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Abschiebung verhindern? (Gelesen: 2.597 mal)
GrauerWolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung verhindern?
24.11.2005 um 15:09:43
 
Hallo,

ein Kumpel hat folgendes Problem:
Er war Asylbewerber und befindet sich seit über 10 Jahren in Deutschland. Schon 2000 wurde allerdings sein Asylantrag abgelehnt und Klage dagegen wurde rechtskräftig abgewiesen.

Danach passierte jahrelang überhaupt nichts. Auf seine Nachfrage bei der Ausländerbehörde, was denn nun sei, erklärte man ihm, dass sein Asylantrag ja noch gar nicht beschieden sei. Das war zwar falsch, aber mein Kumpel hat das alles nicht so richtig verstanden  (behauptet er zumindest).

Jetzt, 5 Jahre später, hat die Ausländerbehörde plötzlich gemerkt, dass sein Asylverfahren ja doch schon entschieden ist und hat ihn aufgefordert, auszureisen.

Hat er jetzt noch eine Chance, hierzubleiben?  Gibt es überhaupt noch ein Rechtsmittel?     Wenn ich es richtig verstanden habe, hat er derzeit eine Aufenthaltsgestattung.                                                                                                                                                                                                                                                                                    
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 24.11.2005 um 16:55:00
 
GrauerWolf schrieb am 24.11.2005 um 15:09:43:
Hat er jetzt noch eine Chance, hierzubleiben?  Gibt es überhaupt noch ein Rechtsmittel?     Wenn ich es richtig verstanden habe, hat er derzeit eine Aufenthaltsgestattung.


Hi,
nein, gegen die Entscheidung im Asylverfahren sind keine Rechtsmittel
mehr möglich, diese wurden ja offensichtlich in Anspruch genommen.
Die Gestattung nützt ihm auch nichts, da diese nur deklaratorischen
Charakter hat. Sie bescheinigt hier einen falschen Sachverhalt (nämlich
den eines anhängigen Asylverfahrens, während dessen Anhängigkeit
der Aufenthalt kraft Gesetz als gestattet gilt).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.11.2005 um 08:22:38
 
ich empfehle sich einen neuen Kumppel zu suchen, da der jetzige
offensichtlich nicht mehr lang im Bundesgebiet weilt.  Zwinkernd
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GrauerWolf
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Beiträge: 51

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 25.11.2005 um 08:55:02
 
Nachfrage:

1. Ein Widerspruch gegen die jetzige Ausweisungsverfügung ist nicht möglich?

2. Mein Kumpel ist Iraner. Ich nehme mal an, dass man beim Iran keine Duldung iSd § 60a Aufenthaltsgesetz bekommt? Wo steht sowas eigentlich, also bei welchen Ländern Duldungen ausgesprochen werden?
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.11.2005 um 12:04:01
 
hi,

Duldungsgründe stehen im Gesetz selbst. Sieh mal § 60 a AufenthG.

Bruno
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