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Termin zum Heiraten (Gelesen: 1.431 mal)
osiris
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Termin zum Heiraten
12.12.2005 um 18:48:08
 
Hallo zusammen! Ich habe die Unterlagen beim Standesamt vor 4 Wochen abgegeben und noch immer  ist keine Bestätigung der Echtheit von der Deutschen Botschaft gekommen.  Die Anmeldungder Eheschließung ist vor einer Woche erfolgt.Die Dame hat uns eine Bescheinigung  für die ABH darüber mitgegeben in der steht,die Vorraussetzungen für die Eheschließung sind derzeit noch nicht erfüllt.Der vTermin für die Eheschließung ist noch nicht bestimmt. Meine Frage: Kann jetzt noch was passieren, er ist noch im Asylvervahren ? Gruss Osiris Laut lachend Durchgedreht [fahne=weiss]
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 13.12.2005 um 17:42:22
 
Hi,
hat er eine Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren? Darauf
hat die Eheschließungsabsicht keinen Einfluss.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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osiris
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 14.12.2005 um 11:30:11
 
Guten Morgen an Alle! Danke für die Antwort . Ja er hat eine Aufenthaltsgestettung im Asylverfahren. Ich habe da noch eine Frage ,kann sich mein Verlobter auch bei mir anmelden? Er ist im Osten gemeldet ,das kostet uns im Monat immer mehr als 200 euro Fahrgeld ,um die ERlaubnis für meine Stadt zu holen,alle 14 Tage. Liebe GRüsse Osiris
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holly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.12.2005 um 13:28:57
 
Zitat:
kann sich mein Verlobter auch bei mir anmelden


Nein. Als Asylbewerber ist er seinem Wohnort zugewiesen. Nach der Heirat kann er bei seiner ABH einen Antrag auf Umverteilung stellen. Dann wird er deinem Wohnort zugewiesen.

Bei der neuen ABH kann er dann auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Gruß
Holly
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osiris
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.12.2005 um 14:35:15
 
Danke Holly! Aber ich habe immer noch nicht kapiert ,ob wir mit seiner Aufenthaltsgestattung ( im Asylverfahren) überhaupt Heiraten können. Man hört .das immer mehr Libanesen abgeschoben werden ,die Heiraten möchten. Wir haben doch schon so lange gegen  alles gekämft ,gegen Leute ,ich musste  ausziehen ,weil meine Vermieter keine Ausländer mögen(habe dort 20 Jahre mit meinen Kindern gewohnt) usw. Und jetzt können wir vielleicht nicht zusammen bleiben,das kann doch nicht sein. Grüsse Osiris
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holly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.12.2005 um 13:53:35
 
Zitat:
Aber ich habe immer noch nicht kapiert ,ob wir mit seiner Aufenthaltsgestattung ( im Asylverfahren) überhaupt Heiraten können


? du hast doch selbst geschrieben: Zitat:
Ich habe die Unterlagen beim Standesamt vor 4 Wochen abgegeben und noch immer  ist keine Bestätigung der Echtheit von der Deutschen Botschaft gekommen.  Die Anmeldungder Eheschließung ist vor einer Woche erfolgt


Das eine hat mit dem anderen doch nur bedingt zu tun. Bei der Heirat müssen eine Menge Papiere vorgelegt werden, damit man heiraten kann. Wer die Papiere vorlegt kann heiraten.
Oft sind das aber auch gerade die Papiere die man zum Ausreisen braucht. Nun soll es aber Ausländer gegeben, die ausreisepflichtig sind, aber angeben, dass sie nicht ausreisen können, da sie keine Papiere haben. Und genau diese Ausländer legen dann Papiere beim Standesamt vor. Und dann beginnen die Probleme.

Ein Ausländer im Asylerstverfahren ist nicht ausreisepflichtig, sofern die Abschiebungsandrohung des BAFL nicht vollziehbar ist. Also weniger Probleme. Sollte jedoch das Asylverfahren deines Verlobten vor der Eheschließung negativ enden wird es interessant. Dann ist es wichtig, ob die Eheschließung unmittelbar bevorsteht.

Gruß Holly
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