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Besuchervisum Aufklärung (Gelesen: 2.762 mal)
Annabi
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchervisum Aufklärung
07.12.2005 um 16:33:53
 
Hallo,
Meine Mutter hat eine Schengener Visum für 30 Tage.
Es steht von 16.11.2005 bis 15.12.2005
Eingereist ist Sie am 24.11.2005.
Meine Frage ist:
Wann lanfen die 30 Tage ab?
und ist eine Verlängerung möglich? weil der Onkel (der Bruder von mein Mutter) schwer krank ist Hirntumor.

Danke
Annabi
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Bruno
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.12.2005 um 17:23:14
 
Hi,

Ablaufdatum ist das Einreisedatum plus 30 Tage.
Verlängerung als nationales Visum für begrenzten Zeitraum  möglich. Ermessensentscheidung der ABH.
Nachweise für die unbedingte Anwesenheit des Ausländers erforderlich.


Tschö
Bruno
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RainMan
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Beiträge: 167

Norden, Germany
Norden
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 07.12.2005 um 17:39:57
 
Hi Bruno,


Du bist zwar vom Fach, aber das scheint mir doch nicht richtig zu sein. Wenn das Visum vom 14.11. bis 15.12 gilt, läuft es am 15.12. ab, nicht 30 Tage nach der Einreise.

Gruß, RainMan
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Annabi
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.12.2005 um 11:17:38
 
Hallo,
Was ist richtig?
30 Tage ab Einreise oder laufen die 30 Tage am 15.12.2005 ab
Für was ist diese Frist von 16.11.2005 bis 15.12.2005?
Ich möchte für meine Mutter das Visum verlängern lassen, weil mein Onkel schwer krank ist Hirntumor vierte Grad.
Wie lang kann man das Visum verlängern?

Danke für die Hilfe
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holly
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Beiträge: 103

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 08.12.2005 um 11:21:33
 
Zitat:
Wenn das Visum vom 14.11. bis 15.12 gilt, läuft es am 15.12. ab, nicht 30 Tage nach der Einreise.

Gruß, RainMan


Richtig! 30 Tage Aufenthalt im Zeitraum vom 14.11. bis 15.12. Wer später einreist hat Pech gehabt.

Gruß Holly
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 08.12.2005 um 11:31:01
 
jau,

Irrtum bemerkt. Sorry !

Bruno
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Annabi
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 08.12.2005 um 11:35:28
 
Kann man trotzdem dieses Visum verlängern lassen?
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wichtel
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ABH' ler sind auch nur
Menschen


Beiträge: 181

32825 Blomberg, Germany
32825 Blomberg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #7 - 08.12.2005 um 12:16:41
 
Hey!

Ist, wie Bruno schon in seinem ersten Posting geschrieben hat, eine Ermessensentscheidung der für Euch zuständigen ABH.
Da eine Prognose abzugeben ist sehr schwer.

Ich würd einfach mal mit "denen" reden.
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Meine Postings sind persönliche Stellungnahmen. Sie sind keine Rechtsberatung und sollen & können diese nicht ersetzen.&&&&
 
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Bruno
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 08.12.2005 um 13:33:53
 
Hi,

grundsätzlich kann man nicht, allerdings gibt es Ausnahmen.
Ich denek, wenn ihr nachweisen könnt, dass ihre Anwesenheit
weiter notwendig ist, dann wird sicher verlängert werden.
Wir machen das zumindest dann.


Tschö
Bruno
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