Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Legalisation ägypt. Papiere f. Eheschl. in D (Gelesen: 4.186 mal)
cleo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 4
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Legalisation ägypt. Papiere f. Eheschl. in D
20.11.2005 um 23:26:06
 
Hallo, schön, dass ich diese informative Seite gefunden habe!
Ich hoffe, mir kann jemand die unterschiedlichen Aussagen der Behörden erklären, bzw. "Licht ins Dunkle" bringen:
Mein ägypt. Verlobter und ich möchten in D heiraten. Seine Papiere sind vom ägypt. Aussenministerium legalisiert. Nun werden Sie gerade von einem vereid. Übersetzer des OLGs Düsseldorf übersetzt u. beglaubigt. Meine Frage: Lt. damaliger Aussage meiner Standesbeamtin (Laufzettel) müssen alle ägypt. Dokumente von der dt. Botschaft in Kairo legalisiert werden. Vor einiger Zeit habe ich mal direkt bei den zuständigen Sachbearbeitern im OLG angerufen und mir noch einmal erklären lassen, was ich an Papieren alles beizubringen habe, damit die Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses erteilt wird. (ich wohne auf dem Lande u. meine Standesbeamtin schien mir nicht sehr informiert zu sein bzgl. deutsch-ägypt. Eheschließungen...)Und da sagte man mir, dass eine Legalisation der Papiere durch die dt. Botschaft in Kairo per Gesetz nicht vorgeschrieben sei! Bisher hat man gute Erfahrungen mit der Echtheit ägypt. Dokumente gemacht. Zur Sicherheit habe ich noch einen anderen Sachbearbeiter gefragt, er bestätigte mir dieses auch, meinte aber auch, dass es natürlich ganz "auf der sicheren Seite" wäre, wenn die Unterlagen leg. wären um den Echtheitscharakter der Dokumente noch mehr zu bestätigen.

Was ist denn nun per Gesetz vorgeschrieben? Warum sind die Aussagen vom Standesamt und OLG so unterschiedlich? Schließlich muss das OLG die Entscheidung treffen, nicht das Standesamt, oder? Da ich auch noch in anderen Foren bin, weiß ich, dass bei anderen OLG's (z.B. Stuttgart) auch keine Legalisation durch die dt. Botschaft erforderlich war...

Bin nur verwirrt... Schließlich wäre es auch noch on top ein ziemlicher finanzieller Faktor, wenn alles doch noch legalisert werden müsste. Auf welche Aussage kann ich mich denn jetzt verlassen?

Jeder der schon diese "Papierbeschaffungphase" hinter sich hat, weiß wie extrem nervig und belastend diese "Phase" ist -SEUFZ-

Würde soooo gerne meinen Verlobten noch dieses Jahr hier in D haben, aber wenn jetzt nun doch noch eine Legalisierung in Ägypten erforderlich ist, dann siehts schlecht aus...

Kann mir jemand eine kompetente Auskunft geben, auf was ich mich gefasst machen muss?

Danke vielmals!
Grüße,
Cleo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation ägypt. Papiere f. Eheschl. in D
Antwort #1 - 21.11.2005 um 07:34:06
 
Hi cleo,

Du solltest für die Anforderungen an die Urkunden und ihre Echtheitsbestätigung nicht Gott und die Welt fragen, weil Du auf jede Frage eine andere Antwort bekommst  Zwinkernd

Das Standesamt sagt Legalisation ja, das ist richtig , das OLG sagt nein, und das ist auch richtig.

Jede Behörde, die ausländische Urkunden vorgelegt bekommt, entscheidet im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ihres Aufgabenbereichs ob und was sie legalisiert haben möchte, also mach das so wie die jeweilige Behörde fordert.  Zwinkernd Im Zweifelsfall ist dann die komplette Legalisation das Sinnvollste. Zwinkernd

Zitat:
Seine Papiere sind vom ägypt. Aussenministerium legalisiert.


DAS ist sicherlich nicht der Fall, weil sie allenfalls vorbeglaubigt sind. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
cleo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 4
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation ägypt. Papiere f. Eheschl. in D
Antwort #2 - 21.11.2005 um 11:03:40
 
Hallo Ronny,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort!  Smiley
Trotzdem verstehe ich nach wie vor nicht, wie es zu den unterschiedlichen Aussagen kommen kann.
Ich will's ja nur nachvollziehen können...  Augenrollen Was ist per Gesetz vorgeschrieben und was nicht? Oder ist das gar nicht per Gesetz geregelt, nur auf pers. Ermessen der Sachbearbeiter bzw. Beamten?Letztendlich entscheidet darüber doch das OLG, oder? Und wenn ein Sachbearbeiter dort dann "einen schlechten Tag" hat, muss halt noch die Legalisation her  Zwinkernd

Ich kann jetzt eh nichts mehr machen, als abzuwarten, wie in unserem Fall entschieden wird. Und wenn alle Stricke reißen, dann kann ich halt wieder den ganzen Papierkram nach Ägypten schicken und mein Verlobter kann dann erstmal wieder ein paar Monate darauf sparen um die Legalisation (Auslandsgebührensatz) bezahlen zu können (er will mein Geld nicht annehmen  Zwinkernd)

Wunderbare weihnachtliche Aussichten  Zwinkernd
LG
Cleo

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
line
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 264
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation ägypt. Papiere f. Eheschl. in D
Antwort #3 - 21.11.2005 um 13:22:24
 
Hallo Cleo,

ich kann mal wieder nur aus Erfahrungen in Marokko berichten...

Mein Mann ist damals mit seinen (vorbeglaubigten und danach vom Außenministerium legalisierten) Unterlagen zur Botschaft und hat die Legalisation dann an einem Tag bekommen. Allerdings wurden gar nicht alle Urkunden legalisiert, warum auch immer. Er hat an diese Urkunden dann aber wenigstens einen Zettel angeheftet bekommen, womit nachgewiesen war dass er sich um die Legalisation wenigstens bemüht hat. Das hat nichts gekostet - deswegen war der finanzielle Aufwand zwar nicht ohne, aber zu verkraften...

Vielleicht ist's in Kairo ja genauso/ähnlich?

Grüße,
line
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation ägypt. Papiere f. Eheschl. in D
Antwort #4 - 21.11.2005 um 15:33:56
 
Zitat:
Letztendlich entscheidet darüber doch das OLG, oder?


Hi cleo,

das OLG entscheidet für sich,

der Standesbeamte entscheidet für sich,

die ABH entscheidet für sich,

ob sie jeweils auf die Legalisation verzichten wollen oder nicht. Zwinkernd

Wobei eine Legalisation den Vorteil hat, dass man sie nur einmal machen lassen muß, d.h. legalisierte Urkunden werden auch von denen, die keine Legalisation verlangen, akzeptiert  Zwinkernd

Zitat:
und danach vom Außenministerium legalisierten


Das glaube ich nicht, Du meinst sicher überbeglaubigt. Legalisiert wird durch die deutsche Botschaft Zwinkernd

Aus Marokko sind enige Urkunden nicht legaisierbar Zwinkernd



Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
cleo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 4
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation ägypt. Papiere f. Eheschl. in D
Antwort #5 - 21.11.2005 um 17:05:05
 
ronny schrieb am 21.11.2005 um 15:33:56:
Hi cleo,

das OLG entscheidet für sich,

der Standesbeamte entscheidet für sich,

die ABH entscheidet für sich,

ob sie jeweils auf die Legalisation verzichten wollen oder nicht. Zwinkernd

Wobei eine Legalisation den Vorteil hat, dass man sie nur einmal machen lassen muß, d.h. legalisierte Urkunden werden auch von denen, die keine Legalisation verlangen, akzeptiert  Zwinkernd


Das glaube ich nicht, Du meinst sicher überbeglaubigt. Legalisiert wird durch die deutsche Botschaft Zwinkernd

Aus Marokko sind enige Urkunden nicht legaisierbar Zwinkernd



Grüße
Ronny Zwinkernd


Hi Ronny,
ich wusste garnicht, dass das Standesamt auch was zu entscheiden hat  Zwinkernd, nein, ohne Scherz, meine Standesbeamtin sagte mir bei unserem Gespräch nur, das das OLG u. die ALB die Prüfung vornimmt. Was ENTSCHEIDET denn ein Standesamt? Vielleicht bin ich einfach nur schlecht informiert worden. So wie Du mir das jetzt erklärst, so hätte ich es gerne von meiner Standesbeamtin gehabt. Sie sprach nämlich davon, dass das ägypt. Aussenministerium die Dok. LEGALISIEREN muss. Dann sollten die Dokumente nach D zum Übersetzen u. danach wieder zur dt. Botschaft zur Legalisation und dann wieder hierhin. Da packt man sich doch an den Kopf, oder? Sorry, ich als "Normalsterbliche" kenne mich doch damit gar nicht aus - woher auch. Aber das der "Weg" so nicht ganz richtig sein kann, war mir klar. Dann noch von der Standesbeamtin ein paar leicht islam-feindliche Aussagen (von wegen die meisten dt. Frauen müssen ja nach der Heirat direkt konvertieren - was für ein Schwachsinn!!!) und meine Geduld war am Ende. Und leider bleibt einem dann nichts anderes übrig, als sich anderwertig zu informieren, wenn man nicht "dumm sterben" will.  In jedem Fall heirate ich, wenn, in einem anderen Standesamt!

Schön, dass es solche fachkundigen Menschen wie Dich gibt, sonst wäre man nämlich (leider) im Bürokratie-Dschungel hoffnungslos verloren. DANKE!!!

Mir bleibt jetzt nichts anderes übrig, als abzuwarten, wie sich denn die Ämter, Behörden etc. entscheiden.
Will mal hoffen, dass sie vorweihnachtlich gestimmt sind und die Papiere genehmigen. Ansonsten gehe ich aus Trotz in Ägypten heiraten  unentschlossen- was ich eigentlich vermeiden wollte. Aber hier wirds einem echt nicht einfach gemacht.

Danke nochmals,
VG
Cleo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation ägypt. Papiere f. Eheschl. in D
Antwort #6 - 21.11.2005 um 17:34:43
 
Zitat:
In jedem Fall heirate ich, wenn, in einem anderen Standesamt!


Hi cleo,

so einfach geht das leider ned, ausser vielleicht im WegederErmächtigung. Aberdazu müßte das "alte" Standesamt erstma die Prüfung abschließen.

Und zu der Qualität der Informationen, nur soviel:

Es ist traurig wenn ein Standesbeamter sein Handwerkszeug ned beherrscht, ohne Frage . Ich hab die Hilfe für und die Weiterbildung der Standesbeamten immer als meine vordringliche Aufsichtsaufgabe angesehen. Leider muß man aber bei der komplexen Materie heute schon (Zitat eines Kollegen ... selbst zum Urgestein gehören...) . Ich will damit sagen, die Eheschließung von heute ist einfach ned mehr mit der von vor 30 Jahren vergleichbar, nur leider haben das die Leute nicht begriffen, die die Höhe der Vergütung der Standesbeamten festlegen (meine Intimfeinde aus der Politik Zwinkernd ). Die blicken leider selbst ned durch, maßen sich aber an, die Anforderungen beurteilen zu können.

Ich kann nur soviel Qualität erwarten, wie ich auch bereit bin zu honorieren, verstehst Du was ich meine ? Wenn eine Standesbeamtin nicht besser bezahlt werden sollte als eine Schreibkraft in einer größeren Behörde -obwohl der Gesetzgeber das Fachhochschulstudium als Regelfall ansieht- (bei mir noch nicht mal in 1/3 der Ämter so) dann kann ich auch nur von den persönlich ganz engagierten mehr Qualität erwarten, oder ?

Nur am Rande, wenn die Kollegin selbst ned weiß warum und wofür eine Legalisation zu fordern ist,  kann sie auch gleich drauf verzichten.
Die Legalisation als Grundsatz kann bei einer ausländischen Urkunde gefordert werden, um ihr den Anschein einer echten Urkunde zugeben,d.h. wenn ich mir nicht sicher bin (ist das ein Kaufvertrag für eine Waschmaschine oder eine Geburtsurkunde...), dann sagt mir die Legalisation: "Ali Ben Yussuf, der Standesbeamte in Kairo, hat eine Urkunde unterschrieben die für eine Geburt ausgestellt wurde, seine Unterschrift ist echt und das Dienstsigel auch "  O sie inhaltlich authentisch ist, das sagt mir die Legalisation auch nicht, das wäre nur im Wege der Prüfung als Amtshilfe möglich Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd



Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
cleo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 4
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation ägypt. Papiere f. Eheschl. in D
Antwort #7 - 21.11.2005 um 18:09:12
 
Hi Ronny,
ohje, watt kompliziert alles  Schockiert/Erstaunt

Aber ich kann doch frei entscheiden, ob ich in einem anderen Standesamt heiraten möchte, oder? Klaro, die eigentliche Abwicklung MUSS über mein Wohnsitz-Standesamt erfolgen. Aber heiraten könnte ich in "Pussemuckel". Ich will nur nicht, dass mir genau diese Dame dann auch noch meinen Hochzeitstag mit irgendwelchen Kommentaren versaubeutelt  Cool

Meine Standesbeamtin hat da so einiges, denke ich, durcheinander geworfen, oder mir falsch erklärt, aus Unwissenheit. Natürlich ist das auch eine Frage der Aus- u. Weiterbildung und entsprechender Bezahlung. Aber mal ganz ehrlich. Wer muss in D nicht auch alles finanzielle Einbußen im Lohn- und Geahltsbereich einstecken. Hier wurde auch mal mirnichts, dirchnichts das Weihnachtsgeld gestrichen, Gehaltsanpassungen gibts schon seit 3 jahren nicht mehr und man ERWARTET von mir auch, dass ich meinen Job gut mache, wie sonst und on TOP noch den Job von einer Kollegin mit übernehme, die nicht mehr ersetzt wird. Ich glaube, dass trifft nicht nur die Beamten, die immerhin keine Angst davor haben müssen, irgendwann mal ohne Einkommen dazustehen.  Zwinkernd Es ist einfach so, die Staatskasse ist leer und irgendwann wird alles marode zusammenbrechen, vorher aber bricht hier noch ein kleiner Bürgerkrieg aus.... OHWEI  Augenrollen Aber ansonsten bin ich mit dir voll auf einer Seite - das gleiche gilt aber auch für die Mitarbeiter in der freien Wirtschaft.  Zwinkernd

"Die Legalisation als Grundsatz kann bei einer ausländischen Urkunde gefordert werden, um ihr den Anschein einer echten Urkunde zugeben,d.h. wenn ich mir nicht sicher bin (ist das ein Kaufvertrag für eine Waschmaschine oder eine Geburtsurkunde...), dann sagt mir die Legalisation: "Ali Ben Yussuf, der Standesbeamte in Kairo, hat eine Urkunde unterschrieben die für eine Geburt ausgestellt wurde, seine Unterschrift ist echt und das Dienstsigel auch "  O sie inhaltlich authentisch ist, das sagt mir die Legalisation auch nicht, das wäre nur im Wege der Prüfung als Amtshilfe möglich "

... und wofür ist dann die "Vorbeglaubigung" durch das ägypt. Aussenministerium? Das ist doch quasi von oberster ägypt. Ebene eine "Legalisation" (die können sogar arabisch lesen ! Laut lachend) Wird die auch als "unecht" eingestuft, oder warum wird noch eine Legalisation on top gefordert? Und "inhaltlich" wird das ganze doch glaubhaft von einem vereidigten Dolmetscher des OLG's hier in D übersetzt. Also, ich für meinen Teil, finde das alles ziemlich "doppelt-gemoppelt" mit den Echtheitsvermerken. Was soll mir denn im schlimmsten Falle passieren? --> Das mein Zukünftiger bereits verheiratet ist?  Augenrollen Dann kann er sich warm anziehen  Zwinkernd Nee, Scherz beiseite, Kontrolle schön und gut, aber leicht übertrieben find ichs schon.... Ich glaube, dass viele Frauen in der Situation kurz davor sind, durchzudrehen und dann lieber nach islamischen Recht im Heimatland des Verlobten heiraten - aber das kommt für mich nicht in Frage, auch wenn ich es mal "trotzeshalber" angedeutet habe  Zwinkernd Wenn das als "Schutz" vom Vater Staat gesehen wird, find ich es persönlich stark übertrieben und letztendlich bleibt vielen Frauen nix übrig, als im Ausland zu heiraten....

Schönen Feierabend wünsch ich dir Ronny und ... nochmals ein dickes Dankeschön  Smiley
VG
Cleo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation ägypt. Papiere f. Eheschl. in D
Antwort #8 - 21.11.2005 um 18:24:23
 
Hi cleo,

zur Bezahlung noch eins:

Standesbeamte sind selten auch Beamte und wir (Beamte) ham ja auch unser Päckchen bekommen wegen Weihnachts- und Urlaubsgeld (Jungs weiß noch einer wie das mal war ?) und bei mir persönlich zusätzlich eine Arbeitszeiterhöhung (=Gehaltskürzung) von fast zehn % Zwinkernd Ich schließe deswegen unseren MP immer in mein Nachtgebet mit ein  Smiley

Wegen der Überbeglaubigung:

Die ist notwendig weil die Botschaft ja ned die Unterschrift von Ali Ben Yussuf hat, da hätten sie ja ganze Schränke voll mit Unterschrifen.

Ich wills mal aus deutscher Sicht erklären:

Ich beglaubige die Unterschriften meiner Standesämter, die Bezirksregierung (oder der RP, oder sowas in der Art) meine Unterschrift und die ägyptsche Botschaft fertigt dann die Legalisation. Manchmal ist noch das BVA vorgeschaltet. Und im Ausland ist es dann ähnlich, nur das häufig deren Ausw.Amt dabei ist, anstelle RP. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema