Ralf schrieb am 19.12.2005 um 21:21:29:Moin!
Nun, damit dokumentiert die Einbürgerungsbehörde zunächst, dass sie jetzt alle Vorausetzungen für die Einbürgerung (mit Ausnahme des Verlustes der bisherigen Staatsangehörigkeit) als erfüllt ansieht. Die bisher vorgertragenen Sorgen waren also unbegründet.
Alerdings verlangt sie auch, dass du dich selbst um die Entlassung aus der afghanischen Staatsangehörigkeit bemühst, was m.E. ein sinnloses Unterfangen ist. Davon scheint auch die Behörde auszugehen, wenn sie bereits jetzt die spätere Einbürgerung ankündigt.
Aus diesem Grunde fällt Afghanistan in den meisten anderen Bundesländern, wenn nicht sogar in allen anderen, unter § 12 (1) Nr. 2
StAG, das heißt, afghanische Staatsangehörige werden gleich unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert, ohne dass vorher eine Entlassung versucht werden muss. Lediglich in Bayern scheint man dies mal wieder anders zu sehen.
Bemühst du dich jedoch nicht, wird die Einbürgerungsbehörde wahrscheinlich darin einen Grund sehen, deinen Einbürgerungsantrag abzulehnen.
Ich wünsche dir dennoch viel Erfolg.
hi,
ok, aber dann verstehe ich nicht warum mir die zusicherung erst nach 1,5 jahren und nach mehrmaligem nachfragen auf meiner seite als "zweiter möglicher weg" den man "parallel fahren kann, falls der flüchtlingsstatus weggenommen werden sollte" also "freiwillig auf die afghanische verzichten, ohne erst auf die lange dauernde antwort des flüchtlingsamts zu warten" offenbart wird. dadurch habe ich 1,5 jahre unnötige wartezeit gehabt. ich hätte nämlich auch schon nach 1 monat damit anfangen können, weil die zusicherung von anfang an kein problem darstellte, und dann hätte ich jetzt schon über 1 jahr wartezeit die mir angerechnet worden wäre.
das problem ist, das zum zeitpunkt meiner antragstellung auch in bayern afghanen unter der duldung von mehrstaatlichkeit eingebürgert wurden, und ich deswegen keine zusicherung zur ablegung der afghanischen gebraucht habe. dieses gesetz wurde aber okt. 2004, also knapp 5 monate nach meiner antragsstellung, wieder geändert...
Sind die behörden da kulant? kann man nicht einen teil der wartezeit anrechnen, weil ich jetzt fast 2 jahre gewartet habe und erst so spät informiert wurde?! und in den 2 jahren de facto nix passiert ist?
ein rechtsanwalt sagte mir, daß die bemühungen um den verlust der eigenen staatsbürgerschaft standard sind und ich auf jeden fall schon von anfang an hätte infomiert werden müssen.