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Wie lange braucht das BMI zur überprüfung??? (Gelesen: 4.261 mal)
Shahpur
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13.12.2005 um 18:11:51
 
ich habe vor 1,5 jahren meinen antrag auf einbürgerun gestellt (ansprucheinbürgerung - nach 22 jahren in deutschland als flüchtlings anerkannt und mit unbefristeter aufenthaltserlaubnis seit über 10 jahren), nun soll angeblich das BMI prüfen ob meine gründe für den flüchtlingsstatus immernoch gelten. Das ganze dauert jetzt eben fast 2 jahre, und das BMI gibt überhaupt keine infos über die bearbeitungsdauer raus. Hat jemand erfahrungswerte? wann kann ich mit einen antwort rechnen? ich muss irgendeinen anhaltspunkt für meine zukunftsplanung haben.

btw: habe ich etwas zu befürchten, wenn ich NACH der zusicherung für den deutschen pass, einen afghanischen pass hole (und der flüchtlingsstatus somit erlischt)? manche länder geben kein visum für reisepässe mit flüchtlingsausweis, aus diesem grund bräuchte ich eventuell einen afghanischen pass wenn sich die einbürgerung noch weiter unbestimmt hinzieht.
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ronny
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Antwort #1 - 14.12.2005 um 07:58:02
 
Hallo,

ich weiß zwar nicht was der Bundesinnenminister da zu prüfen hat, aber ich vermute mal, dass es sich bei der Anfrage um die Regelanfrage an das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) handelt ( § 26 Abs. 3 AufenthG in Verbindung mit § 73 Abs. 2a AsylVerfG), ob ein Widerruf derAsylberechtigung in Betracht kommt. Solange die Mitteilung des BAMF nicht vorliegt, wird das Einbürgerungsverfahren ausgesetzt.

Zitat:
habe ich etwas zu befürchten, wenn ich NACH der zusicherung für den deutschen pass, einen afghanischen pass hole (und der flüchtlingsstatus somit erlischt)? manche länder geben kein visum für reisepässe mit flüchtlingsausweis, aus diesem grund bräuchte ich eventuell einen afghanischen pass wenn sich die einbürgerung noch weiter unbestimmt hinzieht.


Davon würde ich abraten, weil der Asylstatus damit tatsächlich verlorengeht. In diesem Falle wird eine weitere Prüfung erforderlich werden, ob ein Widerruf des Aufenthaltstitels nach § 52 Abs. 1 Ziffer 4 AufenthG in Betracht kommt. D.h. konkret, Du kannst im Falle der Annahme des afghanischen Passes ohne alles dastehen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #2 - 14.12.2005 um 15:23:24
 
ronny schrieb am 14.12.2005 um 07:58:02:
Hallo,

ich weiß zwar nicht was der Bundesinnenminister da zu prüfen hat, aber ich vermute mal, dass es sich bei der Anfrage um die Regelanfrage an das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) handelt ( § 26 Abs. 3 AufenthG in Verbindung mit § 73 Abs. 2a AsylVerfG), ob ein Widerruf derAsylberechtigung in Betracht kommt. Solange die Mitteilung des BAMF nicht vorliegt, wird das Einbürgerungsverfahren ausgesetzt.


ups, mist ich verwechsle die abkürzung immer....
weißt du wie lange die so brauchen durchschnittlich? und bekommt man als antragsteller auch bescheid, wenn ein widerrufsverfahren eingeleitet wird, oder wird man vor vollendeten tatsachen gestellt NACHDEM der widerruf durch ist? ich würde mir eventuell einen anwalt holen, weil ich der meinung bin das ein widerruf aufgrund der unstabilen situation in afghanistan nicht angebracht ist.


ronny schrieb am 14.12.2005 um 07:58:02:
Davon würde ich abraten, weil der Asylstatus damit tatsächlich verlorengeht. In diesem Falle wird eine weitere Prüfung erforderlich werden, ob ein Widerruf des Aufenthaltstitels nach § 52 Abs. 1 Ziffer 4 AufenthG in Betracht kommt. D.h. konkret, Du kannst im Falle der Annahme des afghanischen Passes ohne alles dastehen.

Grüße
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aber was bringt die regelung mit der niederlassungserlaubnis und der ansprucheinbürgerung sowie der anrechnung der aufenthaltszeiten in deutschland, wenn mir nach 10 jahren flüchtlingsstatus und 21 jahren deutschland (ich bin jetzt 26 jahre alt) eventuell der afghanische ausweis aufgezwungen wird und danach der aufenthaltstitel nach ermessen der ausländerbehörde einfach weggenommen werden kann?!?! kann man sich noch auf irgendetwas bei den behörden verlassen?! wieso sollte man mir den status wegnehmen, wenn ich schon längst das recht auf eine anspruchseinbürgerung habe?

ich bin echt verwirrt. dann ist das widerrufsverfahren bei der einbürgung nur dafür da um leute dann eventuell statt einem deutschen ausweis, mit leeren händen nachhause zu schicken?!?!
also sozusagen von der ersten reihe der integrierten menschen in die letzte reihe zurückgeschickt....das klingt alles so unlogisch in meinen ohren...denn hätte ich niemals einen deutschen antrag beantragt, wäre mein status nie überprüft worden und ich hätte nie einen afghanischen ausweis gebraucht. mein aktueller ausweis wurde ja im jahre 2003 bis ende 2007 verlängert, ohne irgendwelche prüfungen.
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holly
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Antwort #3 - 14.12.2005 um 16:54:19
 
Ich kenn mich im Einbürgerungsrecht nicht so gut aus, aber entscheidend für die Anfrage ist doch, dass eine Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit nicht erfolgen soll, wenn das Bundesamt einen Widerruf einleitet.

Wenn ich mal davon ausgehe das alle sonstigen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind (keine Straftaten) dann dürfte bei den Aufenthaltstzeiten Zitat:
ansprucheinbürgerung - nach 22 jahren in deutschland als flüchtlings anerkannt und mit unbefristeter aufenthaltserlaubnis seit über 10 jahren
ein Widerruf so gut wie unmöglich sein.

Weiterhin findet bei Afghanistan, soweit ich weiß, sowieso eine Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit statt wenn eine Verzichtserklärung unterschrieben wird.

Deshalb ist aus meiner Sicht die Anfrage unnötig.

Gruß Holly
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Antwort #4 - 14.12.2005 um 17:14:06
 
holly schrieb am 14.12.2005 um 16:54:19:
Ich kenn mich im Einbürgerungsrecht nicht so gut aus, aber entscheidend für die Anfrage ist doch, dass eine Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit nicht erfolgen soll, wenn das Bundesamt einen Widerruf einleitet.

Wenn ich mal davon ausgehe das alle sonstigen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind (keine Straftaten) dann dürfte bei den Aufenthaltstzeiten
ein Widerruf so gut wie unmöglich sein.

Weiterhin findet bei Afghanistan, soweit ich weiß, sowieso eine Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit statt wenn eine Verzichtserklärung unterschrieben wird.

Deshalb ist aus meiner Sicht die Anfrage unnötig.

Gruß Holly



eben genau das macht mich ja nervös. Die anfrage ist unnötig, wurde aber dennoch durchgeführt und dauert jetzt schon über 1 jahr. Daneben lese ich das vermehrt afghanen der flüchtlingstatus entzogen werden soll. genau gesagt habe ich seit 1992 die unbefristete aufenthaltserlaubnis, und seit 1991 annerkannter flüchtling. in deutschland bin ich seit meinem 5-ten lebensjahr (also seit 21 jahren in deutschland), ich bin also schon ab dem kindergarten im deutschen system aufgewachsen.

straftaten habe ich absolut keine. ich studiere an der LMU und arbeite 20 stunden die woche. damit verdiene ich knapp 750 euro netto, daß ist wahrscheinlich schon mehr als der durchschnitt bei studenten;)
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« Zuletzt geändert: 14.12.2005 um 17:25:56 von Shahpur »  
 
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Antwort #5 - 14.12.2005 um 21:37:14
 
Ich gehe auch mal davon aus, dass Sorgen hier unbegründet sind, kann mir aber auch nicht erklären, warum die Anfrage beim Bundesamt so lange dauert. Evtl. sollte die Einbürgerungsbehörde dort noch mal nachfragen.
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Antwort #6 - 15.12.2005 um 12:11:23
 
Ralf schrieb am 14.12.2005 um 21:37:14:
Ich gehe auch mal davon aus, dass Sorgen hier unbegründet sind, kann mir aber auch nicht erklären, warum die Anfrage beim Bundesamt so lange dauert. Evtl. sollte die Einbürgerungsbehörde dort noch mal nachfragen.



ich leider schon, denn im rahmen der rasterfahndung in bayern wurde ich befragt, undzwar wie der sachbearbeiter gesagt hat nur weil ich halt zufällig die vorgaben (student, technische richtung, arabisch oder afghanisch stämmig) erfülle. es bestand also KEIN verdachtsmoment, aber ich wurde befragt und zwei meiner freunde auch. die wollten allgemein wissen wie streng religiös ich bin usw...(ich gehe nicht in die moschee und beten usw habe ich nie gelernt). aber wahrscheinlich reicht ein eintrag in der datenbank um dann das einbürgerungsverfahren zwei jahre später so zu beeinflussen. aber die haben mich bestimmt 2 jahre abgehört und da ich eine reine weste habe, hab ich gehofft dann mal wieder rauszufliegen aus dem raster.
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ronny
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Antwort #7 - 15.12.2005 um 12:21:05
 
Zitat:
denn im rahmen der rasterfahndung in bayern


Hallo Shahpur,

wenn du das gleich geschrieben hättest und die Tatsache, dass Du in Bayern wohnst, hätte ich noch eine Variante parat gehabt:

Verfassungsschutz,

ggf. noch eine Sicherheitsbefragung analog der Regelungen zu § 73 Abs. 2 AufenthG in Verbindung mit § 5 Abs. 4 AufenthG, eine u.a. bayerische Besonderheit, die ggf. auch noch auf Altfälle angewandt wird, wenn ein Anlass vorliegt (z.B. Einbürgerungsverfahren) Zwinkernd

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Antwort #8 - 15.12.2005 um 14:12:11
 
ronny schrieb am 15.12.2005 um 12:21:05:
Hallo Shahpur,

wenn du das gleich geschrieben hättest und die Tatsache, dass Du in Bayern wohnst, hätte ich noch eine Variante parat gehabt:

Verfassungsschutz,

ggf. noch eine Sicherheitsbefragung analog der Regelungen zu § 73 Abs. 2 AufenthG in Verbindung mit § 5 Abs. 4 AufenthG, eine u.a. bayerische Besonderheit, die ggf. auch noch auf Altfälle angewandt wird, wenn ein Anlass vorliegt (z.B. Einbürgerungsverfahren) Zwinkernd

Hätte uns Zeit gespart Zwinkernd

Grüße
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hehe..ok, aber wie gesagt ist das ganze mehrere jahre her (2 oder 3, weiß ich nicht mehr genau), und die haben bestimmt mehr als genug material um zu sehen, daß ich mit solchen leuten wirklich nichts am hut habe. darüber hinaus ist das halt eine spekulation meinerseits, weil ich halt nach so langer zeit glaube, daß das bundesamt für immigration und flüchtlinge oder wie das heißt nur als "vorwand" als begründung hergenommen wird. Von denen habe ich die auskunft bekommen, das anfragen "zeitnah" bearbeitet werden, und 1,5 jahre ist nicht zeitnah für mich.

außerdem habe ich jetzt eine zusicherung HEUTE bekommen, damit ich mit den 2 jahren ablegungsversuch der afghanischen staatsbürgerschaft beginnen kann, weil auch die vom einbürgerungsamt eingesehen haben das es sehr lange dauert obowhl ich eigentlich gute voraussetzungen habe.

das blöde ist ja, das ich das anscheinend von anfang an hätte freiwillig machen können (austreten aus der afghanischen staatsbürgerschaft für 2 jahre bemühen) und dann hätte ich jetzt in 4 monaten meinen ausweis sicher. SO ist aber der vermeintlich kürzere weg den ich eingeschlagen hatte eventuell doppelt so lang, weil das austret-verfahren dann nochmal drangehängt wird. besteht eine möglichkeit die 1,5 jahre die seit antrag vergangen sind irgendwie anrechnen zu können? denn ich hatte anscheinend die möglichkeit von anfang an mit meinen flüchtlingsausweis freiwillig meine afghanische abzulegen, aber mir wurde nichts davon gesagt bis ich nach über 1 jahr mehrfach nachgehakt habe warum es nicht vorwärts geht mit dem antrag...dann wurde mir der zweite weg offenbart.
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Ralf
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Antwort #9 - 19.12.2005 um 21:21:29
 
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Shahpur schrieb am 15.12.2005 um 14:12:11:
außerdem habe ich jetzt eine zusicherung HEUTE bekommen, ...


Nun, damit dokumentiert die Einbürgerungsbehörde zunächst, dass sie jetzt alle Vorausetzungen für die Einbürgerung (mit Ausnahme des Verlustes der bisherigen Staatsangehörigkeit) als erfüllt ansieht. Die bisher vorgertragenen Sorgen waren also unbegründet.

Alerdings verlangt sie auch, dass du dich selbst um die Entlassung aus der afghanischen Staatsangehörigkeit bemühst, was m.E. ein sinnloses Unterfangen ist. Davon scheint auch die Behörde auszugehen, wenn sie bereits jetzt die spätere Einbürgerung ankündigt.
Aus diesem Grunde fällt Afghanistan in den meisten anderen Bundesländern, wenn nicht sogar in allen anderen, unter § 12 (1) Nr. 2 StAG, das heißt, afghanische Staatsangehörige werden gleich unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert, ohne dass vorher eine Entlassung versucht werden muss. Lediglich in Bayern scheint man dies mal wieder anders zu sehen.
Bemühst du dich jedoch nicht, wird die Einbürgerungsbehörde wahrscheinlich darin einen Grund sehen, deinen Einbürgerungsantrag abzulehnen.

Ich wünsche dir dennoch viel Erfolg.
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Antwort #10 - 27.12.2005 um 16:09:02
 
Ralf schrieb am 19.12.2005 um 21:21:29:
Moin!


Nun, damit dokumentiert die Einbürgerungsbehörde zunächst, dass sie jetzt alle Vorausetzungen für die Einbürgerung (mit Ausnahme des Verlustes der bisherigen Staatsangehörigkeit) als erfüllt ansieht. Die bisher vorgertragenen Sorgen waren also unbegründet.

Alerdings verlangt sie auch, dass du dich selbst um die Entlassung aus der afghanischen Staatsangehörigkeit bemühst, was m.E. ein sinnloses Unterfangen ist. Davon scheint auch die Behörde auszugehen, wenn sie bereits jetzt die spätere Einbürgerung ankündigt.
Aus diesem Grunde fällt Afghanistan in den meisten anderen Bundesländern, wenn nicht sogar in allen anderen, unter § 12 (1) Nr. 2 StAG, das heißt, afghanische Staatsangehörige werden gleich unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert, ohne dass vorher eine Entlassung versucht werden muss. Lediglich in Bayern scheint man dies mal wieder anders zu sehen.
Bemühst du dich jedoch nicht, wird die Einbürgerungsbehörde wahrscheinlich darin einen Grund sehen, deinen Einbürgerungsantrag abzulehnen.

Ich wünsche dir dennoch viel Erfolg.



hi,

ok, aber dann verstehe ich nicht warum mir die zusicherung erst nach 1,5 jahren und nach mehrmaligem nachfragen auf meiner seite als "zweiter möglicher weg" den man "parallel fahren kann, falls der flüchtlingsstatus weggenommen werden sollte" also "freiwillig auf die afghanische verzichten, ohne erst auf die lange dauernde antwort des flüchtlingsamts zu warten" offenbart wird. dadurch habe ich 1,5 jahre unnötige wartezeit gehabt. ich hätte nämlich auch schon nach 1 monat damit anfangen können, weil die zusicherung von anfang an kein problem darstellte, und dann hätte ich jetzt schon über 1 jahr wartezeit die mir angerechnet worden wäre.

das problem ist, das zum zeitpunkt meiner antragstellung auch in bayern afghanen unter der duldung von mehrstaatlichkeit eingebürgert wurden, und ich deswegen keine zusicherung zur ablegung der afghanischen gebraucht habe. dieses gesetz wurde aber okt. 2004, also knapp 5 monate nach meiner antragsstellung, wieder geändert...

Sind die behörden da kulant? kann man nicht einen teil der wartezeit anrechnen, weil ich jetzt fast 2 jahre gewartet habe und erst so spät informiert wurde?! und in den 2 jahren de facto nix passiert ist?

ein rechtsanwalt sagte mir, daß die bemühungen um den verlust der eigenen staatsbürgerschaft standard sind und ich auf jeden fall schon von anfang an hätte infomiert werden müssen.
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