeiten" durchführt ... (Achtung, war jetzt ein bisschen Ironie - ich finde es schon übel, wie sehr ins Detail man manchmal bei der ABH und deren Fragen gehen muss ...).

Ich weiß allerdings nicht, ob es der ABH ausreicht, wenn nur Du Stellung nimmst.
Steht in dem Brief irgendeine "Rechtsbehelfsbelehrung", dass Deine Frau gemäß § xxx verpflichtet ist zur Auskunft? Wenn sie nämlich dann keine Auskunft gibt, kann ein Ordnungsgeld gegen Deine Frau verhängt werden. Es könnte ihr auch so ausgelegt werden, dass Deine Aussage bzgl. keine ehel. Lebensgemeinschaft stimmt und sie deshalb dazu schweigt. Deshalb halte ich es für sinnvoller, wenn Ihr möglichst beide gemeinsam zur ABH geht und das klärt, und zwar schnellstmöglich.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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brickbat
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Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 16.12.2005 um 14:27:20
 
AndyWesel schrieb am 15.12.2005 um 22:46:34:
Ich hätte den Mist produziert nun soll ich ihn auch alleine wieder ausbaden.


Da hat Deine Frau nicht ganz unrecht. Alleine wirst Du allerdings nicht weiterkommen. Ihr solltet gemeinsam einen Termin mit der ABH vereinbaren bei dem Du Deine Beweggründe nochmal ganz klar zum Ausdruck bringen solltest. Wahrscheinlich wird eine Niederschrift gefertigt werden die Ihr beide unterschreiben müßt. Falls Du beim Einwohnermeldeamt Deinen Familienstand auf `getrennt-lebend´geändert hast solltest Du das umgehend rückgängig machen. Wahrscheinlich wird auch dabei Deine Frau mit unterschreiben müssen. Wenn dann keine Anhaltspunkte mehr für eine Trennung vorliegen wird das Verfahren eingestellt werden. Ihr dürft Euch allerdings nicht wundern, wenn die ABH in der nächsten Zeit mit Argusaugen über Eure Beziehung wachen wird. Unangemeldete Besuche von Außendienstmitarbeitern zur Überprüfung der Lebensverhältnisse sind auch nicht unwahrscheinlich.
Zum Glück hast Du Deinen Fehler ja schon eingesehen. Beim nächsten Mal solltest Du aber trotzdem daran denken, daß der Ehepartner über Probleme in der Ehe nicht von der ABH in Kenntnis gesetzt werden sollte. Damit zerstört man eine Menge Vertrauen und halst sich zudem eine Menge Unannehmlichkeiten auf. Alles Gute für Euch beide.
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scheinehe
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 19.12.2005 um 02:29:01
 
Hallo,
ich habe gerade einen Beitrag in dieses Forum reingestellt. >> Meine Entscheidung war kein Decken der Scheinehe <<. Danach habe ich erst Deinen Beitrag gelesen. Also, bitte lies  ihn Dir mal durch. Denn ich habe genau das selbe vor 8 Monaten gemacht, bin auch zur Ausländerbehörde gegangen usw. Außer der Beschimpfung gegen mich haben wir nichts mehr von der Ausländerbehörde diesbezüglich gehört. Wir waren auch gemeinsam bei diesem Termin, denn DEINE Aussage ist genauso wichtig wie die Deiner Frau.
Das ganze Gespräch dauerte übrigens ca. 5 Min.
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.12.2005 um 21:53:27
 
scheinehe schrieb am 19.12.2005 um 02:29:01:
Außer der Beschimpfung gegen mich haben wir nichts mehr von der Ausländerbehörde diesbezüglich gehört. gemeinsam bei


Weshalb das denn ? Das Verhalten einiger Kolls ist tatsächlich nicht O.K.

Bruno
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scheinehe
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Warum tut Liebe manchmal
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 20.12.2005 um 00:42:48
 
Zitat:
Weshalb das denn ? Das Verhalten einiger Kolls ist tatsächlich nicht O.K.

Bruno



Ich bin mir jetzt nicht sicher ob Du mich meinst? Naja ich wurde als Lügnerin beschimpft, der man nichts glauben kann usw. Ich brach in Tränen aus und konnte keinen Ton mehr sagen. Dann wurden wir aus dem Büro rausgeschmissen.
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 20.12.2005 um 08:00:19
 
uuups,

das ist in der Tat nicht schön. Ich kann nur hoffen, dass das nicht ganz grundlos war.
Sei dir sicher, dass das nicht die Regel ist !  Zwinkernd


Bruno
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 20.12.2005 um 08:07:27
 
Zitat:
dass das nicht ganz grundlos war


Moin Bruno

sicher ned Zwinkernd
look here

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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