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Fam.zusammenführung/Ich Türke, Sie i.d. Türkei (Gelesen: 3.204 mal)
Voltran
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: -deutsch-
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24.11.2005 um 23:07:13
 
Guten Abend zusammen,

erst ein mal einen schönen Gruß an alle User im Forum, und wirklich herzlichen Dank an die Leute, die dieses Forum als Informations- und Komminikationsmittel, als Hilfe anbieten. Really appreciated!

Ich habe folgende Sorge(?):

Ich habe die türkische Staatsbürgerschaft und mein Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft läuft.

Lebe zur Zeit getrennt und werde Ende Januar geschieden sein, Termin steht fest.

Werde danach sobald wie möglich in der Türkei heiraten - klar, sie ist Türkin.

Ich fange am 01.12.2005 eine neue Stelle an und habe dann eine Probezeit von 6 Monaten vor mir.

Welche Probleme könnten auf mich zukommen?

Bin wirklich langsam am verzweifeln - je mehr man sich mit der Materie beschäftigt, desto mehr (mögliche) Probleme tauchen auf.

Ich habe zB vorgestern erfahren, dass es sehr wichtig ist in den 3 Monaten vor der Beantragung mit nicht mehr als 50,- € "im Minus" zu sein auf dem Konto (Saldo). Werde nun deswegen sobald es geht mein Auto verkaufen.

Desweiteren heisst es, man müsse eine Wohnung mit genügend Platz haben für 2 Personen - was bedeutet genügend Platz, wie viele Zimmer bzw m² sind dies?

Ich werde am Montag (28.11.05) zum Ausländeramt gehen und ein Informationsgespräch führen - jedoch weiss ich mittlerweile, dass es durchaus möglich und auch wahrscheinlich ist, dass mir Informationen bewusst vorenthalten werden können.

Deswegen bin ich ziemlich besorgt und verunsichert, und habe Angst, dass man immer wieder mit neuen Auflagen kommt und die Familienzusammenführung so immer weiter hinauszögert.

Was könnt ich jetzt bereits tun, sozusagen als Präventivmaßnahme, damit die Sache relativ zügig über die Bühne geht? Was für genaue Auflagen gibt es? Gibt es sogenannte "Do's und Don'ts"?

Ich bin für jede erdenkliche Hilfe dankbar... Ich bin wirklich verzweifelt...  weinend

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe und Euer Interesse.

(Falls es einen vergleichbaren Thread bereits gibt entschuldige ich mich für das floodding, wenn mir jemand den Link geben könnte werde ich mich natürlich durch besagtes Thread durchwurschteln. Ich habe im Moment keine Zeit, da ich noch raus muss, werde dieses Forum aber mit all ihren für mich interessanten Threads in der kommenden Zeit studieren).

Vielen Dank nochmals, und viele Grüße,

-Voltran-
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 24.11.2005 um 23:59:44
 
Hallo Voltran,

Voltran schrieb am 24.11.2005 um 23:07:13:
Ich habe die türkische Staatsbürgerschaft und mein Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft läuft.

Wenn Du zum Zeitpunkt der Visabeantragung zur Familienzusammenführung (FzF) schon Deutscher wärest, wäre es einfacher, da bei FzF zu einem Deutschen ein Rechtsanspruch besteht.

Zitat:
Ich fange am 01.12.2005 eine neue Stelle an und habe dann eine Probezeit von 6 Monaten vor mir. Welche Probleme könnten auf mich zukommen?
Bei FzF zu einem Ausländer muss der Lebensunterhalt  langfristig gesichert sein, es könnte sein, dass die Ausländerbehörde (ABH) das Visum erst genehmigen wird, wenn die Probezeit vorbei ist.

Zitat:
Ich habe zB vorgestern erfahren, dass es sehr wichtig ist in den 3 Monaten vor der Beantragung mit nicht mehr als 50,- € "im Minus" zu sein auf dem Konto (Saldo).
Das ist mir neu, aber natürlich macht es sich besser, wenn man Kontoauszüge vorweisen kann, die immer im Plus sind ... Oder wenn man sonstiges Vermögen hat (Immobilie, Aktien etc.)

Zitat:
Desweiteren heisst es, man müsse eine Wohnung mit genügend Platz haben für 2 Personen - was bedeutet genügend Platz, wie viele Zimmer bzw m² sind dies?
Man geht von 12 qm pro Person aus.

Cok selamlar (viele Grüße)
Janna
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Reyhan
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Antwort #2 - 25.11.2005 um 12:13:50
 
Hallo Voltran,

Zitat:
Ich habe zB vorgestern erfahren, dass es sehr wichtig ist in den 3 Monaten vor der Beantragung mit nicht mehr als 50,- € "im Minus" zu sein auf dem Konto (Saldo). Werde nun deswegen sobald es geht mein Auto verkaufen.


Dieser Passus dürfte ins Reich der kursierenden Geschichten gehören.

Ansonsten haben ich Janna nichts hinzuzufügen. Wenn Du die deutsche Staatsbürgerschaft in absehbarer Zeit bekommen kannst, warte so lange.  Die Familienzusammenführung dürfte deutlich stressfreier ablaufen.

Viele Grüße

Reyhan
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Voltran
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Antwort #3 - 25.11.2005 um 21:53:06
 
Hallo zusammen, folgendes:

Janna schrieb am 24.11.2005 um 23:59:44:
Wenn Du zum Zeitpunkt der Visabeantragung zur Familienzusammenführung (FzF) schon Deutscher wärest, wäre es einfacher, da bei FzF zu einem Deutschen ein Rechtsanspruch besteht.


Da habe ich die Hoffnung schon aufgegeben, nachdem ich hier gelesen habe, dass, wenn das okay von den türkischen Behörden kommt, die deutschen Behörden noch mal nachhaken werden weil die am Anfang gemachten Angaben in der zwischenzeit wieder älter als 6 Monate sind… Also ich werde höchstwahrscheinlich noch Türke sein.


Janna schrieb am 24.11.2005 um 23:59:44:
Bei FzF zu einem Ausländer muss der Lebensunterhalt  langfristig gesichert sein, es könnte sein, dass die Ausländerbehörde (ABH) das Visum erst genehmigen wird, wenn die Probezeit vorbei ist.


Das habe ich mir fast gedacht… (seufz) Griesgrämig

Janna schrieb am 24.11.2005 um 23:59:44:
Das ist mir neu, aber natürlich macht es sich besser, wenn man Kontoauszüge vorweisen kann, die immer im Plus sind ... Oder wenn man sonstiges Vermögen hat (Immobilie, Aktien etc.)


Ich hoffe, dass das so nicht ganz richtig ist mit den maximal 50,- € im Minus.

Janna schrieb am 24.11.2005 um 23:59:44:
Man geht von 12 qm pro Person aus.


Da bin ich erleichtert, das würde bedeuten dass eine 40-45 m² Wohnung ausreichen würde.

Reyhan schrieb am 25.11.2005 um 12:13:50:
Dieser Passus dürfte ins Reich der kursierenden Geschichten gehören.


Oh, ich hoffe das so sehr Reyhan.

Recht herzlichen Dank an Euch beide, werde mich gegebenenfalls (wahrscheinlich sogar) wieder hier melden.

Einen schönen Abend wünsche ich allen,

Cheers,

-Voltran-
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Antwort #4 - 26.11.2005 um 15:10:40
 
und erneutes Problem...  Traurig

Ich habe einen Kredit laufen, in wie fern wirk sich das aus?

Ich zahle monatlich 555 € zurück...
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Antwort #5 - 26.11.2005 um 15:34:52
 
Hallo Voltran,

wenn Du Deutscher wärest, spielt das keine Rolle, aber auch als Türke nebensächlich, wenn Du den langfristigen Lebensunterhalt sicherstellen kannst.

Ich kenne die Lebensumstände/ Einstellungen  Deiner Zukünftigen nicht, aber falls sie noch nie in D. war : wie wäre es erstmal mit einem Touri-Visum oder einem Visum für einen Intensiv-Sprachkurs ? Damit liesse sich die Zeit bis zur Einbürgerung / Hochzeit doch recht gut überbrücken.

Viele Grüße

Reyhan

PS Viel Glück bei Deinem Termin. Geh´aber nicht gleich mit einer negativen Einstellung hin. Dort gibt es auch sehr nette, hilfsbereite und kompetente MitarbeiterInnen.
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Antwort #6 - 27.11.2005 um 11:50:17
 
Reyhan schrieb am 26.11.2005 um 15:34:52:
Hallo Voltran,

wenn Du Deutscher wärest, spielt das keine Rolle, aber auch als Türke nebensächlich, wenn Du den langfristigen Lebensunterhalt sicherstellen kannst.

Ich kenne die Lebensumstände/ Einstellungen  Deiner Zukünftigen nicht, aber falls sie noch nie in D. war : wie wäre es erstmal mit einem Touri-Visum oder einem Visum für einen Intensiv-Sprachkurs ? Damit liesse sich die Zeit bis zur Einbürgerung / Hochzeit doch recht gut überbrücken.

Viele Grüße

Reyhan

PS Viel Glück bei Deinem Termin. Geh´aber nicht gleich mit einer negativen Einstellung hin. Dort gibt es auch sehr nette, hilfsbereite und kompetente MitarbeiterInnen.


Hallo nochmals,

da werde ich mal nachhaken mit dem Kredit, habe vor morgenfrüh zum Ausländeramt zu gehen und ein erstes Informationsgespräch zu führen.

Bezüglich Lebensumstände/Einstellung meiner zukünftigen:

Sie war noch nie in Deutschland. Sie arbeitet bei einer staatlichen Bank in der Türkei, deshalb dürfte es für sie Visumtechnisch weniger Probleme geben, da sie einen Beamtenstatus (oder einen gleichrangigen Status) inne hat.

Wie meinst Du das mit einem Touri-Visum? Ich meine, als was müsste/würde ich sie dann einladen? Als meine Verlobte? Als meine Freundin? Kann man denn nicht-Verwandte auch so 'einfach' einladen? Da ich ab Januar nicht meht zu Hause bei Eltern wohnen werde, könnten sie nicht auch meine Schwester oder meine Eltern einladen? Sie wird ja denn eh höchstens 3 Monate hier sein. Dann würde ich mit ihr zusammen zurückfliegen und wir würden dort heiraten und sie würde dann später mit einem Heiratsvisum (FzF) nach Deutschland nachkommen.

Mit dem Visum f. Intensivsprachkurs habe ich mich etwas erkundigt, da wären wieder viel zu viele finanzielle Sachen zu beachten sein. Das Touri-Visum wäre schon sehr gut.

Danke für Deine Hilfe, Reyhan, bin mal auf die nächsten Antworten gespannt...

cheers

-Voltran-
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Antwort #7 - 27.11.2005 um 20:01:45
 
Hallo Voltran,

ich finde die Idee mit dem Sprachkurs gar nicht so schlecht, wenn sie ggfs. nachweisen kann, dass sie den evtl. beruflich nutzen kann. Und wenn die Bank auch noch mitspielen würde...  Aber gut , lassen wir das.

Ich nehme mal an, Deine Zukünftige ist unbefristet beschäftigt so dass sie eine Urlaubsbescheinigung ihres Arbeitgebers bekommen würde ? Der Arbeitsvertrag mit Versicherungsbeiträgen und so weiter dürfte dann auch kein grösseres Problem sein.

ABER : wie lange bekommt sie Urlaub ? 90 Tage Abwesenheit muss man schon sehr gut begründen können, wenn der übliche Urlaub normalerweise viel kürzer ist.

Ich mag den Begriff Einladung nicht so gerne, weil der so harmlos klingt obwohl sich reichlich Zündstoff dahinter verbirgt / verbergen kann. Diese Verpflichtungserklärung können natürlich auch Deine Eltern / Schwester unterschreiben.

Wenn alle Papiere stimmen, können Deine Eltern / Schwester als Freundin der Familie einladen. Aber falls sie bei der Antragstellung des Visums gefragt werden sollte, sollte sie schon die Wahrheit sagen.

Kleiner Tipp am Rande : wenn Du in der TR heiratest, braucht sie kein Visum zur Eheschliessung ( Heiratsvisum) sondern eins zur Familienzusammenführung

Viele Grüße

Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #8 - 28.11.2005 um 12:39:26
 
Reyhan schrieb am 27.11.2005 um 20:01:45:
Hallo Voltran,

ich finde die Idee mit dem Sprachkurs gar nicht so schlecht, wenn sie ggfs. nachweisen kann, dass sie den evtl. beruflich nutzen kann. Und wenn die Bank auch noch mitspielen würde...  Aber gut , lassen wir das.

Ich nehme mal an, Deine Zukünftige ist unbefristet beschäftigt so dass sie eine Urlaubsbescheinigung ihres Arbeitgebers bekommen würde ? Der Arbeitsvertrag mit Versicherungsbeiträgen und so weiter dürfte dann auch kein grösseres Problem sein.

ABER : wie lange bekommt sie Urlaub ? 90 Tage Abwesenheit muss man schon sehr gut begründen können, wenn der übliche Urlaub normalerweise viel kürzer ist.

Ich mag den Begriff Einladung nicht so gerne, weil der so harmlos klingt obwohl sich reichlich Zündstoff dahinter verbirgt / verbergen kann. Diese Verpflichtungserklärung können natürlich auch Deine Eltern / Schwester unterschreiben.

Wenn alle Papiere stimmen, können Deine Eltern / Schwester als Freundin der Familie einladen. Aber falls sie bei der Antragstellung des Visums gefragt werden sollte, sollte sie schon die Wahrheit sagen.

Kleiner Tipp am Rande : wenn Du in der TR heiratest, braucht sie kein Visum zur Eheschliessung ( Heiratsvisum) sondern eins zur Familienzusammenführung

Viele Grüße

Reyhan


Hallo Reyhan,

hoffe Du hattest ein schönes Wochenende?

Hmm, das mit dem Sprachkurs passt wirklich vorne und hinten nicht - und zwar wegen 'besonderen Umständen' sage ich mal... Genauer: es kann sein, dass ihre Eltern gegen die Hochzeit sind. Wenn wir es definitiv wissen (bald wird sie mit ihren Eltern sprechen) wird sie dann ohne ihren Eltern Bescheid zu sagen 'schwupp' nach Deutschland kommen - ohne dass wir geheiratet haben in der Türkei. Also als Toristin für max. 3 Monate. Wir werden dann zusammen zurückfliegen, dort heiraten, ich würde zurückkommen und sie würde dann mit einem Visum zur FzF nach 6-8 Wochen nachkommen.

Ja, sie ist unbefristet beschäftigt. Sie würde eine Urlaubsbescheinigung bekommen, auch über 90 Tage dürfte kein Problem sein (sie sagt, sie könne sogar Urlaub für 2 Jahre nehmen ohne dass sie aus der Firma ausscheidet, da gibt es eine bestimmte Regelung), das wäre also kein Problem.

Ich habe deswegen gefragt, ob meine Eltern/meine Schwester sie auch einladen können, weil ich gelesen habe, dass wenn die (deutschen) Behörden wissen ,dass ich meine zukünftige Ehefrau einladen möchte, sie dann 'nein' sagen können weil sie befürchten, dass sie dann nicht mehr zurück will etc. In wie weit ist das zutreffend?

Du sagst oben, sie solle die Wahrheit sagen wenn sie gefragt würde bei der Antragstellung, das heisst also bei der deutschen Botschaft in Istanbul, ja? Könnte es dann nicht Probleme geben? Wie gesagt, da befürchte ich Probleme...  unentschlossen

Hmm, okay, sie wird also ein Visum zur FzF beantragen, aber wie gesagt, erst dann wenn sie erst mal als Touristin hier war und wir danach in der Türkei heiraten.

Vielen Dank Reyhan, ich weiss Deine Hilfe sehr zu schätzen.

Viele Grüße,

cheers,

-Voltran-
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Antwort #9 - 28.11.2005 um 19:46:08
 
Hallo Voltran,

danke der Nachfrage. War für meinem Zustand mit Husten und Schnupfen ok.

Sodele ! Jetzt aber wieder zum Thema..
Natürlich kann es mit der Wahrheit Probleme geben. Aber was bleibt euch denn anderes übrig ? Die Konstellation ist nun mal etwas ungünstig, aber zu handeln. Tricksen führt nur zu Ärger /  Unanehmlichkeiten und die könnt ihr nun wirklich nicht gebrauchen.

Viel Glück

Reyhan

PS Ich drück die Daumen dass das " Schwupp " nicht nötig sein wird. Ach so, ich geb immer gerne den Tipp mit dem kostenlosen Handbuch für Deutschland. Gibts auch in türkischer Sprache so dass sie sich schon ein wenig auf D. vorbereiten kann.



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Antwort #10 - 28.11.2005 um 20:43:54
 
Reyhan schrieb am 28.11.2005 um 19:46:08:
Hallo Voltran,

danke der Nachfrage. War für meinem Zustand mit Husten und Schnupfen ok.

Sodele ! Jetzt aber wieder zum Thema..
Natürlich kann es mit der Wahrheit Probleme geben. Aber was bleibt euch denn anderes übrig ? Die Konstellation ist nun mal etwas ungünstig, aber zu handeln. Tricksen führt nur zu Ärger /  Unanehmlichkeiten und die könnt ihr nun wirklich nicht gebrauchen.

Viel Glück

Reyhan

PS Ich drück die Daumen dass das " Schwupp " nicht nötig sein wird. Ach so, ich geb immer gerne den Tipp mit dem kostenlosen Handbuch für Deutschland. Gibts auch in türkischer Sprache so dass sie sich schon ein wenig auf D. vorbereiten kann.





Hi Reyhan,

konnte nicht zum Ausländeramt, morgen früh aber definitiv.

Eine letzte Frage vielleicht noch:

Was für ein Problem könnte es geben?

Ich meine, meine Eltern werden sie einladen, nicht ich. Also, sie ist dann keine 'Freundin, die ich einladen' möchte; sondern 'eine Freundin von meiner Schwester'. Ich sage mal ich habe mit ihr nichts zu tun. Da braucht sie nicht mal lügen.

Botschaft: 'Wohin wollen Sie, und warum?'

Sie: 'Ich möcte zu meiner Freundin, sie und ihre Eltern haben mich zu Beusch eingeladen.'

Später, wenn ich sie i.d Türkei geheiratet habe, wird sie ein Visum für FzF beantragen, dann kommt es raus, dass sie vor einigen Monaten schon mal als Touristin in Deutschland, und zwar bei meinen Eltern war. Meinst Du, das könnte im nachhinein, also beim zweiten Mal, zum Problem werden, dass sie nicht beim ersten mal die Wahrheit gesagt hat?

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