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Aufenthalt in einem anderen EU Land (Gelesen: 838 mal)
nesimi
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Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt in einem anderen EU Land
29.11.2005 um 15:16:11
 
Hi,
habe folgendes Problem. Bin selber deutscher Staatsbuerger und meine Frau ist tuerkische Staatsbuergerin mit befristetem Aufenthaltserlaubnis (bis Juli 2006). Sie ist im Zuge des Familiennachzuges nach D gekommen (Heirat mit mir). Ich muesste beruflich naechstes Jahr nach Schweden (fuer ein 1 Jahr) und wollte gerne meine Frau mitnehmen fuer diese Zeit, wenn dies moeglich ist.
Kann ich meine Frau mitnehmen, ohne das sie hier ihr Aufenthaltserlaubnis verliert? Beziehungsweise was muesste ich tuen, damit sie ihr Aufenthaltserlaubnis hier nicht verliert? Wir werden in D unsere Anmeldung nicht loeschen (Hauptwohnsitz) und nachwievor bin ich bei meinem Arbeitgeber in D angestellt. Mein Aufenthalt im Ausland ist nur Konzernintern, d.h. mein Arbeitsvertrag hier gilt immer noch. Und wenn ich mich nicht ganz irre, darf meine Frau auch ohne Visum in ein anderes Schengen-Land einreisen und sich fuer 90 Tage aufhalten.
Wuerde mich ueber einen Rat sehr freuen. Besten Dank im voraus  Smiley

nesimi
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt in einem anderen EU Land
Antwort #1 - 29.11.2005 um 21:23:47
 
Hallo Nesimi,

lass Dir von Deinem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass er Dich für 1 Jahr nach Schweden entsendet (möglichst mit genauem Zeitpunkt). Mit dieser Bestätigung gehst Du zusammen mit Deiner Frau zur Ausländerbehörde und bittest darum, dass ein Auslandsaufenthalt länger als 6 Monate ohne Erlöschen der AE möglich gemacht wird.
Da Ihr einen sehr guten Grund habt (Arbeitsplatz) und es ja klar ist, dass man mit seinem Partner zusammen sein will, dürfte das keine großen Probleme geben.

Ihr müsst allerdings darauf achten, dass die Aufenthaltserlaubnis Deiner Frau rechtzeitig verlängert wird! Evtl. könnt Ihr die ABH bitten, dass sie vor Ausreise nach Schweden schon verlängert bis nach dem Zeitpunkt der geplanten Rückkehr. Ansonsten müsstet Ihr wohl in Schweden zur Deutschen Botschaft gehen (ist jetzt nur eine Vermutung von mir) oder mal einen Kurztrip nach Deutschland einlegen zum Besuch bei der ABH.

Bezüglich Visumsfreiheit für Schweden frage lieber noch einmal bei der Botschaft nach. Nicht dass Ihr an der Grenze möglicherweise eine Überraschung erlebt ...  Zwinkernd

Viele Grüße
Janna
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