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Nach der Heirat in Dänemark zurück?.. (Gelesen: 2.335 mal)
Tala
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach der Heirat in Dänemark zurück?..
02.12.2005 um 18:54:03
 
Hi zusammen!
Auf einem russisch-deutschen Foren raten alle, aber keiner weis es genau: einer Ukrainerin mit Niederlassung, ausreichender Wohnung und gesiechertem Einkommen von 1500 € netto möchte ihrer Verlobten auch aus Ukraine in Dänemark heiraten (noch im Dezember wegen steuerlichen Vorteilen) und wollen, dass er auch gleich danach hier bleiben kann Aufgrund §39 AufV. Stimmt das, oder muss er danach ausreisen und Familienzusammenführungsantrag in seine Heimatland stellen? Vielen Dank im vorraus. hä?
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wichtel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 02.12.2005 um 19:03:53
 
Hey!

Mit was für einem Visum reist der Zukünftige zur Eheschließung nach Dänemark ein ?
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Tala
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.12.2005 um 19:59:03
 
Irgendein Geschäftsvisum für D., 1 Järiges, er ist öffter in D. wegen gemeinsamer Firma mit deutschen Geschäftspartner.
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wichtel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 03.12.2005 um 00:06:37
 
Hey!

Die Ehefrau hat eine Niederlassungserlaubnis =>  guck § 30 abs.1 Ziffer 1 AufenthG

Wenn er ein Visum hat, dass die Voraussetzungen des § 39 AufenthV erfüllt, müsste das klappen Daumen hoch
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Tala
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.12.2005 um 12:26:27
 
Danke! Die beiden werden sich bestimmt über Euere Auskunft freuen, ich leite es sofort weiter! Bis nächsten Mal, alles Gute.
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #5 - 03.12.2005 um 18:17:11
 
hallo,

ist das einreisevisum ein "mehrstaatenvisum" oder auf deutschland beschränkt? denn wenn es auf d beschränkt ist, kommt eine heirat in dänemark nicht in frage, denn dort muss ein gültiges visum für den aufenthalt in dänemark vorgezeigt werden.

und wenn das geschäftsvisum ein jahr gültigkeit besitzt, ist es doch auch zeitlich möglich, in deutschland zu heiraten.

liebe grüße. feffi.
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Tala
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 04.12.2005 um 00:57:07
 
Wegen seinem Visum - so genau hat die Frau auch nicht geschrieben... Aber ich mach die aufmerksam darauf. Zeitlich noch in diesem Jahr in D. heiraten - das glaub ich nicht, schaffen die nicht mehr.
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