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Papiere aus Marokko (Gelesen: 3.395 mal)
Manuela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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12.12.2005 um 21:36:05
 
Hallo zusammen,

ich möchte meinen marokkanischen Freund, der in Spanien lebt, in Deutschland heiraten.
Laut Standesamt braucht er folgende Papiere :

Geburtsurkunde
Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung
Einkommensnachweis
Ledigkeitsbescheinigung
und da er schonmal verheiratet war :
Heiratsurkunde
Scheidungsurteil

Er kann aber den Einkommensnachweis nicht vorlegen, da er kein
Einkommen hat.
Soweit ich weiss wird der für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis
beim OLG verlangt zwecks Begleichung der Kosten
Beim Standesamt hat man mir gesagt, dass es nicht schlimm ist,
wenn er dieses Dokument nicht vorlegen lann.
O-Ton : Wenn er keinen hat, dann hat er halt keinen.
Ausserdem kann er die Heiratsurkunde nicht vorlegen, da er die zurückgeben
musste als er das Scheidungsurteil bekommen hat.
Dazu hat mir die Standesbeamtin das gleiche gesagt, wie zum Einkommensnachweis. Er müsste nur eine Bestätigung vorlegen, dass er sie nicht bekommen kann.

Hat jemand Erfahrung damit und kann mir einen Rat geben ?

Ausserdem würde mich interessieren, ob jemand weiss, wielange das
Befreiungsverfahren beim OLG dauert.
Im Scheidungsurteil steht, dass seine Ex-Frau bei der Gerichtsverhandlung dabei
war und der Scheidung zugestimmt hat.

Und ab wann gilt die Ehe beim Standesamt als angemeldet ?
Von dem Tag an, an dem die Papiere von uns dort abgegeben wurden oder
ab dem Tag, an dem sie vom OLG zurückkommen ?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüsse
Manuela

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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.12.2005 um 22:58:29
 
Zitat:
Und ab wann gilt die Ehe beim Standesamt als angemeldet ?


Hallo,

angemeldet wird die Eheschließung sein, wenn alle notwendigen Unterlagen für das Befreiungsverfahren vorliegen, ausländerechtlich wird eher das Resultat des Befreiungsverfahrens interessant sein, weil erst dann ein Termin für die Trauung festgelegt werden kann.

Hier
sind die notwendigen Urkunden und Nachweise für die Befreiung beim OLG (Stuttgart als Beispiel) . Dauer des Verfahrens ....? Schau in die
Allgemeinen Hinweise
beim OLG, das ist selten vorhersagbar Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 12.12.2005 um 23:20:50 von ronny »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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hilal
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Beiträge: 49
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.01.2006 um 01:42:54
 
Hallo,

mir geht es wie Manuela (bin mit einem Marokkaner befreundet, der in Spanien lebt).

Leider habe ich noch gar keine Ahnung, welche Wege zu gehen sind für eine Hochzeit in Deutschland und welche Unterlagen ich brauche (die hat Manuela ja schon aufgeführt).

Hat jemand Infos und Erfahrunsgwerte, wie lange das alles dauert? Was ist alles zu beachten? Gibt es besondere Voraussetzungen?

Ist es einfacher und schneller zu Heiraten, weil er ja eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Spanien hat?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Hilal
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lennart
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #3 - 17.01.2006 um 08:14:25
 
hallo manuela, wie oft war er schon verheiratet (jede vorehe muß genannt und geprüft werden)?
welche staatsangehörigkeiten hatten die ehepartner der aufgelösten ehen gehabt (er + sie)? wenn er als marokkaner z.b. in spanien geschieden worden ist, muß auch die marokkanische scheidungsanerkennung nachgewiesen werden. gruß -lennart-
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lennart
 
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Manuela
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Beiträge: 66

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 09.02.2006 um 21:24:42
 
Hallo Lennart,
leider habe ich Deine Antwort jetzt erst gelesen, weil ich schon länger
nicht in diesem Forum war, nur in den anderen.
Mein Freund war einmal verheiratet, mit einer Marokkanerin und die Ehe
ist in Marokko vor einem Richter geschieden worden.
Das geht auch aus dem Scheidungsurteil hervor.
Leider war die Standesbeamtin so uneinsichtig und hat uns nicht geglaubt, dass
die Ehe vor einem Richter geschieden wurde, weil die der Überzeugung war,
dass es in Marokko nur Privatscheidungen gibt und hat deshalb in das Schreiben
für das OLG reingeschrieben, dass die Ehe durch eine Privatscheidung aufgelöst
wurde. Das war nicht richtig, sie hat uns aber garkeine Wahl gelassen
Seit 2003 gilt aber in Marokko, dass die Ehe nur noch vor Gericht geschieden werden kann, ausserdem hat die damalige Ehefrau die Scheidung
eingereicht, was eh nur vor einem Richter geht.
Das OLG will jetzt die Ex-Frau anschreiben, machen sie das immer bei Vorehen ?
Ich habe die Standebeamtin damal gefragt, ob sie gleich die Adresse der
Ehefrau mit angeben will, aber sie hat gesagt, das bräuchten wir nicht, da
die Ex-Partner normalerweise nicht angeschrieben werden.
Habe heute auf dem STandesamt angerufen da ich ja die Adresse nachreichen
muss und habe diesmal mit jemand anderem gesprochen der mir dann gesagt
hat, dass die Ex-Partner immer angeschrieben werden. Was stimmt denn jetzt.
Das Problem ist, dass das  Anschreiben der Ex-Frau ja auch wieder Zeitverzögerung heisst. Weisst Du wielange sowas dauern kann.
Und was ist wenn es länger dauert als bir Ende April, dann läuft nämlich
seine Aufenthaltserlaubnis für Spanien ab.
Gilt die Ehe schon als angemeldet?
Ich hoffe ich habe nicht zuviel durcheinander geschrieben, aber ich kann nach der
Nachricht heute einfach nicht klar denken.
Vielen Dank fürs lesen und für Deine Antwort.
Grüsse
Manuela
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