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Einbürgerung auch für einen Fernhochschulstudent? (Gelesen: 931 mal)
sam2005
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Beiträge: 16

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung auch für einen Fernhochschulstudent?
06.12.2005 um 01:23:52
 
Hallo

Bin 25 Jahre,lebe seit 1987 (dauerhaft)in Deutschland, studiere an einer Fernhochschule und habe einen Aushilfsjob auf 400 Basis. Bin nicht Vorbestraft und hab auch nie irgendwelche Leistungen vom Staat in Anspruch genommen.Ich lebe noch bei meinen Eltern und mein Vater sorgt für den Unterhalt.Nun weiß ich nicht wie sich das ganze auf die Einbürgerung auswirkt, hätte ich da das Recht auf Einbürgerung?

Danke für die Antworten

Gruß
Moe
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung auch für einen Fernhochschulstude
Antwort #1 - 06.12.2005 um 08:29:42
 
Hallo Moe!

Die Voraussetzungen für die Einbürgerung finden sich in § 10 ff StAG:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/anspruch.htm

Wenn diese erfüllt sind, insbesondere auch der richtige Aufenthaltstitel (NE oder Aufenthaltserlaubnis für andere als in den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 und 4 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke) vorliegt, sehe ich keine Probleme.
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