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EM; Anrechnung der AB bundesweit. (Gelesen: 2.391 mal)
kirilb
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05.12.2005 um 13:46:29
 
Hallo zusammen,

ich interessiere mich für die Anspruchseinbürgerung mit Anrechnung der Aufenthaltsbewilligungszeiten. Auf der Seite habe ich nur einzelne Antworten zu meiner Frage gelesen, deswegen jetzt so formuliert:
1. Hat jemand eine genaue Deutschlandkarte mit den Städten, wo die AB Zeiten angerechenet werden und wo nicht? Hätte mir sehr viel Arbeit ersparrt!
2. Mal angenommen ich bin eingestellt unbefristet nach dem Studium nach dem Zuwanderungsgesetz. Pobezeit ist natürlich immer 6 Monate. Welche Grundlage sagt, dass erst die 6 Monate abgewartet werden müssen, damit eine EZ kommt.
3. Ich bin bulgarischer Bürger und BG wird höchst wahrscheinlich am 01.01.07 der EU beitreten. Habe ich mehr Chancen während der Probezeit auf Nachsicht seitens der Ausländerbehörde, da das Land sowieso spätestnes 2008 beitreten wird?

Dnake im voraus!
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Ralf
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Antwort #1 - 05.12.2005 um 14:55:43
 
kirilb schrieb am 05.12.2005 um 13:46:29:
1. Hat jemand eine genaue Deutschlandkarte mit den Städten, wo die AB Zeiten angerechenet werden und wo nicht?


Hallo!

Dies richtet sich nicht nach einzelnen Städten, sondern nach Bundesländern. Um welches Bundesland geht es also?
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kirilb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.12.2005 um 15:02:36
 
Ich habe auch andere Berichte nicht von dieser Site gelesen, dass es nicht nach Bundesländern ist, sondern eben nach Städten. Z.B. soll in NRW in Düsseldorf und Münster gehen, aber in Köln nicht. Ein anderer Eintrag von diesem Forum sagt in BaWü (wahrscheinlich Stuttgart) geht, aber die meisten Quellen verneinen das für Gesamt BaWü.

Ich möchte einfach solche Karte für mich erstellen.
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Ralf
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Antwort #3 - 05.12.2005 um 17:17:39
 
kirilb schrieb am 05.12.2005 um 15:02:36:
Ein anderer Eintrag von diesem Forum sagt in BaWü (wahrscheinlich Stuttgart) geht, aber die meisten Quellen verneinen das für Gesamt BaWü.


Das wird wohl daran liegen, dass es je nach den Umständen des Einzelfalles doch ausnahmsweise mal gehen kann. Die Ausführungsbestimmungen sind jedenfalls immer landeseinheitlich, da sie vom jeweiligen Innenministerium erlassen werden.

BTW: Was heißt "EM" (im Titel)?
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Antwort #4 - 25.10.2007 um 15:58:17
 
mal ne andere Frage: Gibt es denn Urteile bzgl. dieser unterschiedlichen Auslegung von "gewöhnlicher Aufenthalt"? Es ist doch sehr merkwürdig, dass einzelne BL hier eine Anrechnung von Studienzeiten vornehmen und andere nicht?

falls es da schon einen Thread gibt, bitte verlinken und sorry!!
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