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Einreiseverbot nach Schweden? (Gelesen: 4.006 mal)
LonelyStar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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24.11.2005 um 00:09:35
 
Hallo Ihr,

ich hätte da mal eine Frage.

Ich habe meine nigerianische Frau in Schweden geheiratet. Sie war zuletzt illegal dort, wir konnten trotzdem heiraten. Sie ist inzwischen in Nigeria zwecks Familienzusammenführung.
Ich weiss von ihr, dass bei der Ausreise aus Schweden eine Kopie von ihrem Pass gemacht wurde, weil sie sich ja viel zu lange illegal in Schweden aufgehalten hat.

Wenn sie also mit mir in Deutschland lebt, können wir dann noch nach Schweden in den Urlaub fahren? Oder hat sie lebenslanges Einreiseverbot? (sie ist nicht abgeschoben worden, sondern freiwillig ausgereist - nach Eheschließung).
Ich hab keine Lust, unseren nächsten Urlaub dort zu planen (Schweden ist nämlich sehr schön) und dann am Flughafen zurückgeschickt zu werden.

Vielen Dank für die Antworten

LonelyStar
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Saxonicus
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 24.11.2005 um 00:31:03
 
Diese Frage solltest Du den schwedischen Behörden stellen. Schreib doch einfach mal an die schwedische Botschaft.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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garfield2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
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Antwort #2 - 24.11.2005 um 11:33:34
 
H(a)i,

solbald deine Frau einen Aufenthaltstitel für Deutschland hat, gilt das hier.

mfg
Thomas Böttcher
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 24.11.2005 um 13:07:56
 
garfield2008 schrieb am 24.11.2005 um 11:33:34:
H(a)i,

solbald deine Frau einen Aufenthaltstitel für Deutschland hat, gilt das hier.

mfg
Thomas Böttcher



Sofern es um den visumsfreien Aufenthalt in anderen Schengenstaaten geht, ist dies mit Einschränkungen zu sehen ... aufgrund eines deutschen Aufenthaltstitels wird es grds. keine schengenweite Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im SIS geben und ein visumsfreier Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist grds. möglich; unbenommen davon bleibt jedoch für jeden Schengenstaat die Möglichkeit, Personen auf den nationalen Ausschreibungslisten zu führen und die Einreise zu verweigern (vgl. hierzu auch Art. 21 Abs. 1 SDÜ).
Zitat:
Drittausländer, die Inhaber eines gültigen, von einer der Vertragsparteien ausgestellten Aufenthaltstitels sind, können sich aufgrund dieses Dokuments und eines gültigen Reisedokuments höchstens bis zu drei Monaten frei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien bewegen, soweit sie die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, c und e aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllen und nicht auf der nationalen Ausschreibungsliste der betroffenen Vertragspartei stehen.


Allerdings müsste erst einmal geklärt werden, ob solch ein solches nationales Einreiseverbot besteht, und das geht nur über die schwedische Botschaft.

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LonelyStar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.11.2005 um 00:20:30
 
Hallo!!

vielen Dank für eure Antworten!  Smiley

Ich werd dann wohl mal ne Mail an die schwedische Botschaft schreiben, macht ja irgendwie auch Sinn.

Ähm..und darf ich noch eine Frage stellen? Ich machs einfach mal..

Wir haben ja in Schweden geheiratet, dann ist meine Frau zwecks Familienzusammenführung nach Nigeria gereist.

So, der Botschaftsanwalt war letzte Woche da, hat alles gecheckt und gesagt, die Unterlagen wären ok, er will sofort den Bericht verfassen. Bei der ABH hatte ich auch schon mein "Interview", ist wohl auch super gelaufen. Unsere ABH hier wurde umstrukturiert (mehr Personal etc.) und da sind ja supernette Sachbearbeiter!! War angenehm überrascht. Man hört ja immer soviel schlechtes Griesgrämig

Jedenfalls muss jetzt nur noch! die Echtheit der Heiratsurkunde von unserem Standesamt überprüft werden.
Meint Ihr, wir haben ne Chance, Weihnachten schon zusammen zu sein? Oder ist das ein irrer Wunschtraum von mir?

Wäre nett, wenn ihr mal so eure Meinung dazu äußer würdet

Grüße

LonelyStar
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 26.11.2005 um 10:39:49
 
Hallo LonelyStar,

suche mal hier im Forum unter dem Stichwort "Vorabzustimmung" und frage die ABH, ob Du eine kriegen kannst. Das wird den Einreiseprozess nach D beschleunigen.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Mick
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Antwort #6 - 26.11.2005 um 13:02:24
 
Janna schrieb am 26.11.2005 um 10:39:49:
suche mal hier im Forum unter dem Stichwort "Vorabzustimmung"


Hoi,
und auch in der FAQ unter Definitionen schauen Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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LonelyStar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 28.11.2005 um 00:19:57
 
Cool, werd mal alles nachlesen. Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Mfg

LonelyStar
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LonelyStar
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Antwort #8 - 02.12.2005 um 00:49:22
 
Hallo Ihr,

nur zur kurzen Info: Das mit der Vorabzustimmung klappt nicht. Nun gut, werde halt weiterwarten (bis die vom Standesamt fertig werden).  weinend

Trotzdem danke für eure tolle Hilfe!

Mfg

LonelyStar
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